Nachtrag: 19.01.2022 Nummer 1
Sitzung: 26.01.2022 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: 02/750/VI/320/2022
Änderung der Stromgrundversorgungspreise
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Annweiler am Trifels
(Stadt Annweiler am
Trifels, Gossersweiler-Stein und Wernersberg)
Die Marktturbulenzen am Energiemarkt
sind historisch. Noch nie in der Geschichte erreichten Stromeinkaufspreise
derartige Höhen wie bisher. So waren im Dezember 2021 Preise an der Strombörse
in Leipzig (EEX) für Base-Produkte bei 400 € die Megawattstunde (=40 ct./kWh).
„Base“ ist die sog.
Grundlast-Bandlieferung, die wir für das Netz einkaufen und in jeder
Viertelstunde die gleiche Leistung aufweist. Zum Vergleich: die bisherige
Preisindikation für Base-Produkte lag 2019 bei 3,8 ct. / kWh und im Frühjahr 2021
bei rund 5 ct./kWh.
Gründe
für den Preisanstieg?
Die Gründe sind vielschichtig, und
liegen vorrangig an folgenden Punkten:
1)
Historisch
niedriger Anteil an Erneuerbaren Energien, u. a. waren Sonne und Wind weniger
verfügbar (-10 %) als in der Vergangenheit
2)
Abschaltung
von Kraftwerken, u. a. 3 Kernkraftwerken zum 31.12.2021 mit einer Leistung von
3.000 Windrädern. Zur Information: Im Jahr 2021 wurden nur 450 Windräder
Onshore zugebaut, Offshore keines.
3)
Die
französischen Nachbarn fielen als Lieferanten aus, da planmäßig 9 AKW`s in der
Revision waren und dazu noch 2 AKW`s außerplanmäßig abgeschaltet werden
mussten. Des Weiteren ist bekannt, dass Frankreich aufgrund der Erwartungen
eines kalten Winters und der Verbreitung der dortigen Nachtspeicher selbst
Energie zu hohen Preisen importierte.
4)
Die
für den Stromeinkauf maßgebenden Wetterprognosen schlugen Ende November um und
prognostizierten für Quartal 1/2022 kältere Monate bei niedriger
Sonneneinspeisung und niedrigerer Windeinspeisung.
5)
Nachhaltig
hohe Gas- und Kohlepreise (Verknappung durch Russland / hohe Nachfrage durch
Kohle für Asien)
6)
Extremer
Preisanstieg für LNG-Gas aus Amerika.
Dies und niedrige Gasvorräte, u. a.
durch die Verknappung der Gaslieferungen durch Russland führte zu den historischen
Höchstständen am Markt.
Einkaufstrategie
der Stadtwerke Annweiler am Trifels
Seit 2009 beschaffen die Stadtwerke
Annweiler am Trifels den Strombedarf für den Versorgungsbereich über einen
sogenannten strukturieren Einkauf. Hierbei werden über den Strom-Terminmarkt
mit größeren Zeitspannen zwischen Einkaufs- und Lieferdatum teils bis zu 3
Jahre im Voraus jeweils Teilmengen der für ein Jahr voraussichtlich benötigten
Strommenge zu unterschiedlichen Preisen an den Börsen eingekauft. Bisher wurden
immer 70 % der Vorjahresmengen über den langfristigen Terminmarkt und 30 % über
den kurzfristigen Terminmarkt (zwischen Einkaufs- und Lieferdatum max. 1 Jahr)
bzw. dem Sportmarkt (d.h. Stromeinkaufs- und Lieferungsdatum quasi taggleich)
beschafft.
Durch diese Strategie erfolgt eine
Risikostreuung im Portfolio, d. h. fallen die Stromeinkaufpreise ggü. denen aus
der langfristigen Beschaffung, partizipieren wir über die kurzfristige
Beschaffung mit niedrigeren Preisen. Dadurch wird erreicht, dass der
durchschnittliche Preis für die längerfristig eingekauften Strommengen fällt;
umgekehrt: steigen die Preise am kurzfristigen Termin- bzw. Spotmarkt, so
reduziert der günstige langfristig eingekaufte Strom über die
Langfristbeschaffung die Preise der kurzfristigen Strombeschaffung.
Diese Wechselwirkung hat bisher sehr gut
funktioniert und erbrachte beim Stromverkauf eine akzeptable Marge. Durch die
o. g. Sondereffekte, also der Preisanstieg um 800 % innerhalb von Wochen, wurde
unser Einkaufsportfolio gehörig durcheinandergewirbelt .
Bis zum 01.11.2021 lagen wir durch
unsere bisherige Einkaufsstrategie bei einem reinen Energiepreis von rd. 6 ct.
/ kWh (netto) bei einer georderten Strommenge von ca. 9.900.000 kWh
(Eindeckungsgrad 70 %) bei einer
Gesamtmenge am erwarteten Jahresstrombedarf für 2022 in Höhe von 12.900.000 kWh
für unsere eigenen Kunden. Die restliche, noch nicht beschaffte benötigte Menge
von 3.000.000 kWh kostete am 02.11.2021 über Nacht nahezu das 3-fache. Aufgrund
dieser plötzlichen Steigerung der Preise und der Erwartung der Analysten, dass
dies nur ein vorübergehendes Phänomen wäre, wurde unsererseits abgewartet, da
auch wir davon ausgegangen sind, dass diese extrem hohen Einkaufspreise
zurückkommen werden. Dies war wie wir heute wissen letztendlich leider nicht
der Fall.
Die Preise entwickelten sich nicht
zurück, sondern stiegen weiter, so dass wir auch aufgrund der nunmehr
geänderten Temperaturerwartung für Q 1 / 2022, der Thematik um Nordstream 2
sowie der anziehenden Wirtschaftsleistung in Deutschland und der damit
verbundenen Erwartung weiter steigender Preise
im Dezember 2021 die Restmengen zukauften und nicht wie bisher die
Mengen für Quartal I / 2022 am Spotmarkt
kauften.
Eine andere Möglichkeit wäre gewesen,
die Restmengen nicht zu beschaffen und die Marktentwicklung am Spotmarkt weiter
abzuwarten. Dieses Risiko erschien uns allerdings zu hoch, was die derzeitige
weitere Entwicklung auch bestätigte.
Für die im Dezember 20201 gekaufte
Restmenge von 3.000.000 kWh mussten wir erhebliche Mehraufwendungen gegenüber
unserem bisherigen durchschnittlichen und erwarteten Einkaufspreis für die
Strommenge 2022 bezahlen. Die Restmengen
waren teurer als das bisher gekaufte Gros von rd. 10.000.000 kWh.
Unser eigener durchschnittlicher
Einkaufspreis stieg von 6 ct. / kWh netto auf 9,7 ct./kWh. netto.
Derzeitige
Marktlage
O-Ton
Chefeinkäufer der Pfalzwerke:
Die
am Strommarkt seit dem letzten Bericht zu beobachtende Volatilität sprengt
alles bis dahin dagewesene. Allein der Frontjahreskontrakt durchlief seit
Jahresanfang die Spanne zwischen 114 und 141 bei den kurzfristigeren
Lieferperioden waren die Schwankungen noch höher. Dabei folgen die Notierungen
hauptsächlich den Vorgaben der Märkte für Gas und CO2.
Zitat vom 10.01.2022, nachzulesen im Energiemarktbericht
Der Markt hat sich nach wie vor nicht
erholt. Die Einkaufspreise für Base-Produkte liegen für Februar 2022 bei 34,23
ct./kWh netto, im Sportmarkt Stand heute
bei 45 ct./kWh. netto.
Preissituation
für 2022
Sonderkundensegment
„privat“ (=Sondertarife Privatkunden) und „profi“ (=Sondertarife
Geschäftskunden)
Für das Sonderkundensegment wurden die
Preise Mitte November 2021 zum 1.1.2022 erhöht. Die Sonderkunden haben eine
Preisgarantie bis zum 31.12.2022.
Dieser Erhöhung lag allerdings die
Einkaufssituation aus September 2021 mit einer Erwartung von einem
Einkaufspreis von rd. 6,0 ct./kWh. netto zugrunde.
Durch die vorgenannte Steigerung der
Preise auf 9,7 ct./kWh. haben wir eine erhebliche Verschlechterung der
Preissituation, was dazu führt, dass wir nur einen Deckungsbeitrag I
(=Verkaufspreis ./. Einkaufspreis ./. Umlagen und Steuern ./. Netzentgelte) von
rd. 83.000 € erreichen werden. Dies reicht wiederum nicht aus, die gesamten
fixen Kosten des Vertriebs (Deckungsbeitrag II) zu decken, geschweige denn eine
Gewinnmarge zu erzielen.
An die Preiserhöhung von Mitte November
mit der ausgesprochenen Preisgarantie halten wir uns gebunden und werden somit
für die Sonderkunden keine weitere Preiserhöhung für 2022 durchführen. Dadurch haben unsere ca. 2.900 Kunden mit
Sonderverträgen für 2022 Strompreise, die rd. 20 ct./kWh unterhalb der aktuell
in den einschlägigen Portalen von Onlinehändlern aufgerufenen Strompreise. Eine Kündigung bzw. Preisänderung bei den
Sonderverträgen ist beiderseits erst wieder zum 31.12.2022 möglich.
Grundversorgung
Privat und Geschäftlich
Derzeit sind ca. 1.300 unserer Kunden in
der Grundversorgung.
Die Grundversorgung zeichnet sich
dadurch aus, dass die Kunden keine vertragliche Bindung haben und jederzeit
innerhalb einer Frist von 14 Tagen kündigen können. Grundversorger eines
Netzgebietes ist derjenige, der die meisten Kunden in einem Netzgebiet hat. Für
das Netzgebiet der Stadtwerke sind somit die Stadtwerke auch der
Grundversorger. Die Grundversorgung ist auch eine Rückfallebene für die
Stromlieferung an die Kunden die von anderen Lieferanten nicht aufgenommen
werden, sei es wegen der Zahlungsmoral oder aus sonstigen Gründen bzw. denen
der Liefervertrag gekündigt wird ohne dass der Kunde einen anderen Versorger
gefunden hat. .
Da in der Grundversorgung:
-
jederzeit
durch den Kunden gekündigt werden kann und zukünftige Lieferprognosen daher
schwierig sind, Liefermengen nur schwer kalkuliert werden und
-
auch
Kunden in dem Versorgungsverhältnis sind, die öfters ausfallen und die
Forderungen damit abgeschrieben werden sowie
-
die
zu beschaffenden Strommengen aufgrund der langfristigen Prognosen im Einkauf
teurer sind,
ist der Tarif zumeist deutlich teurer
als im Sondervertrag. Der Tarif kann auch mit einer einfachen Ankündigung im
Amtsblatt (Vorlauffrist 6 Wochen) und einem persönlichen Kundenanschreiben mit
den geänderten Preismodalitäten erhöht werden.
Strommengen für die Grundversorgung
werden oft am Tagesmarkt eingekauft, wie auch bei uns, so dass auch hier durch
die vorgenannten Prämissen, die Einkaufspreise weiter gestiegen sind.
Aufgrund des höheren Einkaufspreises für
2022 ist nach der Strompreiserhöhung in der Grundversorgung von Mitte November
2021 in Höhe von 0,03 ct/kWh netto nunmehr eine weitere Erhöhung von 3 ct. / kWh netto erforderlich.
Sondersituation
insolvente Onlinehändler
Die massiv steigenden Preise
überraschten zunehmend auch die Onlinehändler.
Bisher haben 44 Onlinehändler, darunter
auch einer der größten Billiganbieter STROMIO Insolvenz angemeldet und damit
auch die Belieferung der dortigen Kunden eingestellt. Die Folge: Die dortigen
Kunden fallen in die Ersatzversorgung beim Grundversorger (Stadtwerke Annweiler
am Trifels) und müssen von uns beliefert werden.
Problem: Diese zusätzlichen Strommengen
wurden von uns bisher nicht beschafft. Zum heutigen Stand wären zusätzliche
300.000 kWh mit 50 - 60 ct. / kWh (Stand 16.01) von uns zu kaufen. Zu beachten
ist, dass die Beschaffungsmärkte derart volatil sind, dass noch höhere
Beschaffungspreise zu erwarten sind.
Des Weiteren ist wahrscheinlich, dass
noch weitere Onlinehändler bei dem derzeitigen Einkaufsniveau in die Insolvenz
rutschen werden, was die Situation noch weiter verschärft.
Auswirkungen
auf die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Annweiler am Trifels
Bei unveränderter Situation ohne
Eingriff in die Preisgestaltung im Grundversorgungstarif erwarten wir im
Stromvertrieb der Stadtwerke Annweiler am Trifels für 2022 einen Verlust von –
300.000 €.
Dem stehen derzeit prognostizierte
Gewinne aus dem Netzbetrieb der Stadtwerke von + 250.000 € und der
Wasserversorgung von + 100.000 € entgegen. Bei diesem Szenario würden wir ein
Ergebnis mit + 50.000 € erreichen, was auf den ersten Blick noch vertretbar
wäre, allerdings den sog. Mindestgewinn von 180.000 € unterschreitet.
Folgen
der Unterschreitung des Mindestgewinns?
Dieser Mindestgewinn ist allerdings für
die steuerliche Anerkennung der Ausschüttung der Konzessionsabgabe an die Stadt
Annweiler am Trifels erforderlich. Hierbei handelt es sich um Zahlungen der
Stadtwerke an die Stadt Annweiler am Trifels von kalenderjährlich rd. 300.000
€.
Wird dieser Mindestgewinn nicht
erreicht, kann trotzdem eine Auszahlung der Konzessionsabgabe erfolgen. Dies
allerdings mit der Verpflichtung, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre so viel
Gewinn erwirtschaftet wird, um die unter dem Mindestgewinn ausgezahlte
Konzessionsabgabe auszugleichen. Eine andere Alternative für eine Ausschüttung
zur Konzessionsabgabe wäre eine Ausschüttung aus den Rücklagen der Stadtwerke
Annweiler am Trifels und nicht direkt aus dem operativen Ergebnis. Eine solche
Ausschüttung unterliegt jedoch dem Abzug von Kapitalertragssteuer und kann auch
nicht als Betriebsausgabe behandelt werden. .
Maßnahmenprogramm
der Stadtwerke Annweiler am Trifels
Um dieser Misere entgegenzuwirken planen
wir folgende Maßnahmen, die teilweise der Zustimmung des Werkausschusses bzw.
des Stadtrates bedürfen:
a) Massive
Erhöhung des Grundversorgungstarifs aufgrund der Volatilität
Der
Einkaufsmarkt für Strom ändert sich massiv. Aufgrund des politischen Willens
auf Regernative Energien zu setzen, die mal mehr oder weniger präsent sind,
werden sich künftig Einkaufspreise und Stromprodukte stark ändern. In diesem
Sinne wird es wahrscheinlich, dass sich Grundversorgungspreise im Jahr mehrfach
ändern.
Aufgrund
des weiter und fortwährend hohen Einkaufspreises am Markt schlagen wir Ihnen
vor, den Grundversorgungstarif bei Privatkunden von bisher 27,87 auf 55,00
ct/kWh netto bei einem Grundpreis von bisher 121,01 auf 133,01 €/p.a. netto zu
erhöhen. Hierin berücksichtigt sind zwei Prämissen:
1) Der neue Tarif kann erst aufgrund der
rechtlichen Gegebenheiten zum 1.4. d. J. in Kraft treten. Bis zu diesem
Zeitpunkt partizipieren auch die Kunden der Insolvenzhändler vom niedrigen
Tarif. Dies bedeutet, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt rd. 20 ct. / kWh
drauflegen müssen und
2) Weitere Preiserhöhungen sind nicht
auszuschließen. Um diesem „time lag“ zu entgehen, haben wir einen geringfügigen
Aufschlag errechnet.
b) Einführung
eines zweiten Sondervertrags als Treueangebot für bisherige langjährige
Grundversorgungskunden
Um
die Preiserhöhungen für unsere grundversorgten Bestandskunden abzufedern,
beabsichtigen wir die Einführung eines zweiten Sondertarifs „Treue“. Dieser
wird nur den Kunden angeboten, die zum Zeitpunkt 1.12.2021 von den Stadtwerken
in der Grundversorgung beliefert worden sind.
Die Preiserhöhung dort beträgt 3,00 ct. / kWh netto. Der Preis dieser
Kunden steigt dann auf 30.87 ct/kWh netto oder 36,74 ct/kWh brutto (bisher
33,17) sowie im Grundpreis um 1,00 € im Monat netto bzw. auf 133,01 € p.a.
netto oder 156 € p.a. brutto.
Ein
Vergleich auf check24 / Verivox zeigt, dass dieser Tarif um 10,00 ct/kWh
unterhalb der günstigsten Onlinebieter liegt.
Bestandskunden,
die diesen Tarif abschließen bieten wir dieses Angebot bis 1. März 2022. Danach
tritt eine Rechtsänderung aufgrund des „Verbraucherschutzes“ ein, dass Kunden,
die nach diesem Zeitpunkt und einer einjährigen Bindefrist danach IMMER
innerhalb von 14 Tagen den Vertrag kündigen können und wechseln. Dies macht
eine langfristige Beschaffung künftig sehr viel schwieriger.
Durch diese Maßnahmen ergeben sich
finanzielle Verbesserungen von rd.
150.000 €, so dass vertrieblich noch ein Verlust von 100.000 € verbliebe.
Vergleichsangebote
für Stromlieferungen an Privatkunden in den einschlägigen Onlineportalen und
die Grundversorgung der Pfalzwerke AG
Wie untenstehendes Bild zeigt, sind wir
trotz Einführung des neuen Sondertarifs günstiger als der günstigste
Onlinehändler
…
und in unseren Grundversorgungstarifen auch nach der Erhöhung deutlich
günstiger als die Pfalzwerke bei Ihrem Grundversorgungstarif für Neukunden ab
Jan. 2022 (Quelle Rheinpfalz Zeitung vom 18.01.2022):
Pfalzwerke classic: Grundpreis
122,79 € p.a.brutto
Arbeitspreis 82,30 Cent/kWh brutto
Auswirkungen
der Strompreiserhöhung in der Grundversorgung auf SWA auf die Kunden
Für einen Privathaushalt mit einem
angenommen Energieverbrauch von 3.500 kWh p.a. (Durchschnitt 4
Personenhaushalt) ergeben sich durch die Strompreiserhöhung folgende monetäre
Auswirkungen:
Vergleich Gesamtstromkosten Grundversorgung 2021; 1. Quartal 2022 und neuer
„Treuetarif“ ab 1.4.2022 für Grundversorgung-Bestandskunden
mtl.
Kosten in 2021: brutto 98,32
€ (netto 82,62 €)
mtl.
Kosten 1.1.-31.3.22: brutto 108,73 € (netto
91,37 €)
mtl.
Kosten 1.4.-31.12.22: brutto 120,15 € (netto
100,97 €)
Vergleich Gesamtstromkosten Grundversorgung 2021; 1.
Quartal 2022 und 2. bis 4. Quartal 2022 (für Neukunden in Grundversorgung sowie
Bestandskunden die das Treueangebot nicht annehmen:
mtl.
Kosten in 2021: brutto 98,32
€ (netto: 82,62 €)
mtl.
Kosten 1.1. – 31.3.22: brutto 108,73 € (netto: 91,37 €)
mtl.
Kosten 1.4.22 b.a.w. brutto 205,90 € (netto:
174,93 €)
Entwicklung
der Stromeinkaufskosten für 3.500 kWh für die Stadtwerke Annweiler:
mtl. Kosten in 2021: netto
17,50 €
mtl. Kosten in 2022 für
kalkulierte/erwartete Menge (Bestandskunden): netto
28,29 €
mtl.
Kosten in 2022 Ende Dez./Anfang Jan. (kurzfristige Beschaffung): netto 99,84 €
Weitere
flankierende Maßnahmen
Neben den o. g. Tarifanpassungen
beabsichtigen wir im Bereich des Vertriebs nur bereits angefangene Maßnahmen,
wie z. B. Digitalisierungen und Änderungen im Kundencenter durchzuführen. Der
Relaunch der Website, die Einführung des Portals sowie weitere Investitionen werden
zwar in den Wirtschaftsplan eingebracht, allerdings gelangen nur dann zur
Ausführung, wenn sich 2022 auch im Vertrieb eine wirtschaftlich angemessene
Situation darstellt.
Einnahmeverbesserungen im Bereich des
Netzes bzw. im Wasserwerk werden ausgelotet; Investitionen, die verschiebbar
sind, werden u. U. auf das nächste Jahr verschoben.
Im personellen Bereich werden
Rückstellungen für Urlaub und Überstunden durch tatsächliche Inanspruchnahmen
aufgelöst.
Einkaufsbasis
2023
Für 2023 haben – teilweise
außerplanmäßig – rd. 65 % des bisherigen Strombedarfs der Stadtwerke Annweiler
am Trifels zu einem Durchschnittspreis von 6,55 ct. / kWh eingekauft. Unsere
Simulation ergibt bei derzeitigen Einkaufspreisen allerdings keine deutliche
Erholung der Preislandschaft.
Das „Base“ für 2023 liegt derzeit bei
18,00 ct/kWh. Bei diesem Preis würde unser durchschnittlicher Einkaufspreis auf
12,6 ct/kWh steigen (derzeit 9,7). Um das gleiche Preisniveau zu halten müsste
das Base 2023 auf 12,5 ct. / kWh fallen, wonach es derzeit nicht aussieht.
Derzeit kann daher zur Preisindikation
keine abschließende Beurteilung gegeben werden. In die ganze Problematik sind
noch keine steigenden Energiemengen aufgrund anziehender Wirtschaftsleistung
noch Themen wie z. B. der Ukraine-Konflikt etc. eingepreist.
Es bleibt zu befürchten, dass die für
2023 angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage zwar Einsparungen bei den
staatlichen Umlagen von 3,7 ct. / kWh erbringt, allerdings verpufft dieser
Effekt aufgrund weiterer und höherer gestiegener Einkaufspreise. Dies war auch
bereits für 2022 der Fall, als die Absenkung der EEG-Umlage in Höhe von ca. 3
Cent bei weitem nicht ausreichte, unseren gestiegenen Stromeinkaufspreis
abzudecken.
Künftiger
Stromeinkauf
Seit Mai 2021 haben wir bereits auf eine
3-Jahresstrategie mit 36 monatlich zu beschaffenden Strommengen umgestellt
(vorher 12 Tranchen). Die Eindeckungsquote haben wir dabei auf 85 % hochgesetzt
(vorher 70 %). Diese Umstellung der Strategie haben nahezu alle Stadtwerke /
Pfalzwerke vollzogen, um noch mehr von Preisschwankungen unabhängig zu sein.
Problematisch wird diese Strategie, wenn wir derzeit bei den hohen Preisen
einkaufen und die Spotmarktpreise wieder zurückkommen. Dann werden wir den
Onlinehändlern, die dann sicherlich wieder neue Firmen gegründet haben und bei
„null“ anfangen, nichts entgegenzusetzen haben. Die Strategie befindet sich nun
14-tägig und anlassbezogen in noch kürzeren Abständen in der internen
Abstimmung.
Zusammenfassung
Die Situation ist schwierig. Allerdings
haben die Stadtwerke aufgrund der vernünftigen Beschlussfassung des Stadtrates
durch thesaurierte Gewinne Reserven, die es uns jetzt erlauben ohne
Einschränkungen auf diese Situation zu reagieren. Dennoch sind Schlüsse aus der
Marktsituation für die Zukunft zu fassen.
Einerseits sind kurzfristig nochmals die
Preise anzupassen, andererseits müssen wir uns der neuen Marktsituation stellen
und unseren Bereich des Stromeinkaufs künftig noch besser aufstellen.
Vorgegebene Fahrpläne mit Beschaffungsszenarien von 70 % festen Anteilen und 30
% Tagesmärkten wird es nicht mehr geben. Hierzu wird ein interner
Einkaufstermin mind. 14-tägig und bei Bedarf auch wöchentlich den Markt
sondieren und reagieren.
Bei den von uns vorgeschlagenen
Tarifanpassungen + internen Maßnahmen, werden wir auch 2022 durch die
zusätzlichen Gewinne aus dem Netz und dem Wasserwerk den Mindestgewinn
erreichen. Wir bitten Sie daher:
a)
zuzustimmen,
einen neuen „Treuetarif“ (privat und gewerblich) für alle bisherigen
Bestandskunden in der Grundversorgung einzuführen, der derzeit 3,00 ct/kWh
netto und 1,00 € / Monat Grundpreis über dem bisherigen Grundversorgungstarif
liegt (Voraussetzung Vertrag kommt vor dem 1.3. zustande).
b)
die
Grundversorgungstarife (privat und gewerblich) ab 1.4 d. J. auf 41,55 ct./kWh
(netto) und im Grundpreis auf 151,26 € p.a. (netto)
Der Stadtrat
beschließt einstimmig bei einer Enthaltung einen neuen „Treuetarif“ (privat und
gewerblich) für alle bisherigen Bestandskunden in der Grundversorgung
einzuführen, der derzeit 3,00 ct/kWh netto und 1,00 € / Monat Grundpreis netto
über dem bisherigen Grundversorgungstarif liegt (Voraussetzung Vertrag kommt
vor dem 1.3. zustande) sowie die Grundversorgungstarife (privat und gewerblich)
ab 1.4 d. J. auf 41,55 ct./kWh (netto) und im Grundpreis auf 151,26 € p.a.
(netto) zu setzen