Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informierte über einen Bauantrag zwecks Zusammenlegung von zwei Wohnungen auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 344/4.

Zur detaillierteren Beratung und Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wurde einstimmig die Nichtöffentlichkeit hergestellt.     

Nach Einsicht in den vorgelegten Plan, wurde wieder einstimmig die Öffentlichkeit hergestellt.                                            


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, gemäß § 36 BauGB, für die Zusammenlegung von zwei Wohnungen auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 344/4 zu erteilen.