In der Ortsgemeinde Ramberg gibt es teilweise beengte Straßenverhältnisse, insbesondere im Innenbereich. Dies ist insbesondere bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen eine gefährliche Situation. Daher sollen, sobald sich die Gelegenheit bietet, zum Beispiel nach Abriß von Häusern, Neubauten nicht mehr direkt an die Verkehrsflächen gebaut werden (Grundstücksgröße und Topographie der Grundstücke sind zu berücksichtigen und eine Abwägung stattfinden). Ziel ist es dadurch mittelfristig Raum für eine Straßenanpassung und Bürgersteige zu erhalten sowie Sichtwinkel zu verbessern.

 

Dies betrifft auch die gemeindeeigenen Grundstücke im Bereich Hauptstraße 42.

Ortsbürgermeister Munz schlägt dem Ortsgemeinderat vor, im Rahmen seiner Planungshoheit hier einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen, damit die Ziele der Gemeinde umgesetzt werden können und das Grundstück auch als Bauplatz veräußerbar wird, wie es die Ortsgemeinde beabsichtigt.

 

Die Verwaltung hat hierzu einen Beschlussvorschlag erstellt, welchen die Ratsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten haben.

                                  


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 JA-Stimmen und 1 Enthaltung den innerörtlichen Bebauungsplan gem. Beschlussvorlage.