Sitzung: 23.11.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 06/163/V/435/2021
Aus dem Vollzug des Doppelhaushalts 2019
und 2020 resultiert ein Bedarf an neuen Investitionsdarlehen in Höhe von
336.750 €.
Diese Summe wird derzeit noch über den
Kassenbestand als sogenannter „Kassenkredit“ vorfinanziert.
Dieser „Kassenkredit“ ist jetzt in ein
langfristiges Investitionsdarlehen umzuwandeln.
Zurückzuführen ist der Kreditbedarf auf
die Maßnahme Ausbau „Alte Landstraße“.
Grundlage für die Darlehensaufnahme ist
die Kreditermächtigung im Haushalt 2020, die noch bis zum Ende des Jahres 2021
gilt. Es wird deshalb vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt ein neues
Investitionsdarlehen in Höhe von 336.750 € aufzunehmen und für dieses aufgrund
des derzeit niedrigen Zinsniveaus eine langfristige Zinsfestschreibung zu
vereinbaren. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem
Ortsbürgermeister.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kreditermächtigung aus dem Haushalt 2020 für die Aufnahme eines Investitionsdarlehens zu nutzen.