Beschluss: Kenntnis genommen

Die Ortsgemeinde Ramberg ist Mitglied im Forstzweckverband Haingeraide, dem insgesamt 13 Gemeinden angehören. Bisher werden über den Forstzweckverband die Verwaltungs- und Beförsterungskosten umgelegt. §30 des Landeswaldgesetzes lässt es zu, dass ein Forstzweckverband auch einen gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellt. Damit könnte der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Im Frühjahr nächsten Jahres soll der Ortsgemeinderat hierüber entscheiden. Da es hier um eine Entscheidung geht, ist es dem Versitzenden wichtig, dass der Rat im Vorfeld hierüber informiert wird, um dann in der nächsten Sitzung, wenn die Entscheidung ansteht, gut vorbereitet zu sein. Heute geht es also um Information und Beantwortung von Fragen. Eine Beschlussfassung findet heute nicht statt.

 

Zur Vorstellung erteilt der Vorsitzende Herrn Förster Jörg Sigmund das Wort.

 

Herr Sigmund erläutert mit Hilfe einer Präsentation die folgenden Punkte:

  1. Was steht im §30 LWaldG?
  2. Welche Chancen eröffnet der FZV nach §30 LWaldG?
  3. Der Weg zum Forstzweckverband.

 

Er beantwortete, die aus dem Ratsgremium gestellten Fragen und sagte, dass die Jagdpacht direkt an die Gemeinde geht.