Der Vorsitzende informierte über den vorliegenden Bauantrag: Anbau eines Balkons und Herstellung einer Balkontür. Gemäß Stellungnahme der Verwaltung bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.


Nach kurzer Beratung wurde das Einvernehmen der Ortsgemeinde gemäß § 36 BauGB einstimmig erteilt.