Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informierte über ein Bauantrag zwecks Umbau und Sanierung eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 98/3, 99.

Zur detaillierteren Beratung und Einsichtnahme in das Planwerk wurde einstimmig die Nichtöffentlichkeit hergestellt.     

Nach Einsicht in den vorgelegten Plan, wurde wieder einstimmig die Öffentlichkeit hergestellt.


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, gemäß § 36 BauGB, für den Umbau und Sanierung des Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 98/3, 99 zu erteilen.