Sitzung: 27.10.2021 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister Munz erklärte den Sachverhalt zum Themenkomplex „innerörtliche Bebauung“:
Mehrfach hat die Bauaufsicht im
Rahmen des §34 Baugesetzbuch, welcher regelt, dass sich Gebäude im Innenbereich
der vorhandenen umliegenden Bebauung anpassen sollen, entgegen den Beschlüssen
des Ortsgemeinderates das Einverständnis verwehrt. Die Begründungen sind seines
Erachtens nicht nachvollziehbar. Entschieden wird dies von einer Person auf dem
Bauamt. Aktuell geht es um ein Grundstück der Ortsgemeinde in der Hauptstraße.
Die Ortsgemeinde und auch der
potentielle Käufer möchten, dass das Gebäude von der dortigen Engstelle 5m
Meter zurück rückt. 2 Meter sollen frei bleiben damit irgendwann in der Zukunft
die Möglichkeit besteht dort die Straße etwas zu verbreitern und einen
Bürgersteig zu bauen. Die restlichen 3 Meter möchte der künftige Bauherr zurückbleiben,
damit das Haus nicht direkt an der Straße steht. Daraus ergibt sich auch eine
Parkfläche. Zudem bleibt der dortige Bereich übersichtlicher was für die
Verkehrssicherheit wichtig ist. Obwohl es in der Straße auch Häuser gibt welche
zurückstehen. Die Ortsgemeinde welche ja Trägerin der Planungshoheit auf ihrer
Gemarkung ist und zugestimmt hat, verweigert das Bauamt der Kreisverwaltung
auch hier seine Zustimmung. Diesbezügliche Beschwerden habe er schon aus
mehreren Ortsgemeinden im Landkreis gehört.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ortsbürgermeister stellte folgenden Text einer Stellungnahme dem Ortsgemeinderat zur Abstimmung:
„Der Ortsgemeinderat missbilligt, dass das Baubehörde des Landkreises die Beschlüsse der Ortsgemeinde, welche ja Träger der Planungshoheit auf Ihrer Gemarkung ist, bezüglich der Baugrenzen im Innerortsbereich nicht beachtet. Es stellt sich für den Ortsgemeinderat die Frage, warum er über Bauvorhaben überhaupt abstimmen soll, wenn die Baubehörde beim Landkreis Südliche Weinstraße dies doch nicht beachtet.“
Auch diese Stellungnahme soll von der Verwaltung an den Landrat des Landkreises SÜW, an den Präsidenten der ADD an den Innenminister und die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.
Der Ortsgemeinderat stimmt mit 9 JA-Stimmen und 1 Enthaltung für die Stellungnahme in der von Ortsbürgermeister Munz vorgeschlagenen Form.