Der Vorsitzende übergab hierzu das Wort an den Sachverständigen (Deutsche Glasfaser) Herr Pascal Münz.

Dieser erläuterte, dass die Deutsche Glasfaser beabsichtigt, in der Ortsgemeinde Völkersweiler ein Glasfasernetz zu verlegen. Dazu würde Deutsche Glasfaser mit der Ortsgemeinde einen Kooperationsvertrag schließen.

Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss für Deutsche Glasfaser jedoch gewährleistet sein.

Aus diesem Grund wird Deutsche Glasfaser im Rahmen einer Nachfragebündelung die Akzeptanz der betroffenen Anschlussinhaber abfragen. Im Rahmen der Nachfragebündelung stellt Deutsche Glasfaser sicher, dass den betroffenen Anschlussinhabern alle erforderlichen Informationen über die geplante Ausbaumaßnahme, die technischen Details, sowie Umfang und Preisgestaltung der Glasfaserprodukte frühzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Deutsche Glasfaser wird neben Werbemaßnahmen insbesondere Informationsveranstaltungen durchführen, bei der der Ausbau des Glasfasernetzes im Ausbaugebiet umfassend dargestellt wird und an deren Ende die betroffenen Anschlussinhaber einen Dienstvertrag über ein Glasfaserprodukt abschließen können.

Die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus ist dann gewährleistet, wenn eine ausreichende Anzahl an Verträgen über Glasfaserprodukte zwischen Diensteanbietern und Privat- und/oder Geschäftskunden im jeweiligen Ausbaugebiet während der Nachfragebündelung abgeschlossen werden. Eine ausreichende Anzahl liegt in der Regel dann vor, wenn mindestens 33% der Haushalte einen Vertrag abschließen.

Die Besprechungen der geplanten Vertriebsmaßnahmen finden gemeinsam zwischen Deutsche Glasfaser und der Gemeinde statt.

Was die Verlegung des Glasfasernetzes anbelangt, wir Deutsche Glasfaser TK-Linien bevorzugt in den Nebenanlagen (Gehwegen,Radwegen) mit einer Überdeckung von 40-45 cm verlegen, so dass die TK-Linien bei normmäßigem Aufbau unterhalb der Schottertragschicht liegen werden. Die Mindestverlegetiefe von 40 cm wird nicht unterschritten.

 

Der Gemeinderat müsste nun darüber entscheiden, ob sie einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH abschließen wollen 


Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat mit 7-Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Beschlussfassung zu vertagen, bis den Gemeinderatsmitgliedern der Kooperationsvertrag zur Einsichtnahme vorliegt.