Sitzung: 07.12.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltung: 1
Vorlage: 11/094/I/270/2021
Sachverhalt:
In der
Gemeinderatssitzung vom 06.05.2021 wurde von Seiten des Vorsitzenden empfohlen,
für großwüchsige Pflanzen, eine Maximalhöhe von 1,50 m und einen maximalen
Stammdurchmesser von 12 cm festzulegen.
Aufgrund dessen
wurde beiliegender Entwurf einer Änderung der Friedhofssatzung gefertigt, in
welche auch die Maße für Urnengrabstätten berichtigt wurden. Des Weiteren wurde
im Entwurf der Satzung festgelegt, dass bei Rasenurnengräbern nur Gedenkplatten
in den Maßen 30 cm x 40 cm in Querformat zulässig sind.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung, die der Originalniederschrift beiliegenden Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.