Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der v.g. Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 soll aufgehoben werden, da er seinen Zweck erfüllt hat. Das Gebiet ist überwiegend bebaut. Des Weiteren verfügt der Bebauungsplan über erhebliche rechtliche Mängel.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig:

 

1. Den Bebauungsplan „Steimertal“ aufzuheben, da der Funktionszweck des Planes erfüllt ist.

 

2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3. Die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4 .Gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen