Ortsbürgermeister Munz bittet um Zustimmung des Ortsgemeinderates, Herr Rechtsanwalt Roth im Zusammenhang mit dem Einlegen des unter 5.1 beschriebenen Widerspruchs mit der Wahrung der Interessen zu beauftragen.                                


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme dass Rechtsanwalt Roth über die Verbandsgemeindeverwaltung zur Wahrung der Interessen der Ortsgemeinde beauftragt werden soll.