Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 3

Der Vorsitzende übergab zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung an die Vorsitzende des Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschusses Frau Petra Ritter.

 

Jahresabschluss 2017:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Albersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.893.923,59 Euro ab und hat sich gegenüber dem Vorjahr um +61.001,85 Euro erhöht. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung der Straßenoberflächentwässerung infolge der Erschließung der Abreschviller-Straße sowie höheren Pachtforderungen für die Ausgleichsfläche Kälbert an die Rinnthaler Wald GmbH.

 

Durch den Jahresfehlbetrag von -5.498,38 Euro reduzierte sich das Eigenkapital auf 2.725.096,62 Euro.

 

Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31.12.2017 auf -764.370,86 Euro.

 

Jahresabschluss 2018:

 

Die Bilanzsumme betrug 15.434.014,28 Euro und verringerte sich um -459.909,31 Euro im Vergleich zum Jahr 2017. Begründet war dies insbesondere durch den Rückgang der Pachtforderungen für die Ausgleichsfläche Kälbert von der Rinnthaler Wald GmbH.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -209.370,64 Euro führte zu einem Rückgang des Eigenkapitals auf 2.515.725,98 Euro.

 

Die liquiden Mittel betrugen zum Stichtag 31.12.2018 -453.362,29 Euro.

 

Der Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschuss hat in seiner 2. Sitzung vom 4. November 2021 die Unterlagen zu den Jahresabschlüssen geprüft. Die Prüfung führte zu einer Rückfrage zu den Rechenschaftsberichten 2017 und 2018. Diese wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung geklärt. Es handelte sich um einen Zahlendreher.


Der Gemeinderat beschloss mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 festzustellen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 

Der Ortsbürgermeister sowie die Ratsmitglieder Frau Messerschmidt und Herr Kiefer sind gemäß § 22 GemO nicht stimmberechtigt. Sie nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.