Sachverhalt:
Auf der Grünfläche
vor dem Feuerwehrgerätehaus, An der Feuerwache 1 in Annweiler am Trifels steht
ein Plantane. Aufgrund des Erweiterungsbaues an der Feuerwache Annweiler ist
eine ungehinderte Ausfahrt für Feuerwehrfahrzeuge nicht möglich. Es ist daher
notwendig die Plantane entsprechend zu entfernen. Es wird z.Zt. geprüft, ob die
Plantane auf der Grünfläche noch versetzt werden kann.
Seitens der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde wird mitgeteilt, dass nachdem die Plantane auf einer öffentlichen Fläche steht, die unter die Kategorie gärtnerisch genutzte Grünfläche fällt, der Baum auch außerhalb der Rodungszeitraumes gefällt werden kann. Die Fällung sollte so schnell wie möglich erfolgen. Aktuell ist das Gehölz noch unbelaubt und wird nicht bebrütet. Dies kann sich mit steigenden Temperaturen jedoch schnell ändern. Auch sonstige artenschutzrechtliche Strukturen, wie z.B. Höhlungen sind an dem Gehölz nicht vorhanden, sodass ein Eintritt artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgeschlossen werden kann.
Der Stadtrat stimmt mit 17 JA-Stimmen und 3 ENTHALTUNGEN der Versetzung zu. Sollte eine Versetzung nicht möglich sein, kann die Plantane gefällt werden.
Eine entsprechende Ausgleichszahlung ist bei Fällung gem. der Baumschutzsatzung zu entrichten.