Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltung: 1

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2021 wurde von Seiten des Vorsitzenden empfohlen, für großwüchsige Pflanzen, eine Maximalhöhe von 1,50 m und einen maximalen Stammdurchmesser von 12 cm festzulegen.

 

Aufgrund dessen wurde beiliegender Entwurf einer Änderung der Friedhofssatzung gefertigt, in welche auch die Maße für Urnengrabstätten berichtigt wurden. Des Weiteren wurde im Entwurf der Satzung festgelegt, dass bei Rasenurnengräbern nur Gedenkplatten in den Maßen 30 cm x 40 cm in Querformat zulässig sind.

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung, die der Originalniederschrift beiliegenden Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.