Sitzung: 21.03.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltung: 1
Vorlage: 08/136/VIII/136/2022
Die Ortsgemeinde
Ramberg plant eine innerörtliche wohnbauliche, rückwärtige Nachverdichtung im
Bereich der Grundstücke Nr. 151, 362/4, 363/1 sowie 363/2. Der zu überplanende
Bereich hat eine Größe von ca. 0,13 ha und befindet sich südlich des Kindergartens
und westlich der Hauptstraße.
Der Bebauungsplan
sieht die Entwicklung von einem Einfamilienhaus vor, das über die Hauptstraße
im Osten erschlossen wird.
Der Plan soll als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB entwickelt werden.
1.Der
Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Westlich der Hauptstraße“. Der Bebauungsplan soll als sog.
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.
3.
Der Bebauungsplanentwurf wurde einschließlich den textl. Festsetzungen und der
Begründung vom Ortsgemeinderat mit 9 Ja-Stimmen bei 1.Enthaltung, in der
vorgelegten Form gebilligt.
4.
Der Ortsgemeinderat beschloss gem. § 4 Abs. 1 BauGB einstimmig, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen.
5. Der Ortsgemeinderat beschloss gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig, die Offenlage des Planwerkes.