Sitzung: 03.11.2021 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 02/735/VIII/115/2021
Der v.g. Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 soll aufgehoben
werden, da er seinen Zweck erfüllt hat. Das Gebiet ist überwiegend bebaut. Des
Weiteren verfügt der Bebauungsplan über erhebliche rechtliche Mängel.
Der Bau- und Planungsausschuss hat dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig:
1. Den Bebauungsplan
„Steimertal“ aufzuheben, da der Funktionszweck des Planes erfüllt ist.
2. Die
Aufhebungssatzung und die Begründung werden in der vorgelegten Form gebilligt.
3. Die
vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen.
4 .Gem. § 4 Abs. 1 BauGB die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren
zu beteiligen