Sitzung: 27.10.2021 Ortsgemeinderat
Vorlage: 08/134/VIII/123/2021
In der Ortsgemeinde Ramberg gibt es
teilweise beengte Straßenverhältnisse, insbesondere im Innenbereich. Dies ist
insbesondere bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen eine gefährliche Situation.
Daher sollen, sobald sich die Gelegenheit bietet, zum Beispiel nach Abriß von
Häusern, Neubauten nicht mehr direkt an die Verkehrsflächen gebaut werden
(Grundstücksgröße und Topographie der Grundstücke sind zu berücksichtigen und
eine Abwägung stattfinden). Ziel ist es dadurch mittelfristig Raum für eine
Straßenanpassung und Bürgersteige zu erhalten sowie Sichtwinkel zu verbessern.
Dies betrifft auch die gemeindeeigenen
Grundstücke im Bereich Hauptstraße 42.
Ortsbürgermeister Munz schlägt dem
Ortsgemeinderat vor, im Rahmen seiner Planungshoheit hier einen Bebauungsplan
auf den Weg zu bringen, damit die Ziele der Gemeinde umgesetzt werden können
und das Grundstück auch als Bauplatz veräußerbar wird, wie es die Ortsgemeinde
beabsichtigt.
Die Verwaltung hat hierzu einen
Beschlussvorschlag erstellt, welchen die Ratsmitglieder mit der
Sitzungseinladung erhalten haben.
Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 JA-Stimmen und 1 Enthaltung den innerörtlichen Bebauungsplan gem. Beschlussvorlage.