Nachtrag: 26.04.2022
Sitzung: 27.04.2022 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltung: 1
Top 3 wurde vorgezogen und als erstes behandelt.
Sachverhalt:
Die SGD Süd hat das Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der
Anschlussstelle B 48 – Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach eingeleitet.
Die Planunterlagen können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-
bekanntmachungen/detail/news/News/detail/b10-raumordnungsverfahren-rov-fuer-den-4-
streifigen-ausbau-der-b-10/
Bisherige Beschlusslage:
Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat in seiner Sitzung vom 26.02.2020 die
„Bürgervariante“ zur Aufnahme id. ROV als Vorzugsvariante mehrheitlich beschlossen.
Gleichlautende Beschlüsse gibt es von den Ortsteilen, der Verbandsgemeinde Annweiler, sowie der Gemeinde Rinnthal.
Dankenswerter Weise ist diese „Bürgervariante“ ins ROV mit eingeflossen.
Entwurf der Stellungnahme:
Nachstehend ersehen Sie den Entwurf der Stellungnahme der Stadt Annweiler am Trifels
zum v.g. Raumordnungsverfahren, welchen wir hiermit zur Diskussion stellen:
Die Queichtalgemeinden in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind im ROP als
Gemeinden mit dem Schwerpunkt Wohnfunktion ausgewiesen. Ebenso ist der Planungsbereich als starke Tourismusregion (im Regionalplan als Bereich mit besonderer Bedeutung für die
Naherholung und Tourismus) eingestuft, welche auch schon mehrfach vom Land für touristische
Einrichtungen in erheblichem Maße gefördert wurde.
Um jedoch die touristischen Ziele nicht zu gefährden, ist umso mehr bei einer räumlichen
Erweiterung des Straßennetzes auf die Beibehaltung der guten Luftqualität im Queichtal und der
Minderung des Verkehrslärms zu achten. Wir verweisen hier auch auf die Lärmaktionsplanung der VG Annweiler.
Auf Seite 33 Abs. 3.3.2.2. Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden
wird auf die Entwicklungsmöglichen nicht eingegangen.
Hier wird nur die verkehrliche Ausgangslage beschrieben, obwohl auf Seite 12- 18 Abs. 2.4.1
des Erläuterungsberichtes die Ziele und Grundsätze der Raumordnung ausreichend
zusammengasst dargestellt sind. Da wird aber kein Bezug mehr dazu hergestellt.
Es werden keinerlei Auswirkungen auf z.B. Siedlungsentwicklung, Verkehrsentwicklung
(2.Bahngleis), Erholungs- und touristische Entwicklung etc. beschrieben.
Eine Sozialbilanz
fehlt gänzlich, somit kann eine Variantenbewertung daraus nicht abgeleitet
werden.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ist die Möglichkeit der Sperrung der B 10 für den LKW-Transitverkehr nicht untersucht und nicht mit einbezogen worden. Die B 10 hat sich inzwischen zu einer großräumigen Verkehrsachse von Spanien/Frankreich/Großbritannien/
Benelux Richtung Osteuropa und von Benelux/Frankreich/Großbritannien Richtung Südeuropa entwickelt.
Des Weiteren wurde die Elektrifizierung der Bahnstrecke Landau – Pirmasens und Bau eines
zweiten Gleises im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht mit aufgegriffen bzw. kurz
abgetan. Bei den Varianten A1/A2/B3/B3a/D2-A1 ist im Bereich der Trassenbündelung zwischen K4 und Kläranlage Annweiler a. Tr. kein zweites Gleis mehr möglich. Auch wäre der mittelfristig
angedachte Bahnhaltepunkt Queichhambach/Sarnstall nicht mehr machbar.
Auf Seite 17 des Erläuterungsberichtes wird beschreiben, dass die Bereiche des Queichtals im
Hinblick auf die Frisch-und Kaltluftentstehung klimatische Ausgleichsfunktionen haben sowohl die Talräume als auch die offenen Hang- und Plateaulagen Kaltluftsammelgebiete sind. Des Weiteren ist das Queichtal eine Abflussbahn für Talabwinde und Luftströme mit Richtung auf den Ausgang des Queichtales. Aus diesem Grunde ist es, gerade im Hinblick auf den Klimawandel, umso wichtiger, dass das Queichtal nicht durch Bauwerke durchschnitten wird. Hier wäre die Lösung der sog. Bürgervariante von großem Vorteil, da diese die Kaltluftströme nicht unterbricht.
Die Zahlen, welche in dem Raumordnungsverfahren für die Verkehrsprognose 2030 herangezogen werden, leiten sich von einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2014 ab. Diese Zahlen sind sehr ungenau und sind schon heute erreicht. Dies gilt insbesondere für den LKW-Verkehr. Des Weiteren zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass nach Fertigstellung von Teilabschnitten der B 10 im Bereich des Streckenabschnittes Pirmasens – Landau der Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr aus den Beneluxstaaten zunimmt. Dies wird auch nach
Fertigstellung des Abschnitts A 65 – AS LD-Godramstein sein. Eine Aktualisierung der
Verkehrsprognose wird gefordert.
Auch bei der UVS werden alte statische Basisdaten aus den Jahren 2009 bis 2012 herangezogen
und können somit nicht einer fundamentalen Beurteilung für einen Variantenenvergleich dienen.
Eine Abstufung der bisherigen B 10 zu einer Gemeindestraße, wie auf Seite 27 des
Erläuterungsberichtes beschrieben, ist nicht zielführend, da die B 10 alt, dann immer noch als
Entlastungs- und Verbindungsstraße in Anspruch genommen wird. Eine Abstufung als
Landesstraße ist hier das richtige Instrument. Des Weiteren wäre bei der kommunalen
Finanzausstattung ein Unterhalt des Straßensystems nicht möglich.
Auf Seite 51 Abs. 4.1.2. Hauptvarianten B wird dann aus einer pauschalen Abstufung auf einmal:
„Die bestehende B10-Strecke und der andere Tunnelstrang werden zur Umleitungsstrecke bei
Wartungsarbeiten im Basistunnel. Des Weiteren wird die bestehende B10-Strecke im
westlichen Bereich zur B48 umgewidmet und im östlichen Bereich zur Landesstraße abgestuft.“
Gemäß § 17 des Landesplanungsgesetzes sind in den, dem Raumordnungsverfahren als
Mindestanforderung §17 Abs.abs.4 Nr.1 der Bedarf an Grund und Boden darzulegen.
Dazu ist in den
vorgelegten Unterlagen jedoch nichs enthalten.
In den Kostenaufstellungen sind keine Kosten für den notwendigen Grunderwerb ausgewiesen.
Des weiteren fehlen Angaben und Kosten über den Bau der Nebenanlagen, Zufahrten zu den
Rettungsstollen, Anzahl der Tunnelportale und Zahl der Technikgebäude, sowie für evtl.
notwendige Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, notwendige
Retentionsflächen usw. enthalten sind.
Für ganze Bauwerke
fehlen die Kosten komplett, um nur einige Beispiele zu nennen.
· Das ganze
Anschlussbauwerk Kreisel AS Annweiler-West ca. 50 Mio.
Betr. Varianten A1,A2,D2-A1 unter
Verkehr.
· Neubau der Brücke K4 und
Abriss der derzeitigen Brücke unter Verkehr.
· Neubau der Brücke
Rothenhof und Abriss der derzeitigen Brücke unter Verkehr.
· Verlegung der Queich im
östl. Teil incl. Schaffung von Rückhalteflächen und Volumen als
Ersatz des planfestgestellten
Bestandes, als auch der neu auszuweisenden.
Dies trifft zu für alle Varianten
außer B2+a und D3
· Betriebsbedingte
Folgekosten u.a. für Rettungseinrichtungen pro Tunnel, werden ebenfalls
nicht komplett betrachtet.
· Alle Kosten für die
VarIanten welche nur unter Verkehr gebaut werden können, für
großräumige und kleinräumige
Umleitungen. Baubehelfsstraßen usw. Anschließende
Schaden- Sanierung der
Ortsdurchfahrten Sarnstall, Sarnstall und Queichambach.
Aus diesem Grunde ist hier kein seriöser
Variantenvergleich und keine Bewertung möglich.
Die Kosten müssen für einen objektiven Vergleich neu berechnet werden und
können wie sie hier
vorliegen für einen Variantenvergleich nicht
herangezogen werden.
Zu den Kosten wird auf Seite 50 Abs. 3.3.5.2 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt, die das Thema jedoch
verfehlt. Es wird nur nach billig und
teuer beschrieben.
- Wirtschaftlichkeit ist jedoch nicht unbedingt was am billigsten ist.
- Wirtschaftlichkeit ist der Quotient aus Nutzen / Aufwand.
- Wirtschaftlichkeit ist der Quotient aus Sozialbilanz / Aufwand.
- Wirtschaftlichkeit ist der Quotient weniger Fahrstrecke (CO2) / Aufwand.
Var. B2+a ist 1,6 km kürzer als die
Vorzugsvariante.
Bei 30.000 Kfz/Tag bedeutet dies 48.000
weniger gefahrene km/Tag.
Das sind im Jahr 17.500.000 km / Jahr weniger ,
oder eingesparte 5.000 to / Co2 im Jahr weniger.
Klimaschutz, Lärmentlastung, Landschaftsbild sind da noch nicht
eingepreist.
Das sollte bei jeder Variante abgewogen werden.
Es werden bei der Bewertung insgesamt unterschiedliche Maßstäbe angelegt.
Einmal wird die Lärmbelastung bewertet, dann die Kosten und schlussendlich die
Längsneigung,
die Fahrbeziehungen, Bau unter Verkehr, die Streckenlänge usw. , je nach
Variante in wilkürlicher Reihung und nicht nachvollziehbarer Auswahl der
Parameter. Es werden einzelne Parameter verbal positiv bewertet und bekommen
dann in der Matrix ein falsches Minus.
Die vorgelegte Matrix Seite 53 lässt
keinen Variantenvergleich zu.
Das Bewertungssystem ist falsch und methodisch nicht nachvollziehbar.
Aus dem Erläuterungsbericht zu dem Raumordnungsverfahren
kann nirgendwo der Anteil der
Freien Strecken abgelesen werden, den muss man sich selbst errechnen. Wird
allerdings im Text
durchgehend erwähnt, dass je länger der Tunnelanteil desto geringer sind die
Beeinträchtigungen in die Schutzgüter. Dies wird in der Bewertung nicht berücksichtigt.
Auch wird dargelegt, dass u.a. die Vorzugsvariante A2 unter
Verkehr gebaut werden soll. Da
während der Bauphase immer wieder mit lange andauernde Sperrungen der B 10 alt
zu rechnen ist, müsste der Verkehr über die Umleitungsstrecke durch die
Queichtalgemeinden geführt werden, was zur Folge hätte, dass mit sehr großen
Staus zu rechnen ist. Der Verkehr würde hier über Jahre sehr umfangreich
eingeschränkt werden. Dies würde unsere Gemeinden sowie die gesamte Region über
Jahre hinweg immens belasten. Der daraus resultierende volkswirtschaftliche
Schaden, insbesondere im Wirtschafts- und Tourismusbereich kann nicht
akzeptiert werden, da dieser unsere Region in der Entwicklung über Jahre
zurückwerfen würde.
Das Landesplanungsgesetz fordert u.a. auch eine Betrachtungsweise hinsichtlich
der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die Siedlungs- und Infrastruktur.
Hierbei ist auch das Schutzgut Mensch zu betrachten. Diese Betrachtungsweise
kommt in dem Erläuterungsbericht, insbesondere für die Bauphase, viel zu kurz.
Bei einer mehrjährigen Bauphase der Vorzugsvariante unter Verkehr, ist dies
u.a. mit erheblichem Stress, bis hin zu einer gesundheitlichen Gefährdung der
Anwohner verbunden, was nicht tolerierbar ist.
Während der Bauphase der Varianten mit Brücken und Freien Strecken ist mit
erheblichen
Emissions- und Immissionsbelastungen in den betroffenen Gemeinden zu rechnen.
Dies findet in
der Bewertungsmatrix des Variantenvergleichs keinen Niederschlag. Bei der
Realisierung der sog. Bürgervariante würden hier die Belastungen minimiert
werden. Ein Bau unter Verkehr wäre mit minimierten Belastungen für die
Bevölkerung möglich.
Die Varianten A1 / A2 sowie D2-A1
können seitens der Stadt Annweiler am
Trifels mit den
Ortsteilen wegen erhöhten Lärmaufkommens, Schadstoffimissionen und
Klimatischer Belastungen als auch aus städtebaulichen Aspekten nicht akzeptiert werden. Bei Unfällen
oder
Wartungsarbeiten wird der Verkehr wieder durch die Ortslagen umgeleitet müssen.
Seitens des Ortsteils Sarnstall entsteht durch die Varianten A1 / D2-A1 /, die nördlich der jetzigen B10 in zum Teil
freier Strecke geführt werden eine weitere zusätzliche Verlärmung des
Gräfenhauser Tals (Schulstrße) in Sarnstall.
Der Bau der Varianten A1 / A2 /
D2-A1 /, unter Verkehr kann nicht akzeptiert werden auch wegen des AS Annweiler
West der ebenfalls nur unter Verkehr gebaut werden. Dies bedeutet über eine
lange Bauzeit eine nicht zu akzeptierende Umleitungstrecke durch Sarnstall und
Rinnthal.
Die derzeitge B10 wird künftig im Falle der Varianten A1 / A2 / D2-A1 die Richtungsfahrbahn nach Landau
aufnehmen.
Bei Unfällen und Wartungsarbeiten wird dann diese Richtungsfahrbahn auch durch
Sarnstall und
Sarnstall geleitet. Ob dies so sein wird, ist aus den Unterlagen nicht zu
erkennen.
Es muss jedoch davon ausgeganen werden.
Die Bedienung der notwendigen Rettungsstollen kann über die Erschließung des
Gräfenhauser
Tals, Schulstraße, seitens des Ortsteils Sarnstall nicht hingenommen werden.
Variante D3 kann seitens aller Gemeinden und der Stadt Annweiler am
Trifels wegen erhöhten Lärmaufkommens, Schadstoffimissionen und
Klimatischer Belastungen als auch aus Aspekten des Landschaftbildes und
Zerstörung der südlich der Queich liegenden höchst sensiblen touristischen
Nutzung des Trifelslandes nicht akzeptiert
werden.
Die offene Streckenführung südlich der Kartonage Fabrik im Luger Tal
wird seitens des Ortsteils Sarnstall abgelehnt.
Die Varianten B1 / B1a / B3 / B3a können insbesondere für Queichhambach und Gräfenhausen wegen erhöhten Lärmaufkommens, Schadstoffimissionen und Klimatischer Belastungen (Kaltluftstau) als auch aus Aspekten des Landschaftbildes nicht akzeptiert werden.
Die Stadt Annweiler am Trifels fordert
den Bau eines 4-spurigen Basistunnels
analog der vorgestellten Bürgervariante B2+a.
Es wird nach Richtigstellung der Planung eine objektive Neubewertung der
Varianten beantragt.
(Anhang : Detaillierte Stellungnahme in Tabellenform)
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels,
die v. g. Stellungnahme zu dem Raumordnungsverfahren für den 4- streifigen Ausbau der
B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 – Wellbachtal und der Anschlussstelle
Queichhambach zu beschließen.
Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, und 1 Enthaltung.