Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Dem Vorsitzenden lag ein Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf der Plan-Nr. 55,56 vor.

 

Gegen das Bauvorhaben besteht aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf der Plan-Nr. 55, 56 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.