Sitzung: 01.02.2022 Ortsgemeinderat
Da es sich bei der Tektur lediglich um die Änderung der Einfahrt handelt, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken aus bauplanungsrechtlicher Sicht.
Nach kurzer Beratung wurde das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB bei 1 Enthaltung einstimmig erteilt.