Nachtrag: 02.03.2022

Ortsbürgermeister informierte den Ortsgemeinderat über folgenden Sachverhalt:

 

Die Kita Wernersberg soll mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden.

 

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde ein Förderprogramm aufgelegt, welches den Einbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in KiTas und Schulen für Kinder bis 12 Jahre fördert.

 

Für den Einbau einer RLT-Anlage wurde vom Träger der Kita, der katholischen Kirchengemeinde Hl. Elisabeth Annweiler, ein Förderantrag auf den Weg gebracht. Der kath. Kirchengemeinde liegt ein Zuwendungsbescheid über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 120.000,00 € vor. Die anrechenbaren förderfähigen Ausgaben werden in dem Bescheid mit 150.000,00 € beziffert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme muss bis 26.12.2022 abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 26.03.2023 einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

Nachdem die Kirche Zuwendungsempfänger ist, muss die Kirchengemeinde auch Rechnungsadressat sein, weiterhin müssen alle Rechnungen von der Kirchengemeinde bezahlt werden.

 

Die finanzielle Abwicklung der Maßnahme ist noch mit der kath. Kirchengemeinde abzustimmen. Seitens der Kirche wird eine Vereinbarung angestrebt, wonach die Maßnahme für die Kirchengemeinde kostenneutral sein muss. Daraus ergibt sich für die Ortsgemeinde ein finanzielles Risiko für den Fall, dass die bewilligte Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung kommt. Das Risiko besteht insbesondere darin, dass der gesamte Zuwendungsvorgang auf Ebene der kath. Kirchengemeinde abgewickelt werden muss. Dies gilt insbesondere für die form- und fristgerechte Vorlage des Schlussverwendungsnachweises.

 

Im Doppelhaushalt 2021/2022 sind bei Produktsachkonto 36500.7859 insgesamt 633.000 € für die Erweiterung der Kita veranschlagt. In diesem Ansatz ist der Einbau einer Lüftungsanlage nicht enthalten. Durch sich abzeichnende Ausgabeverschiebungen in das Folgejahr 2023 wäre eine Finanzierung im Haushalt 2022 jedoch möglich. Die Gesamtkosten der Maßnahme müssten dann mit Erstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 neu bewertet werden.


Unter der Voraussetzung, dass die Kirche den genannten Bestimmungen zustimmt, beschließt der Ortsgemeinderat mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen den Einbau und Vergabe von RLT-Anlagen in der Kita Wernersberg.