Nachtrag: 19.01.2022 Nummer 1

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 1

Änderung der Stromgrundversorgungspreise im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Annweiler am Trifels

(Stadt Annweiler am Trifels, Gossersweiler-Stein und Wernersberg)

 

Die Marktturbulenzen am Energiemarkt sind historisch. Noch nie in der Geschichte erreichten Stromeinkaufspreise derartige Höhen wie bisher. So waren im Dezember 2021 Preise an der Strombörse in Leipzig (EEX) für Base-Produkte bei 400 € die Megawattstunde (=40 ct./kWh).

„Base“ ist die sog. Grundlast-Bandlieferung, die wir für das Netz einkaufen und in jeder Viertelstunde die gleiche Leistung aufweist. Zum Vergleich: die bisherige Preisindikation für Base-Produkte lag 2019 bei 3,8 ct. / kWh und im Frühjahr 2021 bei rund 5 ct./kWh.

 

 

Gründe für den Preisanstieg?

Die Gründe sind vielschichtig, und liegen vorrangig an folgenden Punkten:

1)    Historisch niedriger Anteil an Erneuerbaren Energien, u. a. waren Sonne und Wind weniger verfügbar (-10 %) als in der Vergangenheit

 

2)    Abschaltung von Kraftwerken, u. a. 3 Kernkraftwerken zum 31.12.2021 mit einer Leistung von 3.000 Windrädern. Zur Information: Im Jahr 2021 wurden nur 450 Windräder Onshore zugebaut, Offshore keines.

 

3)    Die französischen Nachbarn fielen als Lieferanten aus, da planmäßig 9 AKW`s in der Revision waren und dazu noch 2 AKW`s außerplanmäßig abgeschaltet werden mussten. Des Weiteren ist bekannt, dass Frankreich aufgrund der Erwartungen eines kalten Winters und der Verbreitung der dortigen Nachtspeicher selbst Energie zu hohen Preisen importierte.

 

4)    Die für den Stromeinkauf maßgebenden Wetterprognosen schlugen Ende November um und prognostizierten für Quartal 1/2022 kältere Monate bei niedriger Sonneneinspeisung und niedrigerer Windeinspeisung.

 

5)    Nachhaltig hohe Gas- und Kohlepreise (Verknappung durch Russland / hohe Nachfrage durch Kohle für Asien)

 

6)    Extremer Preisanstieg für LNG-Gas aus Amerika.

 

Dies und niedrige Gasvorräte, u. a. durch die Verknappung der Gaslieferungen durch Russland führte zu den historischen Höchstständen am Markt.

 

Einkaufstrategie der Stadtwerke Annweiler am Trifels

Seit 2009 beschaffen die Stadtwerke Annweiler am Trifels den Strombedarf für den Versorgungsbereich über einen sogenannten strukturieren Einkauf. Hierbei werden über den Strom-Terminmarkt mit größeren Zeitspannen zwischen Einkaufs- und Lieferdatum teils bis zu 3 Jahre im Voraus jeweils Teilmengen der für ein Jahr voraussichtlich benötigten Strommenge zu unterschiedlichen Preisen an den Börsen eingekauft. Bisher wurden immer 70 % der Vorjahresmengen über den langfristigen Terminmarkt und 30 % über den kurzfristigen Terminmarkt (zwischen Einkaufs- und Lieferdatum max. 1 Jahr) bzw. dem Sportmarkt (d.h. Stromeinkaufs- und Lieferungsdatum quasi taggleich) beschafft.

Durch diese Strategie erfolgt eine Risikostreuung im Portfolio, d. h. fallen die Stromeinkaufpreise ggü. denen aus der langfristigen Beschaffung, partizipieren wir über die kurzfristige Beschaffung mit niedrigeren Preisen. Dadurch wird erreicht, dass der durchschnittliche Preis für die längerfristig eingekauften Strommengen fällt; umgekehrt: steigen die Preise am kurzfristigen Termin- bzw. Spotmarkt, so reduziert der günstige langfristig eingekaufte Strom über die Langfristbeschaffung die Preise der kurzfristigen Strombeschaffung. 

Diese Wechselwirkung hat bisher sehr gut funktioniert und erbrachte beim Stromverkauf eine akzeptable Marge. Durch die o. g. Sondereffekte, also der Preisanstieg um 800 % innerhalb von Wochen, wurde unser Einkaufsportfolio gehörig durcheinandergewirbelt .

Bis zum 01.11.2021 lagen wir durch unsere bisherige Einkaufsstrategie bei einem reinen Energiepreis von rd. 6 ct. / kWh (netto) bei einer georderten Strommenge von ca. 9.900.000 kWh (Eindeckungsgrad 70 %) bei  einer Gesamtmenge am erwarteten Jahresstrombedarf für 2022 in Höhe von 12.900.000 kWh für unsere eigenen Kunden. Die restliche, noch nicht beschaffte benötigte Menge von 3.000.000 kWh kostete am 02.11.2021 über Nacht nahezu das 3-fache. Aufgrund dieser plötzlichen Steigerung der Preise und der Erwartung der Analysten, dass dies nur ein vorübergehendes Phänomen wäre, wurde unsererseits abgewartet, da auch wir davon ausgegangen sind, dass diese extrem hohen Einkaufspreise zurückkommen werden. Dies war wie wir heute wissen letztendlich leider nicht der Fall.

Die Preise entwickelten sich nicht zurück, sondern stiegen weiter, so dass wir auch aufgrund der nunmehr geänderten Temperaturerwartung für Q 1 / 2022, der Thematik um Nordstream 2 sowie der anziehenden Wirtschaftsleistung in Deutschland und der damit verbundenen Erwartung weiter steigender Preise  im Dezember 2021 die Restmengen zukauften und nicht wie bisher die Mengen für Quartal I / 2022  am Spotmarkt kauften.

Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, die Restmengen nicht zu beschaffen und die Marktentwicklung am Spotmarkt weiter abzuwarten. Dieses Risiko erschien uns allerdings zu hoch, was die derzeitige weitere Entwicklung auch bestätigte.

Für die im Dezember 20201 gekaufte Restmenge von 3.000.000 kWh mussten wir erhebliche Mehraufwendungen gegenüber unserem bisherigen durchschnittlichen und erwarteten Einkaufspreis für die Strommenge 2022 bezahlen.  Die Restmengen waren teurer als das bisher gekaufte Gros von rd. 10.000.000 kWh.

Unser eigener durchschnittlicher Einkaufspreis stieg von 6 ct. / kWh netto auf 9,7 ct./kWh. netto. 

 

Derzeitige Marktlage

O-Ton Chefeinkäufer der Pfalzwerke:

Die am Strommarkt seit dem letzten Bericht zu beobachtende Volatilität sprengt alles bis dahin dagewesene. Allein der Frontjahreskontrakt durchlief seit Jahresanfang die Spanne zwischen 114 und 141 bei den kurzfristigeren Lieferperioden waren die Schwankungen noch höher. Dabei folgen die Notierungen hauptsächlich den Vorgaben der Märkte für Gas und CO2.

Zitat vom 10.01.2022, nachzulesen im Energiemarktbericht

Der Markt hat sich nach wie vor nicht erholt. Die Einkaufspreise für Base-Produkte liegen für Februar 2022 bei 34,23 ct./kWh netto, im Sportmarkt  Stand heute bei 45 ct./kWh. netto.

 

Preissituation für 2022

Sonderkundensegment „privat“ (=Sondertarife Privatkunden) und „profi“ (=Sondertarife Geschäftskunden)

Für das Sonderkundensegment wurden die Preise Mitte November 2021 zum 1.1.2022 erhöht. Die Sonderkunden haben eine Preisgarantie bis zum 31.12.2022.

Dieser Erhöhung lag allerdings die Einkaufssituation aus September 2021 mit einer Erwartung von einem Einkaufspreis von rd. 6,0 ct./kWh. netto zugrunde. 

Durch die vorgenannte Steigerung der Preise auf 9,7 ct./kWh. haben wir eine erhebliche Verschlechterung der Preissituation, was dazu führt, dass wir nur einen Deckungsbeitrag I (=Verkaufspreis ./. Einkaufspreis ./. Umlagen und Steuern ./. Netzentgelte) von rd. 83.000 € erreichen werden. Dies reicht wiederum nicht aus, die gesamten fixen Kosten des Vertriebs (Deckungsbeitrag II) zu decken, geschweige denn eine Gewinnmarge zu erzielen. 

An die Preiserhöhung von Mitte November mit der ausgesprochenen Preisgarantie halten wir uns gebunden und werden somit für die Sonderkunden keine weitere Preiserhöhung für 2022 durchführen.  Dadurch haben unsere ca. 2.900 Kunden mit Sonderverträgen für 2022 Strompreise, die rd. 20 ct./kWh unterhalb der aktuell in den einschlägigen Portalen von Onlinehändlern aufgerufenen Strompreise.  Eine Kündigung bzw. Preisänderung bei den Sonderverträgen ist beiderseits erst wieder zum 31.12.2022 möglich.

 

Grundversorgung Privat und Geschäftlich

Derzeit sind ca. 1.300 unserer Kunden in der Grundversorgung.

Die Grundversorgung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kunden keine vertragliche Bindung haben und jederzeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen kündigen können. Grundversorger eines Netzgebietes ist derjenige, der die meisten Kunden in einem Netzgebiet hat. Für das Netzgebiet der Stadtwerke sind somit die Stadtwerke auch der Grundversorger. Die Grundversorgung ist auch eine Rückfallebene für die Stromlieferung an die Kunden die von anderen Lieferanten nicht aufgenommen werden, sei es wegen der Zahlungsmoral oder aus sonstigen Gründen bzw. denen der Liefervertrag gekündigt wird ohne dass der Kunde einen anderen Versorger gefunden hat. .

 

Da in der Grundversorgung:

-       jederzeit durch den Kunden gekündigt werden kann und zukünftige Lieferprognosen daher schwierig sind, Liefermengen nur schwer kalkuliert werden und

-       auch Kunden in dem Versorgungsverhältnis sind, die öfters ausfallen und die Forderungen damit abgeschrieben werden sowie

-       die zu beschaffenden Strommengen aufgrund der langfristigen Prognosen im Einkauf teurer sind,

ist der Tarif zumeist deutlich teurer als im Sondervertrag. Der Tarif kann auch mit einer einfachen Ankündigung im Amtsblatt (Vorlauffrist 6 Wochen) und einem persönlichen Kundenanschreiben mit den geänderten Preismodalitäten erhöht werden.

Strommengen für die Grundversorgung werden oft am Tagesmarkt eingekauft, wie auch bei uns, so dass auch hier durch die vorgenannten Prämissen, die Einkaufspreise weiter gestiegen sind.

Aufgrund des höheren Einkaufspreises für 2022 ist nach der Strompreiserhöhung in der Grundversorgung von Mitte November 2021 in Höhe von 0,03 ct/kWh netto nunmehr eine weitere Erhöhung  von 3 ct. / kWh netto erforderlich.

 

Sondersituation insolvente Onlinehändler

Die massiv steigenden Preise überraschten zunehmend auch die Onlinehändler.

Bisher haben 44 Onlinehändler, darunter auch einer der größten Billiganbieter STROMIO Insolvenz angemeldet und damit auch die Belieferung der dortigen Kunden eingestellt. Die Folge: Die dortigen Kunden fallen in die Ersatzversorgung beim Grundversorger (Stadtwerke Annweiler am Trifels) und müssen von uns beliefert werden.

Problem: Diese zusätzlichen Strommengen wurden von uns bisher nicht beschafft. Zum heutigen Stand wären zusätzliche 300.000 kWh mit 50 - 60 ct. / kWh (Stand 16.01) von uns zu kaufen. Zu beachten ist, dass die Beschaffungsmärkte derart volatil sind, dass noch höhere Beschaffungspreise zu erwarten sind.

Des Weiteren ist wahrscheinlich, dass noch weitere Onlinehändler bei dem derzeitigen Einkaufsniveau in die Insolvenz rutschen werden, was die Situation noch weiter verschärft.

Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Annweiler am Trifels

Bei unveränderter Situation ohne Eingriff in die Preisgestaltung im Grundversorgungstarif erwarten wir im Stromvertrieb der Stadtwerke Annweiler am Trifels für 2022 einen Verlust von – 300.000 €.

Dem stehen derzeit prognostizierte Gewinne aus dem Netzbetrieb der Stadtwerke von + 250.000 € und der Wasserversorgung von + 100.000 € entgegen. Bei diesem Szenario würden wir ein Ergebnis mit + 50.000 € erreichen, was auf den ersten Blick noch vertretbar wäre, allerdings den sog. Mindestgewinn von 180.000 € unterschreitet.

 

Folgen der Unterschreitung des Mindestgewinns?

Dieser Mindestgewinn ist allerdings für die steuerliche Anerkennung der Ausschüttung der Konzessionsabgabe an die Stadt Annweiler am Trifels erforderlich. Hierbei handelt es sich um Zahlungen der Stadtwerke an die Stadt Annweiler am Trifels von kalenderjährlich rd. 300.000 €.

Wird dieser Mindestgewinn nicht erreicht, kann trotzdem eine Auszahlung der Konzessionsabgabe erfolgen. Dies allerdings mit der Verpflichtung, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre so viel Gewinn erwirtschaftet wird, um die unter dem Mindestgewinn ausgezahlte Konzessionsabgabe auszugleichen. Eine andere Alternative für eine Ausschüttung zur Konzessionsabgabe wäre eine Ausschüttung aus den Rücklagen der Stadtwerke Annweiler am Trifels und nicht direkt aus dem operativen Ergebnis. Eine solche Ausschüttung unterliegt jedoch dem Abzug von Kapitalertragssteuer und kann auch nicht als Betriebsausgabe behandelt werden. .

 

Maßnahmenprogramm der Stadtwerke Annweiler am Trifels

Um dieser Misere entgegenzuwirken planen wir folgende Maßnahmen, die teilweise der Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates bedürfen:

 

a)    Massive Erhöhung des Grundversorgungstarifs aufgrund der Volatilität

Der Einkaufsmarkt für Strom ändert sich massiv. Aufgrund des politischen Willens auf Regernative Energien zu setzen, die mal mehr oder weniger präsent sind, werden sich künftig Einkaufspreise und Stromprodukte stark ändern. In diesem Sinne wird es wahrscheinlich, dass sich Grundversorgungspreise im Jahr mehrfach ändern.

 

Aufgrund des weiter und fortwährend hohen Einkaufspreises am Markt schlagen wir Ihnen vor, den Grundversorgungstarif bei Privatkunden von bisher 27,87 auf 55,00 ct/kWh netto bei einem Grundpreis von bisher 121,01 auf 133,01 €/p.a. netto zu erhöhen. Hierin berücksichtigt sind zwei Prämissen:

 

1)    Der neue Tarif kann erst aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten zum 1.4. d. J. in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt partizipieren auch die Kunden der Insolvenzhändler vom niedrigen Tarif. Dies bedeutet, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt rd. 20 ct. / kWh drauflegen müssen und

2)    Weitere Preiserhöhungen sind nicht auszuschließen. Um diesem „time lag“ zu entgehen, haben wir einen geringfügigen Aufschlag errechnet.

 

b)    Einführung eines zweiten Sondervertrags als Treueangebot für bisherige langjährige Grundversorgungskunden

 

Um die Preiserhöhungen für unsere grundversorgten Bestandskunden abzufedern, beabsichtigen wir die Einführung eines zweiten Sondertarifs „Treue“. Dieser wird nur den Kunden angeboten, die zum Zeitpunkt 1.12.2021 von den Stadtwerken in der Grundversorgung beliefert worden sind.  Die Preiserhöhung dort beträgt 3,00 ct. / kWh netto. Der Preis dieser Kunden steigt dann auf 30.87 ct/kWh netto oder 36,74 ct/kWh brutto (bisher 33,17) sowie im Grundpreis um 1,00 € im Monat netto bzw. auf 133,01 € p.a. netto oder 156 € p.a. brutto.

 

Ein Vergleich auf check24 / Verivox zeigt, dass dieser Tarif um 10,00 ct/kWh unterhalb der günstigsten Onlinebieter liegt.

Bestandskunden, die diesen Tarif abschließen bieten wir dieses Angebot bis 1. März 2022. Danach tritt eine Rechtsänderung aufgrund des „Verbraucherschutzes“ ein, dass Kunden, die nach diesem Zeitpunkt und einer einjährigen Bindefrist danach IMMER innerhalb von 14 Tagen den Vertrag kündigen können und wechseln. Dies macht eine langfristige Beschaffung künftig sehr viel schwieriger.

 

Durch diese Maßnahmen ergeben sich finanzielle Verbesserungen von rd. 150.000 €, so dass vertrieblich noch ein Verlust von 100.000 € verbliebe.

 

Vergleichsangebote für Stromlieferungen an Privatkunden in den einschlägigen Onlineportalen und die Grundversorgung der Pfalzwerke AG

Wie untenstehendes Bild zeigt, sind wir trotz Einführung des neuen Sondertarifs günstiger als der günstigste Onlinehändler

 

… und in unseren Grundversorgungstarifen auch nach der Erhöhung deutlich günstiger als die Pfalzwerke bei Ihrem Grundversorgungstarif für Neukunden ab Jan. 2022 (Quelle Rheinpfalz Zeitung vom 18.01.2022):

Pfalzwerke classic:                Grundpreis 122,79 € p.a.brutto                                            
Arbeitspreis 82,30 Cent/kWh brutto

 

                                              

Auswirkungen der Strompreiserhöhung in der Grundversorgung auf SWA auf die Kunden

Für einen Privathaushalt mit einem angenommen Energieverbrauch von 3.500 kWh p.a. (Durchschnitt 4 Personenhaushalt) ergeben sich durch die Strompreiserhöhung folgende monetäre Auswirkungen:


Vergleich Gesamtstromkosten Grundversorgung 2021; 1. Quartal 2022 und neuer „Treuetarif“ ab 1.4.2022 für Grundversorgung-Bestandskunden

mtl. Kosten in 2021:                                       brutto     98,32 €               (netto   82,62 €)

mtl. Kosten 1.1.-31.3.22:                              brutto   108,73 €               (netto   91,37 €)

mtl. Kosten 1.4.-31.12.22:                            brutto  120,15 €               (netto 100,97 €)              

 

Vergleich Gesamtstromkosten Grundversorgung 2021; 1. Quartal 2022 und 2. bis 4. Quartal 2022 (für Neukunden in Grundversorgung sowie Bestandskunden die das Treueangebot nicht annehmen:

mtl. Kosten in 2021:                                       brutto     98,32 €               (netto:   82,62 €)

mtl. Kosten 1.1. – 31.3.22:                          brutto   108,73 €               (netto:   91,37 €)

mtl. Kosten 1.4.22 b.a.w.                             brutto   205,90 €               (netto: 174,93 €)

 

Entwicklung der Stromeinkaufskosten für 3.500 kWh für die Stadtwerke Annweiler:

                mtl. Kosten in 2021:                                                                                                      netto 17,50 €

                mtl. Kosten in 2022 für kalkulierte/erwartete Menge (Bestandskunden):              netto 28,29 €
                mtl. Kosten in 2022 Ende Dez./Anfang Jan. (kurzfristige Beschaffung):    netto 99,84 €

Weitere flankierende Maßnahmen

Neben den o. g. Tarifanpassungen beabsichtigen wir im Bereich des Vertriebs nur bereits angefangene Maßnahmen, wie z. B. Digitalisierungen und Änderungen im Kundencenter durchzuführen. Der Relaunch der Website, die Einführung des Portals sowie weitere Investitionen werden zwar in den Wirtschaftsplan eingebracht, allerdings gelangen nur dann zur Ausführung, wenn sich 2022 auch im Vertrieb eine wirtschaftlich angemessene Situation darstellt.

Einnahmeverbesserungen im Bereich des Netzes bzw. im Wasserwerk werden ausgelotet; Investitionen, die verschiebbar sind, werden u. U. auf das nächste Jahr verschoben.

Im personellen Bereich werden Rückstellungen für Urlaub und Überstunden durch tatsächliche Inanspruchnahmen aufgelöst.

 

Einkaufsbasis 2023

Für 2023 haben – teilweise außerplanmäßig – rd. 65 % des bisherigen Strombedarfs der Stadtwerke Annweiler am Trifels zu einem Durchschnittspreis von 6,55 ct. / kWh eingekauft. Unsere Simulation ergibt bei derzeitigen Einkaufspreisen allerdings keine deutliche Erholung der Preislandschaft.

Das „Base“ für 2023 liegt derzeit bei 18,00 ct/kWh. Bei diesem Preis würde unser durchschnittlicher Einkaufspreis auf 12,6 ct/kWh steigen (derzeit 9,7). Um das gleiche Preisniveau zu halten müsste das Base 2023 auf 12,5 ct. / kWh fallen, wonach es derzeit nicht aussieht.

Derzeit kann daher zur Preisindikation keine abschließende Beurteilung gegeben werden. In die ganze Problematik sind noch keine steigenden Energiemengen aufgrund anziehender Wirtschaftsleistung noch Themen wie z. B. der Ukraine-Konflikt etc. eingepreist.

Es bleibt zu befürchten, dass die für 2023 angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage zwar Einsparungen bei den staatlichen Umlagen von 3,7 ct. / kWh erbringt, allerdings verpufft dieser Effekt aufgrund weiterer und höherer gestiegener Einkaufspreise. Dies war auch bereits für 2022 der Fall, als die Absenkung der EEG-Umlage in Höhe von ca. 3 Cent bei weitem nicht ausreichte, unseren gestiegenen Stromeinkaufspreis abzudecken.

 

Künftiger Stromeinkauf

Seit Mai 2021 haben wir bereits auf eine 3-Jahresstrategie mit 36 monatlich zu beschaffenden Strommengen umgestellt (vorher 12 Tranchen). Die Eindeckungsquote haben wir dabei auf 85 % hochgesetzt (vorher 70 %). Diese Umstellung der Strategie haben nahezu alle Stadtwerke / Pfalzwerke vollzogen, um noch mehr von Preisschwankungen unabhängig zu sein. Problematisch wird diese Strategie, wenn wir derzeit bei den hohen Preisen einkaufen und die Spotmarktpreise wieder zurückkommen. Dann werden wir den Onlinehändlern, die dann sicherlich wieder neue Firmen gegründet haben und bei „null“ anfangen, nichts entgegenzusetzen haben. Die Strategie befindet sich nun 14-tägig und anlassbezogen in noch kürzeren Abständen in der internen Abstimmung.

 

Zusammenfassung

Die Situation ist schwierig. Allerdings haben die Stadtwerke aufgrund der vernünftigen Beschlussfassung des Stadtrates durch thesaurierte Gewinne Reserven, die es uns jetzt erlauben ohne Einschränkungen auf diese Situation zu reagieren. Dennoch sind Schlüsse aus der Marktsituation für die Zukunft zu fassen.

Einerseits sind kurzfristig nochmals die Preise anzupassen, andererseits müssen wir uns der neuen Marktsituation stellen und unseren Bereich des Stromeinkaufs künftig noch besser aufstellen. Vorgegebene Fahrpläne mit Beschaffungsszenarien von 70 % festen Anteilen und 30 % Tagesmärkten wird es nicht mehr geben. Hierzu wird ein interner Einkaufstermin mind. 14-tägig und bei Bedarf auch wöchentlich den Markt sondieren und reagieren.

Bei den von uns vorgeschlagenen Tarifanpassungen + internen Maßnahmen, werden wir auch 2022 durch die zusätzlichen Gewinne aus dem Netz und dem Wasserwerk den Mindestgewinn erreichen. Wir bitten Sie daher:

 

a)    zuzustimmen, einen neuen „Treuetarif“ (privat und gewerblich) für alle bisherigen Bestandskunden in der Grundversorgung einzuführen, der derzeit 3,00 ct/kWh netto und 1,00 € / Monat Grundpreis über dem bisherigen Grundversorgungstarif liegt (Voraussetzung Vertrag kommt vor dem 1.3. zustande).

 

b)    die Grundversorgungstarife (privat und gewerblich) ab 1.4 d. J. auf 41,55 ct./kWh (netto) und im Grundpreis auf 151,26 € p.a. (netto)

 

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung einen neuen „Treuetarif“ (privat und gewerblich) für alle bisherigen Bestandskunden in der Grundversorgung einzuführen, der derzeit 3,00 ct/kWh netto und 1,00 € / Monat Grundpreis netto über dem bisherigen Grundversorgungstarif liegt (Voraussetzung Vertrag kommt vor dem 1.3. zustande) sowie die Grundversorgungstarife (privat und gewerblich) ab 1.4 d. J. auf 41,55 ct./kWh (netto) und im Grundpreis auf 151,26 € p.a. (netto) zu setzen