Sitzung: 27.10.2021 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister Munz schlägt dem Ortsgemeinderat folgende Stellungnahme zu den unter TOP 6.1 gemachten Ausführungen zur Abstimmung vor:
Offizielle
Stellungnahme der Ortsgemeinde Ramberg zu ihrem Außenbereich.
Bedingt durch
vielfältige ungenehmigte Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen und
Ordnungswidrigkeiten, in der jüngsten Vergangenheit, kam es zu
aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Ramberger
Außenbereich. Dies veranlasst die Ortsgemeinde Ramberg zu folgender
Stellungnahme. Die Ortsgemeinde ist auch
Trägerin der Planungshoheit auf ihrer Gemarkung, daher wird von der
Kreisverwaltung ein Konzept im Sinne dieser Stellungnahme gefordert.
1. Die Gemeinde
befürwortet, dass in ihrem Außenbereich keine weiteren ungenehmigten
Baumaßnahmen erfolgen.
2. Die Gemeinde
fordert von der dafür zuständigen Kreisverwaltung eine Regelung der
Müllentsorgung für die Gebiete des Außenbereichs. Die dauerhafte Müllansammlung
an verschiedenen Wege-Einfahrten wird von der Gemeinde nicht mehr akzeptiert. Die
Gemeinde hat ein Gelände für einen zentralen Müllsammelpunkt angeboten. Dieser
sollte in geeigneter baulicher Weise so errichtet werden, dass er das
Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Die dafür notwendigen Genehmigungen
einzuholen, sieht die Ortsgemeinde als Sache der für die Müllentsorgung
zuständigen Behörde. Alternativ sollten die Dauerbewohner/innen wie jeder
anderer Bewohner/in im Ortsbereich mit einer eigenen Mülltonne ausgestattet
werden, welche frühestens am Abend vor der Leerung an die öffentliche Straße
gestellt werden darf. Auch im Innerortsbereich gibt es zahlreiche
Bewohner/innen welche ihre Mülltonne an eine von den Sammelfahrzeugen
erreichbare Stelle bringen müssen. Wochenendnutzer sollten ihren Müll mit zu
ihrem Erstwohnsitz nehmen und entsorgen.
3. Die Gemeinde verlangt von der
Bauaufsichtsbehörde ihr die Ergebnisse einer Bestandaufnahme aller Gebäude
welche auf Grundstücken innerhalb der Polizeiverordnung des Landkreises Bad
Bergzabern errichtet wurden mittzuteilen, damit diese überprüfen kann, ob es
hier eine Verpflichtung bzw. Möglichkeit der Gemeinde gibt eine baurechtliche
Ordnung herbeizuführen. Diese sollte dann auch eine geregelten Ver- und
Entsorgung mit Wasser und Abwasser beinhalten und diese sollte auch für
sonstige genehmigte Gebäude im Außenbereich gelten. Auch für die übrigen
Gebäude welche im Außenbereich der Gemarkung Ramberg errichtet wurden, wünscht
die Ortsgemeinde eine Übersicht was, wie genehmigt wurde und was nicht.
Dies ergibt daraus, dass die
Ortsgemeinde Trägerin der Planungshoheit auf Ihrer Gemarkung ist.
4. Für Gebäude
welche ohne Genehmigung erbaut wurden, wird eine Beseitigung durch die
Bauaufsicht akzeptiert, sofern diese über die Größe einer kleinvolumigen
Gerätehütte für eine landwirtschaftliche Benutzung oder eines kleinvolumigen
Tierstalls hinausgehen.
5. Den
Eigentümern von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Tierhaltern sollten
kleinvolumige Gerätehütten, Tierställe und Einzäunungen auf Antrag genehmigt
werden, da dies der Landschaftsoffenhaltung, der Eigenversorgung, und der
Artenvielfalt förderlich ist. Ungenutzte Grundstücke sind nach kurzer Zeit mit
monotonen Brombeerhecken komplett zu gewuchert, welche andere Pflanzenarten
vollständig unterdrücken. Wir bitten die
Verwaltung der Ortsgemeinde mitzuteilen, welche Planungen/Satzungen hier
notwendig sind um dies umzusetzen.
5. Bezüglich des
Dauerwohnens in Wochenendhäusern welche sich im Geltungsbereich der
Polizeiverordnung des Landkreises Bad Bergzabern befinden, wird von Seiten der
Ortsgemeinde folgendes befürwortet. Die Nutzung als Dauerwohnsitz wird den dort
zurzeit gemeldeten Mitbürgern, in genehmigten Gebäuden, bis an ihr Lebensende
geduldet. Weitere Anmeldungen zum Dauerwohnen werden nicht mehr geduldet. Dies
wäre eine sozial verträgliche Lösung welche das Problem des Dauerwohnens auf
Sicht reduziert und auf längere Sicht beseitigt.
Dies verhindert
zudem auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Grundstücke/Gebäude als
Spekulationsobjekte (was schon zu beobachten war) gehandelt werden.
6. Die
zuständigen Gesetzgeber bzw. Behörden werden aufgefordert, das
Einwohnermeldegesetz, welches augenscheinlich die Anmeldung als Erstwohnsitz
auf dafür nicht genehmigten Gelände bzw. Gebäuden zulässt, diesbezüglich zu
korrigieren und den zuständigen Verwaltungen eine Handlungsanweisung zu geben,
welches dies verhindert. Ebenso sollte auf den Karten des Katasteramts auch nur
die genehmigte Bezeichnung angeben werden. Durch Angabe von Lagebezeichnungen
wie „Wochenendgebiet“ wird suggeriert, dass dieses Gebiet hierfür genehmigt
ist, obwohl dort gar keine Genehmigung vorliegt bzw. möglich ist. Des Weiteren
sieht die Ortsgemeinde Handlungsbedarf bei Notarverträgen. In diesen steht
oftmals lediglich geschrieben „Grundstück mit Gebäude“ Dadurch könnte wohl ein
Käufer vermuten, dass dies auch genehmigt ist.
Wäre dies schon
in der Vergangenheit umgesetzt worden, wäre das Ausmaß an „Fehlnutzungen“ und
ungenehmigten Gebäuden, wohl bei weitem nicht so groß.
Mit denen vom
Ortsgemeinderat vorgeschlagenen bzw. geforderten Maßnahmen kann ein Konzept
entwickelt werden, welches sowohl die Belange der Natur, der Eigentümer/innen
als auch der Ortsgemeinde weitestgehend berücksichtigt und kurz so wie
mittelfristig zur umfangreichen Reduzierung der nicht genehmigten Nutzungen führt
und diese langfristig beseitigt.
Auf mögliche Einwände der Behörden bzw. des Gesetzgebers, dass die Vorschläge
des Ortgemeinderates rechtlich nicht umgesetzt werden können, nimmt der
Ortsgemeinderat wie folgt Stellung: Wenn Gesetzte bzw. Verordnungen zu
Fehlnutzungen und Ungerechtigkeiten führen, bzw. die Nutzung des Eigentums,
ohne ausreichende Begründung, einschränken, sollten diese Gesetze bzw.
Verordnungen eben von dem zuständigen Gesetzgeber angepasst werden.
Die Verwaltung
wird gebeten diese Stellungnahme an die erwähnten Behörden weiterzuleiten.
Auf Nachfrage des Ortsbürgermeisters gab es keinen weiteren Gesprächsbedarf zu der vorgeschlagenen Stellungnahme an die Kreisverwaltung.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Forderung der Ortsgemeinde Ramberg an die Kreisverwaltung, der Ortsgemeinde Ramberg ein schriftliches Konzept für den Außenbereich zukommen zu lassen.