Beschluss: beschlossen

Für den in der beiliegenden Karte dargestellten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll insbesondere, die Sicherung der künftigen Siedlungsentwicklung und die Versorgung des Ortes mit Bauflächen erfolgen.

 

Anlagen:

 

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Im Bruch“, aufzustellen.