Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltung: 1

Die Ortsgemeinde Ramberg plant eine innerörtliche wohnbauliche, rückwärtige Nachverdichtung im Bereich der Grundstücke Nr. 151, 362/4, 363/1 sowie 363/2. Der zu überplanende Bereich hat eine Größe von ca. 0,13 ha und befindet sich südlich des Kindergartens und westlich der Hauptstraße.

 

Der Bebauungsplan sieht die Entwicklung von einem Einfamilienhaus vor, das über die Hauptstraße im Osten erschlossen wird.

 

Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB entwickelt werden.

 


1.Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Hauptstraße“. Der Bebauungsplan soll als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Bebauungsplanentwurf wurde einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 9 Ja-Stimmen bei 1.Enthaltung, in der vorgelegten Form gebilligt.

 

4. Der Ortsgemeinderat beschloss gem. § 4 Abs. 1 BauGB einstimmig, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

5. Der Ortsgemeinderat beschloss gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig, die Offenlage des Planwerkes.