Frau Schnetzer erläutert den Sachstand zur Verkehrsberuhigung der Queichtalstraße. Frau Schnetzer geht hierzu auf den E-Mail Schriftverkehr mit Herrn Hafner von der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels ein.

Die Versetzung der Ortstafel weiter östlich bis zur Bebauung (Gartenstraße) wurde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km wurde aus Lärmschutzgründen bei dem Landesbetrieb Mobilität in Speyer beantragt.

In Bezug auf die Verkehrsproblematik durch parkende Fahrzeuge im östlichen Teil der Ortsdurchfahrt von Queichhambach wurde auf der südlichen Straßenseite der Queichtalstraße und zwar nach HNr. 17 bis zum Beginn HNr. 13 ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Hierdurch findet eine Unterbrechung der Parkreihe statt, sodass beim Begegnungsverkehr eine Ausweichmöglichkeit besteht und ein Überfahren des Geh- und Radweges vermieden wird. Die Anordnung wird auf ein halbes Jahr versuchsweise begrenzt.