Für den in der beiliegenden
Karte dargestellten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes soll insbesondere, die Sicherung der künftigen
Siedlungsentwicklung und die Versorgung des Ortes mit Bauflächen erfolgen.
Anlagen:
Der Ortsgemeinderat
beschließt einstimmig, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Im Bruch“,
aufzustellen.