Beschluss: beschlossen

Da letzte Erhöhung der Friedhofsgebühren erfolgte vor dem Kalenderjahr 1987.

 

Aus diesem Grunde wurde beiliegender Entwurf einer Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren gefertigt.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren.