Ortsbürgermeister Munz erklärte den Sachverhalt zum Themenkomplex „innerörtliche Bebauung“:

 

Mehrfach hat die Bauaufsicht im Rahmen des §34 Baugesetzbuch, welcher regelt, dass sich Gebäude im Innenbereich der vorhandenen umliegenden Bebauung anpassen sollen, entgegen den Beschlüssen des Ortsgemeinderates das Einverständnis verwehrt. Die Begründungen sind seines Erachtens nicht nachvollziehbar. Entschieden wird dies von einer Person auf dem Bauamt. Aktuell geht es um ein Grundstück der Ortsgemeinde in der Hauptstraße.

Die Ortsgemeinde und auch der potentielle Käufer möchten, dass das Gebäude von der dortigen Engstelle 5m Meter zurück rückt. 2 Meter sollen frei bleiben damit irgendwann in der Zukunft die Möglichkeit besteht dort die Straße etwas zu verbreitern und einen Bürgersteig zu bauen. Die restlichen 3 Meter möchte der künftige Bauherr zurückbleiben, damit das Haus nicht direkt an der Straße steht. Daraus ergibt sich auch eine Parkfläche. Zudem bleibt der dortige Bereich übersichtlicher was für die Verkehrssicherheit wichtig ist. Obwohl es in der Straße auch Häuser gibt welche zurückstehen. Die Ortsgemeinde welche ja Trägerin der Planungshoheit auf ihrer Gemarkung ist und zugestimmt hat, verweigert das Bauamt der Kreisverwaltung auch hier seine Zustimmung. Diesbezügliche Beschwerden habe er schon aus mehreren Ortsgemeinden im Landkreis gehört.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Ortsbürgermeister stellte folgenden Text einer Stellungnahme dem Ortsgemeinderat zur Abstimmung:

 

Der Ortsgemeinderat missbilligt, dass das Baubehörde des Landkreises die Beschlüsse der Ortsgemeinde, welche ja Träger der Planungshoheit auf Ihrer Gemarkung ist, bezüglich der Baugrenzen im Innerortsbereich nicht beachtet. Es stellt sich für den Ortsgemeinderat die Frage, warum er über Bauvorhaben überhaupt abstimmen soll, wenn die Baubehörde beim Landkreis Südliche Weinstraße dies doch nicht beachtet.“

 

Auch diese Stellungnahme soll von der Verwaltung an den Landrat des Landkreises SÜW, an den Präsidenten der ADD an den Innenminister und die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.


Der Ortsgemeinderat stimmt mit 9 JA-Stimmen und 1 Enthaltung für die Stellungnahme in der von Ortsbürgermeister Munz vorgeschlagenen Form.