Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Doppelhaushalt 2021 / 2022 liegt dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vor.

 

Am 12.07.2021 hatte der Gemeinderat den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Die Kommunalaufsicht hatte den beschlossenen Haushalt vom 12.07.2021 abgelehnt.

 

Nach §97 Abs. 1 GemO war der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

 

Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom 11.01.2022 an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt.

 

Die Bevölkerung hatte nach einer öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Gründe für die Ablehnung des am 12.07.2021 beschlossenen Haushalts waren insbesondere: Die strengeren Vorgaben des Rechnungshofs, danach werden alle Haushaltspläne, die nicht ausgeglichen sind, strenger als bisher geprüft (grundsätzlich muss jeder Haushalt ausgeglichen sein).

 

Daher mussten die größten Projekte im Doppelhaushalt auf den Prüfstand: Dies waren der Ausbau der Vorderen Schöb- und Groschelstraße und der Ankauf der Sparkassenräume.

 

Der Haushalt 2021 wurde den tatsächlichen Entwicklungen angepasst und entspricht annähernd dem Rechnungsergebnis.

 

Aus dem Jahr 2021 wurden verschiedene Maßnahmen, die in der Fortfolge dieser Sitzung noch näher erläutert werden, auf das Jahr 2022 ganz oder zum Teil übertragen.

 

Die geplanten Kosten für den Ausbau der Vorderen Schöb- und Groschelstraße wurden stark reduziert.

 

Für die Zukunft muss die Gemeinde für den Eigenanteil der Straßenausbaukosten sowie die Entwässerung einen Zuschussantrag stellen. Sie muss dann abwarten bis der Bewilligungsbescheid vorliegt. Da der Zuschussantrag erst in diesem Jahr gestellt werden kann, wird der Bewilligungsbescheid voraussichtlich erst in 2023 vorliegen.

 

Der Ankauf der Sparkasse wurde im Jahr 2021 nicht realisiert: Der Ankauf ist im Jahr 2022 vorgesehen. Bedarf jedoch einer ausführlichen Begründung.

 

Des Weiteren forderte die Kommunalaufsicht die kurzfristige Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Dies wurde durch die Ortsgemeinde vorgenommen.

 

Herr Klos, VG Annweiler am Trifels, stellt den Haushaltsplan ausführlich vor und beantwortet Fragen. 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und Stellenplan für die Jahre 2021/2022.