Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Vorsitzende stellte dem Gemeinderat die Änderungen vor.

 

Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

Überlassung einer Reihengrabstätte

a)       bis zum vollendeten 5. Lebensjahr von 175,00 € auf 180,00 €

b)      vom vollendeten 5. Lebensjahr von 175,00 € auf 230,00 €

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte von 175,00 € auf 230,00 €

Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte auf 230,00 €.

 

Verleihung von Nutzungsrechten

a)       Einzelgrabstätte von 300,00 € auf 380,00 €

b)      Doppelgrabstätte von 600,00 € auf 760,00 €

c)       jede weitere Grabstätte von 300,00 € auf 380,00 €

d)      Urnenwahlgrabstätte von 300,00 € auf 380,00 €

 

Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit auf die Dauer von 20 Jahren wird gestrichen.

 

Punkt 2 wird ergänzt: Verlängerung bei späteren Beisetzungen bei einer Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit je Jahr:

a)       Einzelgrabstätten von 15,00 € auf 20,00 €

b)      Wahlgrabstätten von 30,00 € auf 40,00 €

c)       jede weitere Grabstätte von 15,00 € auf 20,00 €

d)      Urnenwahlgrabstätte von 15,00 € auf 20,00 €

 

Ausheben und Schließen der Gräber

Reihengräber für Verstorbene

a)       bis zum vollendeten 5. Lebensjahr von 300,00 € auf 380,00 €

b)      vom vollendeten 5. Lebensjahr von 775,00 € auf 860,00 €

c)       Urnenbeisetzung je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €

 

Wahlgräber –Einfachgräber-

a)       Einzelgrabstelle von 775,00 € auf 860,00 €

b)      Doppel- und weitere Grabstellen für erste Bestattung von 775,00 € auf 860,00 €

Für jede weitere Bestattung von 775,00 € auf 860,00 €

c)       Urnenbeisetzung je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €

 

Wahlgräber -Tiefgräber-

a)       Einzelgrabstelle für erste Bestattung in der Tiefe von 865,00 € auf 950,00 €

für zweite Bestattung von 775,00 € auf 860,00 €

b)      Doppel- bzw. weitere Grabstellen für

Beisetzungen in der Tiefe von 865,00 € auf 950,00 €

Für weitere Bestattungen von 775,00 € auf 860,00 €

c)       Urnenbeisetzungen je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €

 

Urnenreihen und Wahlgräber je Beisetzung von 205,00 € auf 250,00 €

 

 

Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Bei Reihen- oder Wahlgrabstellen für das Ausgraben einer Leiche

a)       Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bei einer Liegezeit

a.       bis zu 15 Jahren von 1.000,00 € auf 1.500,00 €

b.       von mehr als 15 Jahren von 850,00 € auf 1.250,00 €

b)      Vom vollendeten 5. Lebensjahr ab, bei einer Liegezeit

a.       bis 5 Jahre von 1.200,00 € auf 2.000,00 €

b.       von 5 bis 20 Jahre von 1.000,00 € auf 1.750,00 €

c.       von mehr als 20 Jahren von 865,00 € auf 1.500,00 €

d.       für das Ausgraben von Aschen von 205,00 € auf 250,00 €

 

Bei Tiefengräbern erhöhen sich die Gebühren nach Nr. 1 beim Ausgraben aus der Tiefe um: von 20 v. H. auf 25 v. H.

 

Für die Benutzung der Leichenhalle erhöht sich die Aufbewahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen von 100,00 € auf 120,00 € und bei einer Urne bis zu 10 Tagen von 100,00 € auf 120,00 €.

 

Die Verwaltungsgebühren erhöhen sich von bisher 25,00 € auf 30,00 €.  


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgetragenen Änderungen der Gebührenliste.