Gemäß Ortsbürgermeister Braun handelt es sich bei dem vorliegenden Bauantrag um die Anbringung einer Werbeanlage (Logo mit Wegweiser). Seitens der Verwaltung bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.


Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen erteilt.