Sachverhalt:
Die
Straßenbeleuchtung der Stadt Annweiler am Trifels soll auf LED umgerüstet
werden.
Hierzu wurden zwei
Anträge auf Förderung gestellt.
Die
Zuwendungsbescheide liegen vor. Es wurden Zuwendungen in Höhe von 147.245,- €
und 98.163,50 € bewilligt (30% +20% der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Der gesamte
Auftrag ist zweigeteilt, und zwar in einen ausschreibungspflichtigen Teil, für
die o. a. Zuwendungen gewährt wurden, was der weit überwiegende Anteil am
Gesamtauftrag ist, sowie einen nicht vom Fördergeber umfassten Teil, der nicht
zwingend auszuschreiben ist, sondern vorliegend im Rahmen einer Inhouse-Vergabe
an die Stadtwerke erteilt werden kann.
Der nicht zwingend
auszuschreibende und an die Stadtwerke zu vergebende Teil des Auftrags umfasst:
-
u. a.
den Austausch / Ergänzung von rd. 200 Leuchtmasten,
-
den
Einbau sog. Einbau- Umrüstsätze in bestehende Leuchten (Landauer Straße /
Saarlandstraße) sowie
-
das
Aufstellen und in Betrieb nehmen sog. historischer Leuchten in der Innenstadt.
Diese Maßnahmen
sind allesamt nicht förderfähig und unterliegen damit auch nicht dem strengen
Förderregime, was eine öffentliche Ausschreibung vorsieht und können als sog.
Inhouse-Vergabe direkt an die Stadtwerke vergeben werden. Die Stadtwerke
Annweiler am Trifels sind für die o. g. Arbeiten eingerichtet, müssen sich
allerdings im Tiefbau beim Errichten des Fundaments für die neuen Masten einer
Tiefbaufirma bedienen. Hierbei wird vorgeschlagen, dass die Stadtwerke aus dem
bereits bestehenden Rahmenvertrag zwischen einem Tiefbauunternehmen und der
Stadtwerke diese Leistungen abruft. Dieser Rahmenvertrag, der alle zwei Jahre
im Rahmen der VOB/A öffentlich ausgeschrieben wird, beinhaltet entsprechende
Tiefbauleistungen für das Erstellen von Lampenfundamenten u. ä.
Die übrigen
Leistungen für die LED-Umstellung, d. h. der Tausch der Lampenköpfe der
Standardleuchten wurde wie oben beschrieben gefördert und ist zwingend
auszuschreiben. Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu bereits ein
Leistungsverzeichnis erstellt, was nunmehr ausgeschrieben werden kann.
Die Verwaltung
schlägt vor:
1)
Den
Stadtbürgermeister zu ermächtigen nach der Submission der öffentlichen Ausschreibung,
dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag für die förderfähige Maßnahme der
LED-Umstellung zu erteilen
sowie
die Stadtwerke zu
beauftragen, die nicht förderfähigen Maßnahmen, wie z. B, Schmuckleuchten,
Einbausätze sowie Masttausche oder Ergänzungen nach den derzeitig gültigen
Verrechnungssätzen durchzuführen auszutauschen oder zu ergänzen und die
Tiefbauarbeiten über den bestehenden Rahmenvertrag zwischen Stadtwerke und
Tiefbauunternehmen zu beauftragen.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, nach der
Submission der öffentlichen Ausschreibung, dem wirtschaftlichsten Bieter den
Auftrag für die förderfähige Maßnahme der LED-Umstellung zu erteilen
sowie
die Stadtwerke zu
beauftragen, die nicht förderfähigen Maßnahmen, wie z. B, Schmuckleuchten,
Einbausätze sowie Masttausche oder Ergänzungen nach den derzeitig gültigen
Verrechnungssätzen durchzuführen auszutauschen oder zu ergänzen und die
Tiefbauarbeiten über den bestehenden Rahmenvertrag zwischen Stadtwerke und
Tiefbauunternehmen zu beauftragen.