Nachtrag: 21.03.2022
Sitzung: 24.03.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 01/605/VIII/146/2022
Die SGD Süd hat
das Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 –
Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach eingeleitet.
Die verschiedenen
Planungsvarianten wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 10. März
2022 vorgestellt. Hierauf wird Bezug genommen.
Die Planunterlagen
können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
B10 - Raumordnungsverfahren (ROV) für den 4-streifigen Ausbau der B 10 (rlp.de)
Nachstehend
ersehen Sie den Entwurf der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zum v.g.
Raumordnungsverfahren, welchen wir hiermit zur Diskussion stellen:
Präambel
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.
als starke Tourismusregion (im Regionalplan als Bereich mit besonderer
Bedeutung für die Naherholung und Tourismus eingestuft), welche auch schon
mehrfach vom Land für touristische Einrichtungen gefördert wurde, ist auf eine
gute Erreichbarkeit, insbesondere per Auto und Zug dringend angewiesen. Um
jedoch die touristischen Ziele nicht zu gefährden, ist umso mehr bei einer
räumlichen Erweiterung des Straßennetzes auf die Beibehaltung der guten
Luftqualität im Queichtal und der Minderung des Verkehrslärms zu achten. Wir
verweisen hier auch auf unsere Lärmaktionsplanung.
Anzumerken ist, dass im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens die Möglichkeit der Sperrung der B 10 für den
LKW-Transitverkehr nicht untersucht wurde und somit auch nicht in das
Raumordnungsverfahren mit einbezogen wurde. Die B 10 hat sich inzwischen zu
einer großräumigen Verkehrsachse von Spanien/Frankreich/Großbritannien/Benelux
Richtung Osteuropa und von Benelux/Frankreich/Großbritannien Richtung Südeuropa
entwickelt.
Des Weiteren wurde die Elektrifizierung
der Bahnstrecke Landau – Pirmasens und Bau eines zweiten Gleises im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens nicht mit aufgegriffen bzw. kurz abgetan. Bei den
Varianten A1/A2/B3/B3a/D2 ist im Bereich der Trassenbündelung zwischen K4 und
Kläranlage Annweiler a. Tr. kein zweites Gleis mehr möglich. Auch wäre der
mittelfristig angedachte Bahnhaltepunkt Queichhambach/Gräfenhausen nicht mehr
machbar.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.
nimmt zu dem Raumordnungsverfahren, wie nachstehend Stellung:
Auf Seite 17 des Erläuterungsberichtes
wird beschreiben, dass die Bereiche des Queichtals im Hinblick auf die
Frisch-und Kaltluftentstehung klimatische Ausgleichsfunktionen haben sowohl die
Talräume als auch die offenen Hang- und Plateaulagen Kaltluftsammelgebiete
sind. Des Weiteren ist das Queichtal eine Abflussbahn für Talabwinde und
Luftströme mit Richtung auf den Ausgang des Queichtales. Aus diesem Grunde ist es, gerade im Hinblick
auf den Klimawandel, umso wichtiger, dass das Queichtal nicht durch Bauwerke
durchschnitten wird. Hier wäre die Lösung der sog. Bürgervariante von großem
Vorteil, da diese die Kaltluftströme nicht unterbricht.
Die Zahlen, welche in dem
Raumordnungsverfahren für die Verkehrsprognose 2030 herangezogen werden, leiten
sich von einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2014 ab. Diese Zahlen sind
sehr ungenau und sind schon heute erreicht. Dies gilt insbesondere für den LKW-Verkehr.
Des Weiteren zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass nach
Fertigstellung von Teilabschnitten der B 10 im Bereich des Streckenabschnittes
Pirmasens – Landau der Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr aus den
Beneluxstaaten zunimmt. Dies wird auch nach Fertigstellung des Abschnitts A 65
– AS LD-Godramstein sein. Eine Aktualisierung der Verkehrsprognose wird
gefordert.
Eine Abstufung der bisherigen B 10 zu
einer Gemeindestraße, wie auf Seite 27 des Erläuterungsberichtes beschrieben,
ist nicht zielführend, da die B 10 alt, dann immer noch als Entlastungs- und
Verbindungsstraße in Anspruch genommen wird. Eine Abstufung als Landesstraße
ist hier das richtige Instrument. Des Weiteren wäre bei der kommunalen
Finanzausstattung ein Unterhalt des Straßensystems nicht möglich.
Gemäß § 17 des Landesplanungsgesetzes
sind in den, dem Raumordnungsverfahren zu Grunde liegenden Unterlagen, u.a der
Bedarf an Grund und Boden darzulegen. Dies ist in den vorgelegten Unterlagen
nicht abgebildet.
Des Weiteren ist aus den
Kostenaufstellungen nicht ersichtlich, ob hier Kosten für den notwendigen
Grunderwerb für den Bau der Nebenanlagen, Zufahrten zu den Rettungsstollen
sowie für evtl. notwendige Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
enthalten sind. Betriebsbedingte Folgekosten u.a. für Rettungseinrichtungen pro
Tunnel, werden ebenfalls nicht komplett betrachtet. Aus diesem Grunde ist hier
kein seriöser Variantenvergleich und eine Bewertung möglich.
Es werden bei der Bewertung
unterschiedliche Maßstäbe angelegt. Zum Einem wird der Lärm bewertet, dann die
Kosten und schlussendlich die Längsneigung, sodass die vorgelegte Matrix keinen
Variantenvergleich zulässt. Das Bewertungssystem ist methodisch nicht
nachvollziehbar.
In dem Erläuterungsbericht zu dem Raumordnungsverfahren
wird dargelegt, dass u.a. die Vorzugsvariante A2 unter Verkehr gebaut werden
soll. Da während der Bauphase immer
wieder mit Sperrungen der B 10 alt zu rechnen ist, müsste der Verkehr über die
Umleitungsstrecke durch die Queichtalgemeinden geführt werden, was zur Folge
hätte, dass mit sehr großen Staus zu rechnen ist. Der Verkehr würde hier über
Jahre sehr umfangreich eingeschränkt werden. Dies würde unsere Gemeinden sowie
die gesamte Region über Jahre hinweg immens belasten. Der daraus resultierende
volkswirtschaftliche Schaden, insbesondere im Wirtschafts- und Tourismusbereich
kann nicht akzeptiert werden, da dieser unsere Region in der Entwicklung über
Jahre zurückwerfen würde.
Das Landesplanungsgesetz fordert u.a.
auch eine Betrachtungsweise hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten
Maßnahme auf die Siedlungs- und Infrastruktur. Hierbei ist auch das Schutzgut
Mensch zu betrachten. Diese Betrachtungsweise kommt in dem Erläuterungsbericht,
insbesondere für die Bauphase, viel zu kurz. Unsere Gemeinden haben in den
letzten Jahren umfangreiche „Erfahrungen“ mit dem B 10 –Verkehr im Rahmen der
Umleitung sammeln können. Hier kam es immer wieder zu erheblichen, u.a. auch
körperlichen Gefährdungen der Anwohner/Einwohner durch den durchfließenden
Umleitungsverkehr. Bei einer mehrjährigen Bauphase der Vorzugsvariante unter
Verkehr, ist dies u.a. mit erheblichem Stress, mit hin zu einer
gesundheitlichen Gefährdung der Anwohner verbunden, was nicht tolerierbar ist.
Während der Bauphase ist mit erheblichen
Emissions- und Immissionsbelastungen in den betroffenen Gemeinden zu rechnen.
Dies findet in der Bewertungsmatrix des Variantenvergleichs keinen
Niederschlag.
Bei der Realisierung der sog.
Bürgervariante würden hier die Belastungen minimiert werden. Ein Bau unter
Verkehr wäre mit minimierten Belastungen für die Bevölkerung möglich.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.
fordert den Bau eines 4-spurigen Basistunnels analog der vorgestellten
Bürgervariante.
Jeder Partei wurde
die Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt klarzustellen.
Bündnis 90 – die
Grünen beanstanden, dass in der Stellungnahme der Klimaschutz komplett fehlt.
Es wurde keine CO2-Bilanz aufgestellt, zudem ist nicht geklärt, was mit dem
Aushub passieren wird. Zudem wurden die Kaltluftströme nicht berücksichtig. Die
Partei Bündnis 90 – die Grünen lehnt den Ausbau in allen Varianten ab. Sie
favorisieren noch immer die Null-Variante.
Die Fraktion
CDU/FWG/FDP ist der Meinung, dass der Ausbau dringend notwendig ist. Die Frage
sei nicht ob, sondern wie ausgebaut werden soll.
Die SPD stellt
fest, dass der Ausbau nicht zu verhindern ist. Der bestmögliche Ausbau soll
Priorität haben, weswegen die Bürgervariante bevorzugt wird. Es wurde der
Vorschlag gemacht, die Punkte, die von Bündnis 90 – die Grünen beanstandet
wurden, in die Stellungnahme mit aufzunehmen. Allerdings werden nicht alle
zustimmen.
Auch die AfD ist
der Meinung, dass der Ausbau nicht mehr verhindert werden kann, da der Ausbau
zur Entlastung der Anwohner unbedingt notwendig ist. Allerdings sind noch nicht
alle Punkte geklärt, wie z.B. der Aushub. Sie werden sich der Argumentation der
Verwaltung anschließen und die Bürgervariante unterstützen.
Die FDP bevorzugt
ebenfalls die Bürgervariante. Die Kosten dürfen ihrer Meinung nach nicht entscheidend
sein, sondern der Schutz der Menschen. Sie werden ebenfalls zustimmen.
Zuletzt erläuterte
Bürgermeister Burkhart die Sicht der Verwaltung. Hierbei erklärte er, dass die
Kaltluftströme ein sensibles Thema sind, in den Plänen auf große Bauwerke verzichtet
wird und auf Grund des Basistunnels im Falle einer Sperrung die Umleitung über
die aktuelle Strecke erfolgen könnte.
Der Verbandsgemeinderat beschließt grundsätzlich die v.g. Stellungnahme zu dem Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 – Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach. Nach Einarbeitung redaktioneller Änderungen soll die finale Fassung der Stellungnahme im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 19 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.