Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

 

Aus dem Vollzug des Doppelhaushalts 2019 und 2020 resultiert ein Bedarf an neuen Investitionsdarlehen in Höhe von 336.750 €.

Diese Summe wird derzeit noch über den Kassenbestand als sogenannter „Kassenkredit“ vorfinanziert.

Dieser „Kassenkredit“ ist jetzt in ein langfristiges Investitionsdarlehen umzuwandeln.

Zurückzuführen ist der Kreditbedarf auf die Maßnahme Ausbau „Alte Landstraße“.

 

Grundlage für die Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung im Haushalt 2020, die noch bis zum Ende des Jahres 2021 gilt. Es wird deshalb vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Investitionsdarlehen in Höhe von 336.750 € aufzunehmen und für dieses aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus eine langfristige Zinsfestschreibung zu vereinbaren. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister.

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kreditermächtigung aus dem Haushalt 2020 für die Aufnahme eines Investitionsdarlehens zu nutzen.