Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 3

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

-   Grundsteuer A                                                          300 v.H.

-   Grundsteuer B                                                          365 v.H.

-   Gewerbesteuer                                                        365 v.H.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals 2013 (Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v.H., Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.).

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl derzeit wie folgt festgesetzt:

 

-   Grundsteuer A                                                          300 v.H.

-   Grundsteuer B                                                          365 v.H.

-   Gewerbesteuer                                                        365 v.H.

 

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Des Weiteren geben sie Anhaltspunkte bei der Frage, ob die Gemeinde ihre Einnahmequellen ausschöpft im Zusammenhang mit Bewilligungen von Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock).

 

Von der Kommunalaufsicht wird aufgrund der Haushaltslage eine Erhöhung der Hebesätze gefordert. Im Schreiben zum Doppelhaushalt 2020/2021 heißt es: „Hinsichtlich der Einnahmeerzielung weisen wir darauf hin, dass die Realsteuersätze der Ortsgemeinde Rinnthal (300/365/365) zwar zumindest der Höhe der Nivellierungssätze entsprechen, der Landesdurchschnitt (Vergleichsjahr 2020) aber bei 324/407/382 liegt. Aufgrund der Haushaltslage der Ortsgemeinde Rinnthal sollte eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze unbedingt in Betracht gezogen werde. …“.

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze hätte:

 

 

Hebesatz

Steueraufkommen
Stand: 29.10.2021

Mehreinnahmen
jährlich

Prozentuale
Erhöhung

Grundsteuer A

300 v.H.

850 €

 

 

 

310 v.H.

878 €

28 €

3,33%

 

324 v.H.

918 €

68 €

8,00%

 

330 v.H.

935 €

85 €

10,00%

Grundsteuer B

365 v.H.

67.750 €

 

 

 

375 v.H.

69.606 €

1.856 €

2,74%

 

390 v.H.

72.390 €

4.640 €

6,85%

 

407 v.H.

75.546 €

7.796 €

11,51%

Gewerbesteuer

365 v.H.

29.300 €

 

 

 

370 v.H.

29.701 €

401 €

1,37%

 

380 v.H.

30.504 €

1.204 €

4,11%

 

382 v.H.

30.665 €

1.365 €

4,66%

 

Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Rinnthal auf dem Niveau der Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes liegen, hat eine weitere Anhebung der Hebesätze keine Auswirkung auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen und die Höhe von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuersätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.

 


Der Vorschlag war:

 

Grundsteuer A                 325 v. H.

Grundsteuer B                  420 v. H.

Gewerbesteuer                380 v. H.

 

Die Anhebung der Steuersätze wurden abgelehnt. Für die vorgeschlagenen Realsteuersätze gab es

0 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.