Sitzung: 28.04.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 3
Vorlage: 09/089/V/420/2021
Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde
Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer A 300
v.H.
-
Grundsteuer B 365
v.H.
-
Gewerbesteuer 365
v.H.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte
letztmals 2013 (Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v.H., Grundsteuer B von 338
v.H. auf 365 v.H., Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.).
Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die
Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl
derzeit wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer A 300
v.H.
-
Grundsteuer B 365
v.H.
-
Gewerbesteuer 365
v.H.
Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die
Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen
sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Des Weiteren geben sie
Anhaltspunkte bei der Frage, ob die Gemeinde ihre Einnahmequellen ausschöpft im
Zusammenhang mit Bewilligungen von Zweckzuweisungen des Landes (z.B.
Zuweisungen aus dem Investitionsstock).
Von der Kommunalaufsicht wird aufgrund der
Haushaltslage eine Erhöhung der Hebesätze gefordert. Im Schreiben zum
Doppelhaushalt 2020/2021 heißt es: „Hinsichtlich
der Einnahmeerzielung weisen wir darauf hin, dass die Realsteuersätze der
Ortsgemeinde Rinnthal (300/365/365) zwar zumindest der Höhe der
Nivellierungssätze entsprechen, der Landesdurchschnitt (Vergleichsjahr 2020)
aber bei 324/407/382 liegt. Aufgrund der Haushaltslage der Ortsgemeinde
Rinnthal sollte eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze unbedingt in Betracht
gezogen werde. …“.
Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen
werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze
hätte:
|
Hebesatz |
Steueraufkommen |
Mehreinnahmen |
Prozentuale |
Grundsteuer A |
300 v.H. |
850 € |
|
|
|
310 v.H. |
878 € |
28 € |
3,33% |
|
324 v.H. |
918 € |
68 € |
8,00% |
|
330 v.H. |
935 € |
85 € |
10,00% |
Grundsteuer B |
365 v.H. |
67.750 € |
|
|
|
375 v.H. |
69.606 € |
1.856 € |
2,74% |
|
390 v.H. |
72.390 € |
4.640 € |
6,85% |
|
407 v.H. |
75.546 € |
7.796 € |
11,51% |
Gewerbesteuer |
365 v.H. |
29.300 € |
|
|
|
370 v.H. |
29.701 € |
401 € |
1,37% |
|
380 v.H. |
30.504 € |
1.204 € |
4,11% |
|
382 v.H. |
30.665 € |
1.365 € |
4,66% |
Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der
Ortsgemeinde Rinnthal auf dem Niveau der Nivellierungssätze des
Landesfinanzausgleichsgesetzes liegen, hat eine weitere Anhebung der Hebesätze
keine Auswirkung auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen und die Höhe von Kreis-
und Verbandsgemeindeumlage. Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuersätze
würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.
Der Vorschlag war:
Grundsteuer A 325 v. H.
Grundsteuer B 420 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.
Die Anhebung der
Steuersätze wurden abgelehnt. Für die vorgeschlagenen Realsteuersätze gab es
0 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.