Beschluss: abgelehnt

An einem Gebäude in der Zweibrückerstraße, Plan-Nr. 493, soll eine beleuchtete Werbeanlage angebracht werden.

In der Beratung wurden in Anlehnung an die Gestaltungssatzung bauplanungsrechtliche Bedenken erhoben.                                   


Der Ausschuss stimmte einstimmig gegen die Anbringung der beleuchteten Werbeanlage.