Ortsbürgermeister Munz informierte ausführlich über Rechtsangelegenheiten innerhalb der letzten 6 Jahre.

 

Hier seiner Ausführungen:

 

Frau Metz von der Kommunalaufsicht ist der Meinung, dass dies in öffentlicher Sitzung behandelt werden kann und schreibt: Der Gemeinderat benötigte zur Beratung und Entscheidungsfindung nur planungsrechtlich relevante Informationen und entsprechend aufbereitete Unterlagen, z. B. Anonymisierung der Unterlagen ohne Namen und Anschrift

des Bauherrn, grundstücksbezogene Daten wie Flur, Flurstück, allgemeine Straßenbezeichnung ohne Hausnummer, verbale Beschreibung des Bauvorhabens, zeichnerische Darstellung lediglich der planungsrelevanten Daten. Frau Metz schreibt vom Gemeinderat, es geht hier aber um die Öffentlichkeit und in einem Dorf reichen eben schon allgemeine Straßenbezeichnung und verbale Beschreibung, damit jeder weiß um wen es geht.

 

Er werde daher die Sachverhalte vortragen wie von Frau Metz gewünscht, erklärte aber ausdrücklich, dass er dies auf Weisung von Frau Metz tue.

 

Vorkommnisse im Ramberger Außenbereich:

 

Aus den letzten 6 Jahren:

 

  1. 15. September 2015:

Besitzers eines Grundstücks im „Ferienwohngebiet“ fordert das von Seiten der Gemeinde gehandelt wird. E-Mail wurde vom Ortsbürgermeister an die Verwaltung weitergeleitet.

  1. 12. Januar 2016: 

ca. 3 Meter breit und ca. 15 Meter lang wurden im Außenbereich eine Abfahrt auf privates Gelände asphaltiert. Die Ortsgemeinde wurde hierüber informiert. Das Bauamt des Landkreises hat die Ortsgemeinde informiert, dass es hier eine Ausgleichsmaßnahme gab. Wo, wissen wir nicht.

  1. 8. Februar 2016:

Wir wurden informiert, dass im Wochenendgebiet ein ca. 2,50 m hoher vollständig geschlossener Bretterzaun um ein komplettes Grundstück im Außenbereich errichtet wurde. Kreisverwaltung war informiert, wollte aber nichts unternehmen. Begründung: Da müssten Sie überall nachschauen.

  1. Mai 2016:

Wasserentnahme aus Dernbach. Großer Graben wurde gegraben und Rohr verlegt. Info ging an Kreisverwaltung. Was passiert ist, wissen wir nicht. Rohre liegen bis heute in der Erde.

  1. 17.Oktober 2017:

Forderungen nach Ausbau eines Grasweges damit eine Hütte erreicht werden kann verbunden mit Drohungen. Diesbezüglich wurde beim Kreis nachgefragt und um Unterstützung gebeten. Zu der Hütte sind auch noch Leitungen verlegt worden (wahrscheinlich irgendwo Wasser angezapft) Antwort Kreisverwaltung: Da die Leitungen im Weg liegen und dieser der Ortsgemeinde gehört ist die Ortsgemeinde zuständig die Leitungen zu entfernen.

Ob die Hütte und in welchem Ausmaß genehmigt ist, gab es verschiedene Auskünfte der Kreisverwaltung.

  1. 2018:

Jagdpächter kommt mit der unteren Naturschutzbehörde nach Ramberg. Es wird vom Ortsbürgermeister verlangt, dass er etwas gegen die Einzäunungen im Außenbereich unternimmt. Der Ortsbürgermeister antwortet, dass er nichts unternehmen wird, dies sei Sache der Behörde und die solle selbst tätig werden, wenn sie das so sieht. Passiert ist nichts.

  1. 2018:

Jagdpächter beschwert sich im Rahmen einer Revierbegehung über neu eingezäunte Flächen in der Ohlsbach. Außerhalb der dortigen Weideflächen.

  1. 2. Juli 2018:

Abwasserwerke fordern die Ortsgemeinde auf die Waldwege für die Leerung der Jauche-Gruben auszubauen. Mittlerweile wären die Entsorgungsfahrzeuge größer geworden.

Gemeinde ruft die Anlieger eines betroffenen Waldwegs zusammen und vereinbart mit diesen, dass sie den Weg (kein eingezeichneter Weg, sondern Teil des Gemeindewaldes) herrichten

Dabei berichtet eine Bewohnerin stolz, dass sie sich eine Bio-Kläranlage eingerichtet hat.

  1. Juli 2018:

Es wurden 3 Bauwagen (Zirkuswagen) im Außenbereich aufgestellt. Hier hatte die Kreisverwaltung dann mal gehandelt und die Bauwagen verschwanden.

  1. Ab September 2018:

Es sind über 30 E-Mails wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten eingegangen, mit Forderungen zur Untersagen des dauerhaften Wohnens des dortigen Nachbarn, wg. Verschmutzung des dortigen Bachs, und vielem mehr. Das war der erste Bericht der RHEINPFALZ zu diesem Thema. Darin schreibt die Rheinpfalz ja auch von den Schreiben an die Kreisverwaltung, Ordnungsamt usw. In Ihrem ersten Bericht zu den Abrissverfügungen der Kreisverwaltung unterstellt die RHEINPFALZ dem Ortsbürgermeister, dass er der Familie alles in die Schuhe schieben würde. Dabei hat der Ortsbürgermeister immer wieder betont, dass es zahlreiche Beschwerden und Vorfälle gab.

  1. 16. April 2019:

Es gab Beschwerden, weil ständig SUV und Fahrzeuge im Wald oberhalb des Ohlsbachtals fahren und parken. Eine Beschwerdeführerin hat sich an die Naturschutzbehörde gewandt. Über die Verbandsgemeindeverwaltung hat dann die Ortsgemeinde wegen des dortigen dauerhaften Wohnens (nicht wegen eines Abriss!) bei der Kreisverwaltung nachfragen lassen. Getan hat sich nichts.

  1. Im April 2019:

Der Ortsbürgermeister hat von einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfahren, dass es für ein Gebäude im Ohlsbachtal schon eine Abrissverfügung gegeben habe. Hochrangige Politiker, (bis nach Mainz) hätten dafür gesorgt, dass diese Verfügung in der Schublade liegen blieb 

      13.

Eine Eigentümerin aus dem Wochenendgebiet hat sich gemeldet, dass     die von ihr benutzte Quelle nahezu versiegt ist, seit der Hang oberhalb ihres Grundstücks umgegraben wurde. Die Frau wurde an die Kreisverwaltung verwiesen, was diese auch getan hat. Die Kreisverwaltung war vor Ort. Was die Kreisverwaltung wegen des Umgrabens des Hangs, Anlegen eines Weinbergs usw. unternommen hat wissen wir nicht.

      14.

In den letzten Jahren kam es auch mehrfach zu Beschwerden, bzw. Meldungen über Gülle im Bach. Diesbezüglich wurde die Verbandsgemeindeverwaltung informiert (Zuständigkeit Gewässer 3. Ordnung und Abwasser) Was unternommen wurde wissen wir nicht, auch nicht mit welchem Ergebnis.

      15.

Beschwerden von Bewohnern des Wochenendgebiets wegen wilden campieren auf Wiesengrundstücken.

      16. 22.12.2019:

Der Eigentümer einer Hütte mitten im Wald fordert die Ortsgemeinde auf einen alten, nicht mehr verwendeten, Weg wieder so herzurichten, dass er zu seiner Hütte mit dem PKW fahren kann. Um die Ortsgemeinde auch hier vor Ansprüchen zu schützen wurde bei der Kreisverwaltung nachgefragt, ob diese Hütte genehmigt ist. Die Antwort war, dass ihr (der Kreisverwaltung) keine Genehmigung vorliegt. Obwohl sie nun von dieser Hütte wusste hat die Kreisverwaltung auch hier nichts unternommen.

 

      17.

Im Rahmen des Breitbandausbaus kam vom Kreis die Anregung, dass nur zum dauerhaften Wohnen genehmigte Gebäude mit Glasfaser erschlossen werden sollten. Die anderen Grundstücke im Außenbereich (Schwarzbauten, ungenehmigtes Dauerwohnen usw.) sollten ja nicht noch aufgewertet werden. Der Ortsgemeinderat hat dem zugestimmt.

 

In diesem Zusammenhang erfuhr die aktuelle Gemeindeführung erstmals, dass laut Kreisverwaltung nur 2 Gebäude zum dauerhaften Wohnen genehmigt wären. Wobei die Ortsgemeinde von anderen Bewohnern im Außenbereich Dokumente vorgelegt bekam, bei denen sie vom damaligen Bürgermeister von Ramberg (als es noch keine Verbandsgemeinde gab) zum Beispiel bestätigt bekamen, dass ihr Haus nun ein Zweifamilienhaus wäre. Bilder dieser Dokumente wurden von der Ortsgemeinde zur Kreisverwaltung gesendet. Eine Antwort bzw. Bewertung hat die Ortsgemeinde von der Kreisverwaltung nie erhalten.

 

     18. März 2020:

Bauschutt-Ablagerungen, Gerüstteile, meterhohe Netze auf Grundstück im Außenbereich. Ortsgemeinde wurde von mehreren Personen informiert unter anderem vom Jagpächter. Dazu wurde dann die Kreisverwaltung informiert. Bis zum heutigen Tag ist noch nicht alles entfernt.

     19. Mai 2020:

Erdauffüllungen im Außenbereich. Mehrere LKW Ladungen. Ortsbürgermeister erhält E-Mail mit Bildern und leitet dies an die Naturschutzbehörde weiter. Antwort: Die Geländeauffüllung hält sich im Rahmen.

     20. Juli 2020:

Schriftverkehr mit Herr Mäckel wg. Müllentsorgung. Defekte Großraumbehälter, ständiges Lagern von Papiermüll und gelben Säcken (schon Tage und Wochen vor der Abholung) an den 4 Abholstellen des Landkreises an den Wegeeingängen. Bei starkem Wind fliegt alles in der Gegend rum. Beschwerden von Anwohnern im Holpertal, dass eine Bewohnerin aus dem Ohlsbachtal ihren Müll zur Sammelstelle im Holpertal bringt und bedingt durch ihre große Menge (alle Müllgefäße gleich vollmacht.

Die Ortsgemeinde hat sogar eine Fläche der Ortsgemeinde angeboten, bei der der Müll sichtgeschützt gelagert werden kann. Antwort Kreisverwaltung. Dazu wären ein Bauantrag und eine Genehmigung der Naturschutzbehörde notwendig.

     21.

Die Ortsgemeinde erhielt eine Kopie eine E-Mails an die untere Naturschutzbehörde.

Ich hatte Sie vor längerer Zeit wegen einer ungenehmigten Einzäunung im Ramberger, Wochenendgebiet, mit Baustahlmatten, kontaktiert. Seitdem hat sich dort nichts verändert, der Eigentümer hat jetzt noch eine weitere Wiese in gleicher Weise eingezäunt. Sollte sich dort ein Reh an den hochstehenden Eisen verletzen, erstatte ich Strafanzeige und werde die RHEINPFALZ informieren.

Ortsbürgermeister versucht den Wochenendhausbewohner zu überzeugen den Zaun aus Baustahlmatten zu entfernen. Antwort: Wenn ich den Zaun entfernen muss, werde ich andere Dinge aus dem Außenbereich auch melden.

Der Schreiber des E-Mails hat bis heute keine Antwort auf sein E-Mail erhalten (Der Ortsbürgermeister hat ihn vor ein paar Wochen danach gefragt)

     22. 2020:

Im Ohlsbachtal wird wohl in einem weiteren Gebäude dauerhaft gewohnt. Das wurde von mehreren Mitbürgern beobachtet und der Ortsgemeinde mitgeteilt. Der Bewohner ist aber nicht hier gemeldet.

     23. 2020:

Auch im „Harzofen“ wird nun ein Haus neu dauerhaft bewohnt (Die Bewohner sind ebenfalls nicht gemeldet) auch dies wurde der Ortsgemeinde mitgeteilt.

     24. 2020:

Förster wird von Eigentümerin im Ohlsbachtal aufgefordert die Bäume zurückzuschneiden, da diese in die Telefonleitung reinwachsen.

     25. 5. August 2020:

Besuch von einem Wochenendhauseigentümer in der Sprechstunde. Dabei ging es darum, dass die Quelle, welche einige Eigentümer nutzen, von diesen saniert werden soll. Dabei hat die aktuelle Ortsgemeindeführung erstmals erfahren, dass die Quelle auf dem Gelände der Ortsgemeinde liegt. Wie das dieses Mal geregelt wurde, weiß die aktuelle Gemeindeführung nicht.

     26. Juli 2020:

Ein Wochenendhauseigentümer beschwert sich, dass das Haus gegenüber als Ferienwohnung vermietet wird

     27. 5. August 2020:

Besuch von einer anderen Wochenendhausbewohnerin in der Sprechstunde ebenfalls wg. Vermietung eines Wochenendhauses als Ferienwohnung

     28. 13. August 2020:

Aufforderung eines Wochenendhausbesitzers an die Ortsgemeinde, dass die Ortsgemeinde die Bäume oberhalb seines Hauses fällen lassen soll. Die dort stehenden hohen Bäume machen ihm Sorgen.

Stellungnahme Förster: Die, in unmittelbarer Nähe oberhalb des u.g. Anwesens, im Gemeindewald Abt. V2 b Waltersbach stehenden Bäume (3 Buchen und eine Kiefer) im Alter von ca. 160 Jahren, sind gesund und ohne jegliche Krankheitserscheinungen und nach meiner Einschätzung, auch stabil. (Visuelle Kontrolle heute, am 13.8.2020)

Der Gemeinderat lehnt das Fällen der Bäume ab.

     29. Oktober 2020:

Anfrage per E-Mail an Verwaltung wie dies (Vermietung eines Wochenendhauses als Ferienhaus) rechtlich ist.

Antwort Tim Seibel (Kreisverwaltung): Des Weiteren können wir ihnen mitteilen, dass die Vermietung eines genehmigten Wochenendhauses als Ferienwohnung eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung darstellt. Die Zulässigkeit im Außenbereich müsste ggfls. im Zuge eines Bauantragsverfahrens im Einzelfall geprüft werden.

Obwohl das Bauamt davon Kenntnis hatte wurde wohl nichts unternommen.

 

     30

Mehrere Anrufe beim Ortbürgermeister: Weg im Außenbereich sei abgesperrt weil dort Betonlaster unterwegs sind. Der Ortsbürgermeister hat dem Anrufer empfohlen sich selber an die Kreisverwaltung zu wenden.

 

     31. Januar/Februar 2021:

Anruf wg. Baggerarbeiten (Angst, dass Ihre Quelle für Ihre Teiche abgegraben wird). Auch hier wurde der Anruferin empfohlen sich selber an die Kreisverwaltung zu wenden.

 

     32. März 2021:

Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass Sie bei ihrem Spaziergang im Ohlsbachtal feststellen musste das dort schon Salz auf den Waldwegen gestreut wurde.

 

     33. 31. März 2021:

Im Ohlsbachtal wurde festgestellt, dass Wasserquellen umgeleitet wurden und Schläuche im Waldweg verlegt wurden. Die Schläuche wurden zu einem Grundstück verlegt, wo in den letzten Jahren ebenfalls „angebaut“ wurde.

 

     34.

Wurfzettel in Ramberger Haushalte:

Traum vom Eigenheim im Pfälzer Wald. Auch beim Ortsbürgermeister wurde immer mal wieder angefragt. Alle wurden von ihm zwecks Nachfrage ob und für was genehmigt an die Kreisverwaltung verwiesen. Es kamen auch hierzu extra Leute in die Sprechstunde.

 

     35. 10. April 21:

Information per E-Mail, dass am Bach gebaggert wird. Dies wurde vom Ortsbürgermeister ohne weiteren Kommentar über die Verwaltung zum Kreis weitergeleitet.

Angeblich wurde nur das Ufer gerichtet, weil ein Baum umgefallen war.

 

    36.  April 21:

Brunnenbohrung, Errichtung von Betonmauern am Eingang des Holpertals. Ortsbürgermeister informiert Verbandsgemeindeverwaltung.

 

2020:

Auch der Gerichtsvollzieher hat beim Ortsbürgermeister nachgefragt. Es werden Personen gesucht, welche im Ramberger Wochenendgebiet gemeldet sind, aber nicht auffindbar sind.

 

Diese 36, beispielhaft aufgezählten Ereignisse haben sich in den letzten 6 Jahren zugetragen und die Aufzählung hat nicht mal den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Dies waren die Gründe der Ortsgemeinde zu sagen, dass es so nicht weitergehen kann und ein Konzept zur Legalisierung notwendig ist um die Lage zu ordnen. Die Gemeinde wollte keinen Abriss.

 

Es kam dann zu einem Gespräch beim Landkreis, nicht beim Landrat, bei dem neben dem Ortsbürgermeister auch der Erste Beigeordnete Norbert Claßen anwesend war. Die Ortsgemeinde war der Ansicht, dass es so nicht weitergehen kann und wünschte ein Konzept. Es wurden nie Abrisse verlangt.

Die Behauptung des Landrates in der Rheinpfalz „Munz habe die Bauten im Ohlsbachtal angezeigt und den Kreis regelrecht zu den Abrissen getrieben“ ist falsch. Der Landrat war bei dem Gespräch nicht anwesend.

 

Von der Ortsgemeinde wurde bei dem Gespräch gefragt, ob nicht eine Regelung durch einen Bebauungsplan möglich wäre. Herr Jung von der Kreisverwaltung hat hier dringend abgeraten.

Die aktuelle Ortsgemeindeführung weiß ja nicht mal was genehmigt ist und was nicht. Es wurde dann vereinbart, dass mal alles aufgenommen wird und dann darüber gesprochen wird. Dies kann Herr Claßen bezeugen, der sich wie bei allen Gesprächen Notizen gemacht hat.

 

Warum zuerst das Ohlsbachtal?

Während es für große Bereiche eine Polizeiverordnung gab, nachdem Wochenendhäuser gebaut werden durften, gab es diese für das Ohlsbachtal nie. Es ist daher eben grundsätzlich davon auszugehen, dass im Ohlsbachtal überwiegend schwarz gebaut wurde, während es in anderen Bereichen wohl überwiegend um falsche Nutzung geht.  Mittlerweile wisse man, dass es im Ohlsbachtal teilweise auch Genehmigungen für Tierställe gab. Warum dies einmal möglich ist und ein anderes Mal nicht, muss die Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) erklären.

 

Nur die Ortsgemeinde hat sich bisher wegen eines Konzepts bemüht und der Ortsgemeinderat hat eine Stellungnahme beschlossen.

 

Bis zum heutigen Tag keinerlei Antwort hierzu vom Kreis. Ist dies die Absprache mit der Ortsgemeinde?

Ist es gerecht, wenn eine Frau im Ortsbereich von der Bauaufsicht der Bau eingestellt wird, weil sie aus einem großen Fenster 2 kleine Fenster gemacht hat?

Und im Gegenzug komplett ohne Genehmigung gebaute Häuser im Wald geduldet werden?

 

Hätte die Kreisverwaltung wenigstens den Wunsch der Ortsgemeinde aus 1985 befolgt, dass nichts mehr hinzukommt, wäre es soweit nicht gekommen. Wer ist also schuld? Wo waren hier die Aufsichtsbehörden? 

Dass es so weit gekommen ist liegt beim Kreis, der jahrzehntelang seine Aufgaben nicht erfüllt hat. Muss er handeln, weil es der Ortsbürgermeister will oder weil es seine Aufgabe ist, dass Gesetze eingehalten werden?  Viele Fälle sind dem Kreis schon jahrzehntelang bekannt.

 

Schon 1996 hat der damalige Ortsbürgermeister Dieter Schwarzmann in einem Bürgerbrief geschrieben:

 

           Schwarzbauten:

Ein besonderes Sorgenkind sind unsere Schwarzbauer im Wochenendgebiet! Dort macht sich eine Klientel breit, welche sich auf der Plannummer einer Wiese ordnungsamtlich anmeldet um dann in Bretterbuden Modell Rio-Vorstadt zu wohnen. Hier ist die Gemeinde zurzeit aktiv und wir hoffen, dass auch bald andere Behörden „zuständigkeitshalber“ etwas unternehmen.

 

(Ende der Ausführungen des Ortsbürgermeisters)                          


Der Ortsgemeinderat hatte keinen Beschluss zu fassen.