Sitzung: 24.03.2022 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 01/599/VIII/140/2022
Die Stadt
Annweiler am Tr. stellt zurzeit im Bereich des Jugendstilhotels Trifels in
Annweiler-Bindersbach (Kurhaus Bindersbach) einen Bebauungsplan auf. Da der
Geltungsbereich nicht komplett mit den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes
übereinstimmt, beantragt die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes in
Teilbereichen.
Die vorhandene Tennisanlage ist im
Flächennutzungsplan aktuell als Grünfläche Bestand, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Ein Teil dieser
Flächen wird im Bebauungsplan neu als Sondergebiet für das Hotel
ausgewiesen, die Tennisanlage selbst wird im Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen, Zweckbestimmung Tennis festgesetzt. Analog zu den Flächenfestset-
zungen des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“ 1. Änderung und 1. Ergänzung werden
im Flächennutzungsplan neu eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Hotel und Tennis)
und Fläche für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlage) dargestellt.
1. Der Verbandsgemeinderat beschlie0t einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Tennisanlage in Annweiler-Bindersbach. Die Ausweisung erfolgt in ein Sondergebiet „Hotel“ und in Flächen für Sportanlagen (Tennis).
2. Der vom Büro KuBus erarbeitete Flächennutzungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Verbandsgemeinderat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.
3. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Flächennutzungsplanverfahren zu beteiligen.
4. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.