Nachtrag: 19.01.2022 Nummer 1
Sitzung: 26.01.2022 Werkausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/750/VI/320/2022
Sachverhalt
Die
Marktturbulenzen am Energiemarkt sind historisch. Noch nie in der Geschichte
erreichten Stromeinkaufspreise derartige Höhen wie bisher. So waren im Dezember
2021 Preise an der Strombörse in Leipzig (EEX) für Base-Produkte bei 400 € die
Megawattstunde (=40 ct./kWh).
„Base“
ist die sog. Grundlast-Bandlieferung, die wir für das Netz einkaufen und in
jeder Viertelstunde die gleiche Leistung aufweist. Zum Vergleich: die bisherige
Preisindikation für Base-Produkte lag 2019 bei 3,8 ct. / kWh und im Frühjahr 2021
bei rund 5 ct./kWh.
Gründe für den
Preisanstieg?
Die
Gründe sind vielschichtig, und liegen vorrangig an folgenden Punkten:
1) Historisch niedriger Anteil an
Erneuerbaren Energien, u. a. waren Sonne und Wind weniger verfügbar (-10 %) als
in der Vergangenheit
2) Abschaltung von Kraftwerken, u. a. 3
Kernkraftwerken zum 31.12.2021 mit einer Leistung von 3.000 Windrädern. Zur
Information: Im Jahr 2021 wurden nur 450 Windräder Onshore zugebaut, Offshore
keines.
3) Die französischen Nachbarn fielen als
Lieferanten aus, da planmäßig 9 AKW`s in der Revision waren und dazu noch 2
AKW`s außerplanmäßig abgeschaltet werden mussten. Des Weiteren ist bekannt,
dass Frankreich aufgrund der Erwartungen eines kalten Winters und der
Verbreitung der dortigen Nachtspeicher selbst Energie zu hohen Preisen
importierte.
4) Die für den Stromeinkauf maßgebenden
Wetterprognosen schlugen Ende November um und prognostizierten für Quartal
1/2022 kältere Monate bei niedriger Sonneneinspeisung und niedrigerer
Windeinspeisung.
5) Nachhaltig hohe Gas- und Kohlepreise
(Verknappung durch Russland / hohe Nachfrage durch Kohle für Asien)
6) Extremer Preisanstieg für LNG-Gas aus
Amerika.
Dies
und niedrige Gasvorräte, u. a. durch die Verknappung der Gaslieferungen durch
Russland führte zu den historischen Höchstständen am Markt.
Einkaufstrategie der
Stadtwerke Annweiler am Trifels
Seit
2009 beschaffen die Stadtwerke Annweiler am Trifels den Strombedarf für den
Versorgungsbereich über einen sogenannten strukturieren Einkauf. Hierbei werden
über den Strom-Terminmarkt mit größeren Zeitspannen zwischen Einkaufs- und
Lieferdatum teils bis zu 3 Jahre im Voraus jeweils Teilmengen der für ein Jahr
voraussichtlich benötigten Strommenge zu unterschiedlichen Preisen an den
Börsen eingekauft. Bisher wurden immer 70 % der Vorjahresmengen über den
langfristigen Terminmarkt und 30 % über den kurzfristigen Terminmarkt (zwischen
Einkaufs- und Lieferdatum max. 1 Jahr) bzw. dem Sportmarkt (d.h. Stromeinkaufs-
und Lieferungsdatum quasi taggleich) beschafft.
Durch
diese Strategie erfolgt eine Risikostreuung im Portfolio, d. h. fallen die
Stromeinkaufpreise ggü. denen aus der langfristigen Beschaffung, partizipieren
wir über die kurzfristige Beschaffung mit niedrigeren Preisen. Dadurch wird
erreicht, dass der durchschnittliche Preis für die längerfristig eingekauften
Strommengen fällt; umgekehrt: steigen die Preise am kurzfristigen Termin- bzw.
Spotmarkt, so reduziert der günstige langfristig eingekaufte Strom über die
Langfristbeschaffung die Preise der kurzfristigen Strombeschaffung.
Diese
Wechselwirkung hat bisher sehr gut funktioniert und erbrachte beim Stromverkauf
eine akzeptable Marge. Durch die o. g. Sondereffekte, also der Preisanstieg um
800 % innerhalb von Wochen, wurde unser Einkaufsportfolio gehörig
durcheinandergewirbelt .
Bis
zum 01.11.2021 lagen wir durch unsere bisherige Einkaufsstrategie bei einem
reinen Energiepreis von rd. 6 ct. / kWh (netto) bei einer georderten Strommenge
von ca. 9.900.000 kWh (Eindeckungsgrad 70 %) bei einer Gesamtmenge am erwarteten
Jahresstrombedarf für 2022 in Höhe von 12.900.000 kWh für unsere eigenen
Kunden. Die restliche, noch nicht beschaffte benötigte Menge von 3.000.000 kWh
kostete am 02.11.2021 über Nacht nahezu das 3-fache. Aufgrund dieser
plötzlichen Steigerung der Preise und der Erwartung der Analysten, dass dies
nur ein vorübergehendes Phänomen wäre, wurde unsererseits abgewartet, da auch
wir davon ausgegangen sind, dass diese extrem hohen Einkaufspreise zurückkommen
werden. Dies war wie wir heute wissen letztendlich leider nicht der Fall.
Die
Preise entwickelten sich nicht zurück, sondern stiegen weiter, so dass wir auch
aufgrund der nunmehr geänderten Temperaturerwartung für Q 1 / 2022, der
Thematik um Nordstream 2 sowie der anziehenden Wirtschaftsleistung in
Deutschland und der damit verbundenen Erwartung weiter steigender Preise im Dezember 2021 die Restmengen zukauften und
nicht wie bisher die Mengen für Quartal I / 2022 am Spotmarkt kauften.
Eine
andere Möglichkeit wäre gewesen, die Restmengen nicht zu beschaffen und die
Marktentwicklung am Spotmarkt weiter
abzuwarten. Dieses Risiko erschien uns allerdings zu hoch, was die
derzeitige weitere Entwicklung auch bestätigte.
Für
die im Dezember 20201 gekaufte Restmenge von 3.000.000 kWh mussten wir erhebliche
Mehraufwendungen gegenüber unserem bisherigen durchschnittlichen und erwarteten
Einkaufspreis für die Strommenge 2022 bezahlen.
Die Restmengen waren teurer als das bisher gekaufte Gros von rd.
10.000.000 kWh.
Unser
eigener durchschnittlicher Einkaufspreis stieg von 6 ct. / kWh netto auf 9,7
ct./kWh. netto.
Derzeitige Marktlage
O-Ton Chefeinkäufer der
Pfalzwerke:
Die am Strommarkt seit dem
letzten Bericht zu beobachtende Volatilität sprengt alles bis dahin dagewesene.
Allein der Frontjahreskontrakt durchlief seit Jahresanfang die Spanne zwischen
114 und 141 bei den kurzfristigeren Lieferperioden waren die Schwankungen noch
höher. Dabei folgen die Notierungen hauptsächlich den Vorgaben der Märkte für
Gas und CO2.
Zitat vom 10.01.2022,
nachzulesen im Energiemarktbericht
Der
Markt hat sich nach wie vor nicht erholt. Die Einkaufspreise für Base-Produkte
liegen für Februar 2022 bei 34,23 ct./kWh netto, im Sportmarkt Stand heute bei 45 ct./kWh. netto.
Preissituation für 2022
Sonderkundensegment „privat“
(=Sondertarife Privatkunden) und „profi“ (=Sondertarife Geschäftskunden)
Für
das Sonderkundensegment wurden die Preise Mitte November 2021 zum 1.1.2022
erhöht. Die Sonderkunden haben eine Preisgarantie bis zum 31.12.2022.
Dieser
Erhöhung lag allerdings die Einkaufssituation aus September 2021 mit einer
Erwartung von einem Einkaufspreis von rd. 6,0 ct./kWh. netto zugrunde.
Durch
die vorgenannte Steigerung der Preise auf 9,7 ct./kWh. haben wir eine
erhebliche Verschlechterung der Preissituation, was dazu führt, dass wir nur
einen Deckungsbeitrag I (=Verkaufspreis ./. Einkaufspreis ./. Umlagen und
Steuern ./. Netzentgelte) von rd. 83.000 € erreichen werden. Dies reicht
wiederum nicht aus, die gesamten fixen Kosten des Vertriebs (Deckungsbeitrag
II) zu decken, geschweige denn eine Gewinnmarge zu erzielen.
An
die Preiserhöhung von Mitte November mit der ausgesprochenen Preisgarantie
halten wir uns gebunden und werden somit für die Sonderkunden keine weitere
Preiserhöhung für 2022 durchführen.
Dadurch haben unsere ca. 2.900 Kunden mit Sonderverträgen für 2022
Strompreise, die rd. 20 ct./kWh
unterhalb der aktuell in den einschlägigen Portalen von Onlinehändlern
aufgerufenen Strompreise. Eine Kündigung
bzw. Preisänderung bei den Sonderverträgen ist beiderseits erst wieder zum
31.12.2022 möglich.
Grundversorgung Privat und
Geschäftlich
Derzeit
sind ca. 1.300 unserer Kunden in der Grundversorgung.
Die
Grundversorgung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kunden keine vertragliche
Bindung haben und jederzeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen kündigen können.
Grundversorger eines Netzgebietes ist derjenige, der die meisten Kunden in
einem Netzgebiet hat. Für das Netzgebiet der Stadtwerke sind somit die
Stadtwerke auch der Grundversorger. Die Grundversorgung ist auch eine
Rückfallebene für die Stromlieferung an die Kunden die von anderen Lieferanten nicht aufgenommen
werden, sei es wegen der Zahlungsmoral oder aus sonstigen Gründen bzw. denen
der Liefervertrag gekündigt wird ohne dass der Kunde einen anderen Versorger
gefunden hat. .
Da
in der Grundversorgung:
- jederzeit durch den Kunden gekündigt
werden kann und zukünftige Lieferprognosen daher schwierig sind, Liefermengen
nur schwer kalkuliert werden und
- auch Kunden in dem Versorgungsverhältnis
sind, die öfters ausfallen und die Forderungen damit abgeschrieben werden sowie
- die zu beschaffenden Strommengen
aufgrund der langfristigen Prognosen im Einkauf teurer sind,
ist
der Tarif zumeist deutlich teurer als im Sondervertrag. Der Tarif kann auch mit
einer einfachen Ankündigung im Amtsblatt (Vorlauffrist 6 Wochen) und einem
persönlichen Kundenanschreiben mit den geänderten Preismodalitäten erhöht
werden.
Strommengen
für die Grundversorgung werden oft am Tagesmarkt eingekauft, wie auch bei uns,
so dass auch hier durch die vorgenannten Prämissen, die Einkaufspreise weiter
gestiegen sind.
Aufgrund
des höheren Einkaufspreises für 2022 ist nach der Strompreiserhöhung in der
Grundversorgung von Mitte November 2021 in Höhe von 0,03 ct./kWh netto nunmehr
eine weitere Erhöhung von 3 ct. / kWh netto erforderlich.
Sondersituation insolvente
Onlinehändler
Die
massiv steigenden Preise überraschten zunehmend auch die Onlinehändler.
Bisher
haben 44 Onlinehändler, darunter auch einer der größten Billiganbieter STROMIO
Insolvenz angemeldet und damit auch die Belieferung der dortigen Kunden
eingestellt. Die Folge: Die dortigen Kunden fallen in die Ersatzversorgung beim
Grundversorger (Stadtwerke Annweiler am Trifels) und müssen von uns beliefert
werden.
Problem:
Diese zusätzlichen Strommengen wurden von uns bisher nicht beschafft. Zum
heutigen Stand wären zusätzliche 300.000 kWh mit 50 - 60 ct. / kWh (Stand
16.01) von uns zu kaufen. Zu beachten ist, dass die Beschaffungsmärkte derart
volatil sind, dass noch höhere Beschaffungspreise zu erwarten sind.
Des
Weiteren ist wahrscheinlich, dass noch weitere Onlinehändler bei dem
derzeitigen Einkaufsniveau in die Insolvenz rutschen werden, was die Situation
noch weiter verschärft.
Auswirkungen auf die
wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Annweiler am Trifels
Bei
unveränderter Situation ohne Eingriff in die Preisgestaltung im
Grundversorgungstarif erwarten wir im Stromvertrieb der Stadtwerke Annweiler am
Trifels für 2022 einen Verlust von – 300.000 €.
Dem
stehen derzeit prognostizierte Gewinne aus dem Netzbetrieb der Stadtwerke von +
250.000 € und der Wasserversorgung von + 100.000 € entgegen. Bei diesem
Szenario würden wir ein Ergebnis mit + 50.000 € erreichen, was auf den ersten
Blick noch vertretbar wäre, allerdings den sog. Mindestgewinn von 180.000 €
unterschreitet.
Folgen der Unterschreitung
des Mindestgewinns?
Dieser
Mindestgewinn ist allerdings für die steuerliche Anerkennung der Ausschüttung
der Konzessionsabgabe an die Stadt Annweiler am Trifels erforderlich. Hierbei
handelt es sich um Zahlungen der Stadtwerke an die Stadt Annweiler am Trifels
von kalenderjährlich rd. 300.000 €.
Wird
dieser Mindestgewinn nicht erreicht, kann trotzdem eine Auszahlung der
Konzessionsabgabe erfolgen. Dies allerdings mit der Verpflichtung, dass
innerhalb der nächsten 5 Jahre so viel Gewinn erwirtschaftet wird, um die unter
dem Mindestgewinn ausgezahlte Konzessionsabgabe auszugleichen. Eine andere
Alternative für eine Ausschüttung zur Konzessionsabgabe wäre eine Ausschüttung
aus den Rücklagen der Stadtwerke Annweiler am Trifels und nicht direkt aus dem
operativen Ergebnis. Eine solche Ausschüttung unterliegt jedoch dem Abzug von
Kapitalertragssteuer und kann auch nicht als Betriebsausgabe behandelt werden.
.
Maßnahmenprogramm der
Stadtwerke Annweiler am Trifels
Um
dieser Misere entgegenzuwirken planen wir folgende Maßnahmen, die teilweise der
Zustimmung des Werkausschusses bzw. des Stadtrates bedürfen:
a)
Massive Erhöhung des
Grundversorgungstarifs aufgrund der Volatilität
Der Einkaufsmarkt für Strom ändert sich
massiv. Aufgrund des politischen Willens auf Regernative Energien zu setzen,
die mal mehr oder weniger präsent sind, werden sich künftig Einkaufspreise und
Stromprodukte stark ändern. In diesem Sinne wird es wahrscheinlich, dass sich Grundversorgungspreise
im Jahr mehrfach ändern.
Aufgrund des weiter und fortwährend
hohen Einkaufspreises am Markt schlagen wir Ihnen vor, den
Grundversorgungstarif bei Privatkunden von bisher 27,87 auf 55,00 ct./kWh netto bei einem Grundpreis von bisher
121,01 auf 133,01 €/p.a. netto zu erhöhen. Hierin berücksichtigt sind zwei
Prämissen:
1)
Der
neue Tarif kann erst aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten zum 1.4. d. J. in
Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt partizipieren auch die Kunden der
Insolvenzhändler vom niedrigen Tarif. Dies bedeutet, dass wir bis zu diesem
Zeitpunkt rd. 20 ct. / kWh drauflegen müssen und
2)
Weitere
Preiserhöhungen sind nicht auszuschließen. Um diesem „time lag“ zu entgehen,
haben wir einen geringfügigen Aufschlag errechnet.
b)
Einführung eines zweiten Sondervertrags
als Treueangebot für bisherige langjährige Grundversorgungskunden
Um die Preiserhöhungen für unsere
grundversorgten Bestandskunden abzufedern,
beabsichtigen wir die Einführung eines zweiten Sondertarifs „Treue“.
Dieser wird nur den Kunden angeboten, die zum Zeitpunkt 1.12.2021 von den
Stadtwerken in der Grundversorgung
beliefert worden sind. Die Preiserhöhung
dort beträgt 3,00 ct. / kWh netto. Der Preis dieser Kunden steigt dann auf
30.87 ct/kWh netto oder 36,74 ct./kWh brutto (bisher 33,17) sowie im Grundpreis
um 1,00 € im Monat netto bzw. auf 133,01 € p.a. netto oder 156 € p.a. brutto.
Ein Vergleich auf check24 / Verivox
zeigt, dass dieser Tarif um 10,00 ct./kWh unterhalb der günstigsten
Onlinebieter liegt.
Bestandskunden, die diesen Tarif
abschließen bieten wir dieses Angebot bis 1. März 2022. Danach tritt eine
Rechtsänderung aufgrund des „Verbraucherschutzes“ ein, dass Kunden, die nach
diesem Zeitpunkt und einer einjährigen Bindefrist danach IMMER innerhalb von 14
Tagen den Vertrag kündigen können und wechseln. Dies macht eine langfristige
Beschaffung künftig sehr viel schwieriger.
Durch
diese Maßnahmen ergeben sich finanzielle Verbesserungen von rd. 150.000 €, so dass vertrieblich noch
ein Verlust von 100.000 € verbliebe.
Vergleichsangebote für
Stromlieferungen an Privatkunden in den einschlägigen Onlineportalen und die
Grundversorgung der Pfalzwerke AG
Wie
untenstehendes Bild zeigt, sind wir trotz Einführung des neuen Sondertarifs
günstiger als der günstigste Onlinehändler
… und in unseren
Grundversorgungstarifen auch nach der Erhöhung deutlich günstiger als die
Pfalzwerke bei Ihrem Grundversorgungstarif für Neukunden ab Jan. 2022 (Quelle
„Rheinpfalz vom 18.01.2022):
Pfalzwerke classic: Grundpreis 122,79 € p.a.brutto
Arbeitspreis 82,30 Cent/kWh brutto
Auswirkungen der
Strompreiserhöhung in der Grundversorgung auf SWA auf die Kunden
Für
einen Privathaushalt mit einem angenommen Energieverbrauch von 3.500 kWh p.a.
(Durchschnitt 4 Personenhaushalt) ergeben sich durch die Strompreiserhöhung
folgende monetäre Auswirkungen:
Vergleich
Gesamtstromkosten Grundversorgung 2021; 1. Quartal 2022 und neuer „Treuetarif“
ab 1.4.2022 für Grundversorgung-Bestandskunden
mtl. Kosten in 2021: brutto 98,32
€ (netto 82,62 €)
mtl. Kosten 1.1.-31.3.22:
brutto 108,73 € (netto
91,37 €)
mtl. Kosten
1.4.-31.12.22: brutto 120,15 € (netto
100,97 €)
Vergleich
Gesamtstromkosten Grundversorgung 2021; 1. Quartal 2022 und 2. bis 4. Quartal
2022 (für Neukunden in Grundversorgung sowie Bestandskunden die das
Treueangebot nicht annehmen:
mtl. Kosten in 2021: brutto 98,32
€ (netto: 82,62 €)
mtl. Kosten 1.1. –
31.3.22: brutto 108,73 € (netto: 91,37 €)
mtl. Kosten 1.4.22 b.a.w. brutto 205,90 € (netto:
174,93 €)
Entwicklung der Stromeinkaufskosten für 3.500
kWh für die Stadtwerke Annweiler:
mtl.
Kosten in 2021: netto
17,50 €
mtl.
Kosten in 2022 für kalkulierte/erwartete Menge (Bestandskunden): netto 28,29 €
mtl.
Kosten in 2022 Ende Dez./Anfang Jan. (kurzfristige Beschaffung): netto
99,84 €
Weitere flankierende
Maßnahmen
Neben
den o. g. Tarifanpassungen beabsichtigen wir im Bereich des Vertriebs nur
bereits angefangene Maßnahmen, wie z. B. Digitalisierungen und Änderungen im Kundencenter
durchzuführen. Der Relaunch der Website, die Einführung des Portals sowie
weitere Investitionen werden zwar in den Wirtschaftsplan eingebracht,
allerdings gelangen nur dann zur Ausführung, wenn sich 2022 auch im Vertrieb
eine wirtschaftlich angemessene Situation darstellt.
Einnahmeverbesserungen
im Bereich des Netzes bzw. im Wasserwerk werden ausgelotet; Investitionen, die
verschiebbar sind, werden u. U. auf das nächste Jahr verschoben.
Im
personellen Bereich werden Rückstellungen für Urlaub und Überstunden durch
tatsächliche Inanspruchnahmen aufgelöst.
Einkaufsbasis 2023
Für
2023 haben – teilweise außerplanmäßig – rd. 65 % des bisherigen Strombedarfs
der Stadtwerke Annweiler am Trifels zu einem Durchschnittspreis von 6,55 ct. /
kWh eingekauft. Unsere Simulation ergibt bei derzeitigen Einkaufspreisen
allerdings keine deutliche Erholung der Preislandschaft.
Das
„Base“ für 2023 liegt derzeit bei 18,00 ct./kWh. Bei diesem Preis würde unser
durchschnittlicher Einkaufspreis auf 12,6 ct./kWh steigen (derzeit 9,7). Um das
gleiche Preisniveau zu halten müsste das Base 2023 auf 12,5 ct. / kWh fallen,
wonach es derzeit nicht aussieht.
Derzeit
kann daher zur Preisindikation keine abschließende Beurteilung gegeben werden.
In die ganze Problematik sind noch keine steigenden Energiemengen aufgrund
anziehender Wirtschaftsleistung noch Themen wie z. B. der Ukraine-Konflikt etc.
eingepreist.
Es
bleibt zu befürchten, dass die für 2023 angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage
zwar Einsparungen bei den staatlichen Umlagen von 3,7 ct. / kWh erbringt,
allerdings verpufft dieser Effekt aufgrund weiterer und höherer
gestiegener Einkaufspreise. Dies war
auch bereits für 2022 der Fall, als die Absenkung der EEG-Umlage in Höhe von
ca. 3 Cent bei weitem nicht ausreichte, unseren gestiegenen Stromeinkaufspreis
abzudecken.
Künftiger Stromeinkauf
Seit
Mai 2021 haben wir bereits auf eine 3-Jahresstrategie mit 36 monatlich zu
beschaffenden Strommengen umgestellt (vorher 12 Tranchen). Die Eindeckungsquote
haben wir dabei auf 85 % hochgesetzt (vorher 70 %). Diese Umstellung der
Strategie haben nahezu alle Stadtwerke / Pfalzwerke vollzogen, um noch mehr von
Preisschwankungen unabhängig zu sein. Problematisch wird diese Strategie, wenn
wir derzeit bei den hohen Preisen einkaufen und die Spotmarktpreise wieder
zurückkommen. Dann werden wir den Onlinehändlern, die dann sicherlich wieder
neue Firmen gegründet haben und bei „null“ anfangen, nichts entgegenzusetzen
haben. Die Strategie befindet sich nun 14-tägig und anlassbezogen in noch
kürzeren Abständen in der internen Abstimmung. .
Zusammenfassung
Die
Situation ist schwierig. Allerdings haben die Stadtwerke aufgrund der
vernünftigen Beschlussfassung des Stadtrates durch thesaurierte Gewinne
Reserven, die es uns jetzt erlauben ohne Einschränkungen auf diese Situation zu
reagieren. Dennoch sind Schlüsse aus der Marktsituation für die Zukunft zu
fassen.
Einerseits
sind kurzfristig nochmals die Preise anzupassen, andererseits müssen wir uns
der neuen Marktsituation stellen und unseren Bereich des Stromeinkaufs künftig
noch besser aufstellen. Vorgegebene Fahrpläne mit Beschaffungsszenarien von 70
% festen Anteilen und 30 % Tagesmärkten wird es nicht mehr geben. Hierzu wird
ein internes Einkaufstermin mind. 14-tägig und bei Bedarf auch wöchentlich den
Markt sondieren und reagieren.
Bei
den von uns vorgeschlagenen Tarifanpassungen + internen Maßnahmen, werden wir
auch 2022 durch die zusätzlichen Gewinne aus dem Netz und dem Wasserwerk den
Mindestgewinn erreichen. Wir bitten Sie daher:
a) zuzustimmen, einen neuen „Treuetarif“
(privat und gewerblich) für alle bisherigen Bestandskunden in der
Grundversorgung einzuführen, der derzeit 3,00 ct./kWh netto und 1,00 € / Monat
Grundpreis über dem bisherigen Grundversorgungstarif liegt (Voraussetzung
Vertrag kommt vor dem 1.3. zustande).
die Grundversorgungstarife (privat und gewerblich) ab 1.4 d. J. auf 55,00 ct. / kWh (netto) und im Grundpreis auf 151,26 € p.a. (netto)
Der
Werkausschuss empfiehlt einstimmig dem Stadtrat einen neuen „Treuetarif“
(privat und gewerblich) für alle bisherigen Bestandskunden in der
Grundversorgung einzuführen, der derzeit 3,00 ct./kWh netto und 1,00 € / Monat
Grundpreis netto über dem bisherigen Grundversorgungstarif liegt (Voraussetzung
Vertrag kommt vor dem 1.3. zustande) sowie die Grundversorgungstarife (privat
und gewerblich) ab 1.4 d. J. auf 55,00 ct. / kWh (netto) und im Grundpreis auf
151,26 € p.a. (netto) zu setzen