Sitzung: 18.11.2021 Ortsgemeinderat
Vorlage: 07/086/V/430/2021
Die Hebesätze für
die Realsteuern der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach sind derzeit wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer A - 300
v.H.
Grundsteuer B - 365
v.H.
Gewerbesteuer- 365 v.H.
Eine Anhebung der
Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals im Jahr 2014 für die Grundsteuer A von
285 v.H. auf 300 v.H., für die Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., für die
Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.
Im Zuge des
Haushaltsgenehmigungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die
Kommunalaufsicht wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Gebot des
Haushaltsausgleichs Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation
gefordert.
Hinsichtlich der
Einnahmeerzielung wurde darauf hingewiesen, dass die Realsteuerhebesätze
deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen und deshalb eine Erhöhung
unbedingt in Betracht gezogen werden sollte.
Die
durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2021 bzw. auf
Bundesebene 2019 (Bundeswerte für 2020 und 2021 liegen noch nicht vor)
betragen:
|
Rheinland-Pfalz 2021 |
Bund 2019 |
Grundsteuer A |
326 v.H. |
342 v.H. |
Grundsteuer B |
411 v.H. |
475 v.H. |
Gewerbesteuer |
382 v.H. |
403 v.H. |
(Quelle:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)
Der nachfolgenden
Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung
der Realsteuerhebesätze hätte:
|
Hebesatz |
Steueraufkommen Stand 28.10.2021 |
Mehreinnahmen jährlich |
Prozentuale Erhöhung |
Grundsteuer A |
300 v.H. 310 v.H. 320 v.H. 326 v.H. |
170€ rd. 176 € rd. 181 € rd. 185 € |
6 € 11 € 15 € |
+ 3,5 % + 6,5 % + 8,8 % |
Grundsteuer B |
365 v.H. 375 v.H. 385 v.H. 400 v.H. 411 v.H. |
18.700 € rd. 19.200 € rd. 19.700 € rd. 20.500 € rd. 21.000 € |
500 € 1.000 € 1.800 € 2.300 € |
+ 2,7 % + 5,3 % + 9,6 % + 12,3 % |
Gewerbesteuer |
365 v.H. 375 v.H. 382 v.H. |
6.500 € rd. 6.700 € rd. 6.800 € |
200 € 300 € |
+ 3,1 % + 4,6 % |
Bezogen auf den
Einzelfall würde eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 365
v.H. auf 375 v.H. z.B. bedeuten, dass sich ein bisheriger Steuerbetrag von
jährlich 400 € auf jährlich 410,96 € erhöhen würde. Bei 4 Raten wäre dies pro
Rate ein Mehrbetrag von 2,74 €, monatlich ein Mehrbetrag von 0,91 €.
Nachdem die
aktuellen Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach den
Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes entsprechen, hat eine
Anhebung der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der
Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.
Auch von der Verwaltung wird nach nunmehr seit 8 Jahren unveränderten Realsteuerhebesätzen eine Anhebung empfohlen.
Der Ortsgemeinderat
beschließt einstimmig die Realsteuerhebesätze ab 2022 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer
A - 320
v.H.
Grundsteuer B- 375 v.H.
Gewerbesteuer- 375 v.H.