Ortsbürgermeister Munz schlägt dem Ortsgemeinderat folgende Stellungnahme zu den unter TOP 6.1 gemachten Ausführungen zur Abstimmung vor:

 

Offizielle Stellungnahme der Ortsgemeinde Ramberg zu ihrem Außenbereich.

 

Bedingt durch vielfältige ungenehmigte Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen und Ordnungswidrigkeiten, in der jüngsten Vergangenheit, kam es zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Ramberger Außenbereich. Dies veranlasst die Ortsgemeinde Ramberg zu folgender Stellungnahme. Die Ortsgemeinde ist auch Trägerin der Planungshoheit auf ihrer Gemarkung, daher wird von der Kreisverwaltung ein Konzept im Sinne dieser Stellungnahme gefordert.

 

1. Die Gemeinde befürwortet, dass in ihrem Außenbereich keine weiteren ungenehmigten Baumaßnahmen erfolgen.

 

2. Die Gemeinde fordert von der dafür zuständigen Kreisverwaltung eine Regelung der Müllentsorgung für die Gebiete des Außenbereichs. Die dauerhafte Müllansammlung an verschiedenen Wege-Einfahrten wird von der Gemeinde nicht mehr akzeptiert. Die Gemeinde hat ein Gelände für einen zentralen Müllsammelpunkt angeboten. Dieser sollte in geeigneter baulicher Weise so errichtet werden, dass er das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Die dafür notwendigen Genehmigungen einzuholen, sieht die Ortsgemeinde als Sache der für die Müllentsorgung zuständigen Behörde. Alternativ sollten die Dauerbewohner/innen wie jeder anderer Bewohner/in im Ortsbereich mit einer eigenen Mülltonne ausgestattet werden, welche frühestens am Abend vor der Leerung an die öffentliche Straße gestellt werden darf. Auch im Innerortsbereich gibt es zahlreiche Bewohner/innen welche ihre Mülltonne an eine von den Sammelfahrzeugen erreichbare Stelle bringen müssen. Wochenendnutzer sollten ihren Müll mit zu ihrem Erstwohnsitz nehmen und entsorgen.

 

3. Die Gemeinde verlangt von der Bauaufsichtsbehörde ihr die Ergebnisse einer Bestandaufnahme aller Gebäude welche auf Grundstücken innerhalb der Polizeiverordnung des Landkreises Bad Bergzabern errichtet wurden mittzuteilen, damit diese überprüfen kann, ob es hier eine Verpflichtung bzw. Möglichkeit der Gemeinde gibt eine baurechtliche Ordnung herbeizuführen. Diese sollte dann auch eine geregelten Ver- und Entsorgung mit Wasser und Abwasser beinhalten und diese sollte auch für sonstige genehmigte Gebäude im Außenbereich gelten. Auch für die übrigen Gebäude welche im Außenbereich der Gemarkung Ramberg errichtet wurden, wünscht die Ortsgemeinde eine Übersicht was, wie genehmigt wurde und was nicht.

Dies ergibt daraus, dass die Ortsgemeinde Trägerin der Planungshoheit auf Ihrer Gemarkung ist.

 

4. Für Gebäude welche ohne Genehmigung erbaut wurden, wird eine Beseitigung durch die Bauaufsicht akzeptiert, sofern diese über die Größe einer kleinvolumigen Gerätehütte für eine landwirtschaftliche Benutzung oder eines kleinvolumigen Tierstalls hinausgehen.

 

5. Den Eigentümern von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Tierhaltern sollten kleinvolumige Gerätehütten, Tierställe und Einzäunungen auf Antrag genehmigt werden, da dies der Landschaftsoffenhaltung, der Eigenversorgung, und der Artenvielfalt förderlich ist. Ungenutzte Grundstücke sind nach kurzer Zeit mit monotonen Brombeerhecken komplett zu gewuchert, welche andere Pflanzenarten vollständig unterdrücken. Wir bitten die Verwaltung der Ortsgemeinde mitzuteilen, welche Planungen/Satzungen hier notwendig sind um dies umzusetzen.

 

5. Bezüglich des Dauerwohnens in Wochenendhäusern welche sich im Geltungsbereich der Polizeiverordnung des Landkreises Bad Bergzabern befinden, wird von Seiten der Ortsgemeinde folgendes befürwortet. Die Nutzung als Dauerwohnsitz wird den dort zurzeit gemeldeten Mitbürgern, in genehmigten Gebäuden, bis an ihr Lebensende geduldet. Weitere Anmeldungen zum Dauerwohnen werden nicht mehr geduldet. Dies wäre eine sozial verträgliche Lösung welche das Problem des Dauerwohnens auf Sicht reduziert und auf längere Sicht beseitigt.

Dies verhindert zudem auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Grundstücke/Gebäude als Spekulationsobjekte (was schon zu beobachten war) gehandelt werden.

 

6. Die zuständigen Gesetzgeber bzw. Behörden werden aufgefordert, das Einwohnermeldegesetz, welches augenscheinlich die Anmeldung als Erstwohnsitz auf dafür nicht genehmigten Gelände bzw. Gebäuden zulässt, diesbezüglich zu korrigieren und den zuständigen Verwaltungen eine Handlungsanweisung zu geben, welches dies verhindert. Ebenso sollte auf den Karten des Katasteramts auch nur die genehmigte Bezeichnung angeben werden. Durch Angabe von Lagebezeichnungen wie „Wochenendgebiet“ wird suggeriert, dass dieses Gebiet hierfür genehmigt ist, obwohl dort gar keine Genehmigung vorliegt bzw. möglich ist. Des Weiteren sieht die Ortsgemeinde Handlungsbedarf bei Notarverträgen. In diesen steht oftmals lediglich geschrieben „Grundstück mit Gebäude“ Dadurch könnte wohl ein Käufer vermuten, dass dies auch genehmigt ist.

Wäre dies schon in der Vergangenheit umgesetzt worden, wäre das Ausmaß an „Fehlnutzungen“ und ungenehmigten Gebäuden, wohl bei weitem nicht so groß.

 

Mit denen vom Ortsgemeinderat vorgeschlagenen bzw. geforderten Maßnahmen kann ein Konzept entwickelt werden, welches sowohl die Belange der Natur, der Eigentümer/innen als auch der Ortsgemeinde weitestgehend berücksichtigt und kurz so wie mittelfristig zur umfangreichen Reduzierung der nicht genehmigten Nutzungen führt und diese langfristig beseitigt.

 


Auf mögliche Einwände der Behörden bzw. des Gesetzgebers, dass die Vorschläge des Ortgemeinderates rechtlich nicht umgesetzt werden können, nimmt der Ortsgemeinderat wie folgt Stellung: Wenn Gesetzte bzw. Verordnungen zu Fehlnutzungen und Ungerechtigkeiten führen, bzw. die Nutzung des Eigentums, ohne ausreichende Begründung, einschränken, sollten diese Gesetze bzw. Verordnungen eben von dem zuständigen Gesetzgeber angepasst werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten diese Stellungnahme an die erwähnten Behörden weiterzuleiten.

 

Auf Nachfrage des Ortsbürgermeisters gab es keinen weiteren Gesprächsbedarf zu der vorgeschlagenen Stellungnahme an die Kreisverwaltung.                                 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Forderung der Ortsgemeinde Ramberg an die Kreisverwaltung, der Ortsgemeinde Ramberg ein schriftliches Konzept für den Außenbereich zukommen zu lassen.