Sitzung: 29.11.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Der Vorsitzende stellte dem Gemeinderat die Änderungen vor.
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Überlassung einer Reihengrabstätte
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr von 175,00 € auf 180,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr von 175,00 € auf 230,00 €
Überlassung einer Urnenreihengrabstätte von 175,00 € auf 230,00 €
Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte auf 230,00 €.
Verleihung von Nutzungsrechten
a) Einzelgrabstätte von 300,00 € auf 380,00 €
b) Doppelgrabstätte von 600,00 € auf 760,00 €
c) jede weitere Grabstätte von 300,00 € auf 380,00 €
d) Urnenwahlgrabstätte von 300,00 € auf 380,00 €
Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit auf die Dauer von 20 Jahren wird gestrichen.
Punkt 2 wird ergänzt: Verlängerung bei späteren Beisetzungen bei einer Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit je Jahr:
a) Einzelgrabstätten von 15,00 € auf 20,00 €
b) Wahlgrabstätten von 30,00 € auf 40,00 €
c) jede weitere Grabstätte von 15,00 € auf 20,00 €
d) Urnenwahlgrabstätte von 15,00 € auf 20,00 €
Ausheben und Schließen der Gräber
Reihengräber für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr von 300,00 € auf 380,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr von 775,00 € auf 860,00 €
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €
Wahlgräber –Einfachgräber-
a) Einzelgrabstelle von 775,00 € auf 860,00 €
b) Doppel- und weitere Grabstellen für erste Bestattung von 775,00 € auf 860,00 €
Für jede weitere Bestattung von 775,00 € auf 860,00 €
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €
Wahlgräber -Tiefgräber-
a) Einzelgrabstelle für erste Bestattung in der Tiefe von 865,00 € auf 950,00 €
für zweite Bestattung von 775,00 € auf 860,00 €
b) Doppel- bzw. weitere Grabstellen für
Beisetzungen in der Tiefe von 865,00 € auf 950,00 €
Für weitere Bestattungen von 775,00 € auf 860,00 €
c) Urnenbeisetzungen je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €
Urnenreihen und Wahlgräber je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €
Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
Bei Reihen- oder Wahlgrabstellen für das Ausgraben einer Leiche
a) Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bei einer Liegezeit
a. bis zu 15 Jahren von 1.000,00 € auf 1.500,00 €
b. von mehr als 15 Jahren von 850,00 € auf 1.250,00 €
b) Vom vollendeten 5. Lebensjahr ab, bei einer Liegezeit
a. bis 5 Jahre von 1.200,00 € auf 2.000,00 €
b. von 5 bis 20 Jahre von 1.000,00 € auf 1.750,00 €
c. von mehr als 20 Jahren von 865,00 € auf 1.500,00 €
d. für das Ausgraben von Aschen von 205,00 € auf 250,00 €
Bei Tiefengräbern erhöhen sich die Gebühren nach Nr. 1 beim Ausgraben aus der Tiefe um: von 20 v. H. auf 25 v. H.
Für die Benutzung der Leichenhalle erhöht sich die Aufbewahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen von 100,00 € auf 120,00 € und bei einer Urne bis zu 10 Tagen von 100,00 € auf 120,00 €.
Die Verwaltungsgebühren erhöhen sich von bisher 25,00 € auf 30,00 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgetragenen Änderungen der Gebührenliste.