Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 1

Herr Wolf vom Planungsbüro Wolf in Kaiserslautern wird einstimmig als Sachverständiger zu TOP 1 zugelassen.

 

Herr Wolf erläutert in einem Vortrag die Kriterien, die für die Erstellung einer Gestaltungssatzung bedacht werden müssen. Das sind u.a. Fragen zu Baukultur, regionaltypischem Bauen, energetischer Sanierung, Solarenergie, Gebäudestellung, Dachformen, Gebäude und Fassadengliederung, Materialien und Farben, Fassadenöffnungen, Grünflächen/Steingärten und vielem mehr. Wichtig ist es, regionale positiveVorbilder aufzuzeigen, um die Anwohner mitzunehmen.

 

Der Ablauf bei dem Auftrag eines Planungsbüros wäre folgender:
Beschluss im Stadtrat über Beauftragung eines Planungsbüros

4 Arbeitskreis – Sitzungen, u.a. mit Beteiligung der Einwohner

Erstellen einer Vorlage für den Stadtrat

Beteiligung Kreisverwaltung / Denkmalschutzbehörde

Beteiligung Einwohner über Einwohnerversammlung

Satzungsbeschluss

 

Gestaltungssatzung bisher von 1981

 

Teilnahme an Förderprogrammen sollte vorab geprüft werden: Stadtsanierungsprogramm? Leader Förderung? Dorferneuerungsprogramm?

 

Aufgaben im Arbeitskreis: Geltungsbereich überprüfen, geänderte Rechtsgrundlagen, heutige Anforderungen, Bürgerbeteiligung

 

Weiteres Vorgehen: Angebot einholen (Vergabevorgaben prüfen, Vergleichsangebote)

 

Es wurde die Frage diskutiert, ob dieSatzung für die Altstadt mit anderen Bereichen der Bebauung in der Stadt kombinierbar ist? Herr Wolf erklärt, dass verschiedene Zonen ausgewiesen werden können. Weitere Zonen bedeuten ca. 30% weiterer Aufwand. Dabei muss man aufpassen, dass sich die Kriterien für Bereich außerhalb der Altstadt (z.B. Neubaugebiete) nicht mit vorhandenen Bebauungsplänen überschneiden bzw. ggf. widersprüchlich sind.

 

Vor der Beschlussfassung im Stadtrat muss die Befangenheit geprüft werden!

 

Es wurde noch einmal klar gestellt, dass die alte Satzung ergänzt und umformuliert werden soll, nicht grundsätzlich neu gemacht werden soll.

 

19.50 Uhr Verabschiedung Herr Wolf

 

Die weitere Diskussion dreht sich um folgende Themen:

eine Satzung ist generell sinnvoll, auch gut als Grundlage für mögliche Förderanträge

Problem der Umsetzbarkeit: wer kontrolliert und ahndet Verstöße gegen die Gestaltungssatzung?

Frage nach Zonen außerhalb der Altstadt

ohne Satzung keine rechtliche Reglementierung möglich

wie hoch sind die Kosten für das Planungsbüro? Dazu müsste man Angebote einholen

Förderprogramme prüfen    

 

Herr Becker und Herr Karch verlassen nach diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung.


Empfehlung an den Stadtrat über die Neufassung einer Gestaltungssatzung der Stadt Annweiler am Trifels mit 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen