Sitzung: 27.10.2021 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister Munz informierte ausführlich über Rechtsangelegenheiten innerhalb der letzten 6 Jahre.
Hier seiner Ausführungen:
„Frau
Metz von der Kommunalaufsicht ist der Meinung, dass dies in öffentlicher
Sitzung behandelt werden kann und schreibt: Der Gemeinderat benötigte zur
Beratung und Entscheidungsfindung nur planungsrechtlich relevante Informationen
und entsprechend aufbereitete Unterlagen, z. B. Anonymisierung der Unterlagen
ohne Namen und Anschrift
des
Bauherrn, grundstücksbezogene Daten wie Flur, Flurstück, allgemeine
Straßenbezeichnung ohne Hausnummer, verbale Beschreibung des Bauvorhabens,
zeichnerische Darstellung lediglich der planungsrelevanten Daten. Frau Metz
schreibt vom Gemeinderat, es geht hier aber um die Öffentlichkeit und in einem
Dorf reichen eben schon allgemeine Straßenbezeichnung und verbale Beschreibung,
damit jeder weiß um wen es geht.
Er
werde daher die Sachverhalte vortragen wie von Frau Metz gewünscht, erklärte
aber ausdrücklich, dass er dies auf Weisung von Frau Metz tue.
Vorkommnisse
im Ramberger Außenbereich:
Aus den
letzten 6 Jahren:
- 15. September 2015:
Besitzers eines Grundstücks
im „Ferienwohngebiet“ fordert das von Seiten der Gemeinde gehandelt wird.
E-Mail wurde vom Ortsbürgermeister an die Verwaltung weitergeleitet.
- 12. Januar 2016:
ca. 3 Meter breit und ca.
15 Meter lang wurden im Außenbereich eine Abfahrt auf privates Gelände
asphaltiert. Die Ortsgemeinde wurde hierüber informiert. Das Bauamt des
Landkreises hat die Ortsgemeinde informiert, dass es hier eine
Ausgleichsmaßnahme gab. Wo, wissen wir nicht.
- 8. Februar 2016:
Wir wurden informiert, dass
im Wochenendgebiet ein ca. 2,50 m hoher vollständig geschlossener Bretterzaun
um ein komplettes Grundstück im Außenbereich errichtet wurde. Kreisverwaltung
war informiert, wollte aber nichts unternehmen. Begründung: Da müssten Sie
überall nachschauen.
- Mai 2016:
Wasserentnahme aus
Dernbach. Großer Graben wurde gegraben und Rohr verlegt. Info ging an
Kreisverwaltung. Was passiert ist, wissen wir nicht. Rohre liegen bis heute in
der Erde.
- 17.Oktober 2017:
Forderungen nach Ausbau
eines Grasweges damit eine Hütte erreicht werden kann verbunden mit Drohungen.
Diesbezüglich wurde beim Kreis nachgefragt und um Unterstützung gebeten. Zu der
Hütte sind auch noch Leitungen verlegt worden (wahrscheinlich irgendwo Wasser
angezapft) Antwort Kreisverwaltung: Da die Leitungen im Weg liegen und dieser
der Ortsgemeinde gehört ist die Ortsgemeinde zuständig die Leitungen zu
entfernen.
Ob die Hütte und in welchem
Ausmaß genehmigt ist, gab es verschiedene Auskünfte der Kreisverwaltung.
- 2018:
Jagdpächter kommt mit der
unteren Naturschutzbehörde nach Ramberg. Es wird vom Ortsbürgermeister
verlangt, dass er etwas gegen die Einzäunungen im Außenbereich unternimmt. Der
Ortsbürgermeister antwortet, dass er nichts unternehmen wird, dies sei Sache
der Behörde und die solle selbst tätig werden, wenn sie das so sieht. Passiert
ist nichts.
- 2018:
Jagdpächter beschwert sich
im Rahmen einer Revierbegehung über neu eingezäunte Flächen in der Ohlsbach.
Außerhalb der dortigen Weideflächen.
- 2. Juli 2018:
Abwasserwerke fordern die
Ortsgemeinde auf die Waldwege für die Leerung der Jauche-Gruben auszubauen.
Mittlerweile wären die Entsorgungsfahrzeuge größer geworden.
Gemeinde ruft die Anlieger
eines betroffenen Waldwegs zusammen und vereinbart mit diesen, dass sie den Weg
(kein eingezeichneter Weg, sondern Teil des Gemeindewaldes) herrichten
Dabei berichtet eine
Bewohnerin stolz, dass sie sich eine Bio-Kläranlage eingerichtet hat.
- Juli 2018:
Es wurden 3 Bauwagen
(Zirkuswagen) im Außenbereich aufgestellt. Hier hatte die Kreisverwaltung dann
mal gehandelt und die Bauwagen verschwanden.
- Ab September 2018:
Es sind über 30 E-Mails
wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten eingegangen, mit Forderungen zur Untersagen
des dauerhaften Wohnens des dortigen Nachbarn, wg. Verschmutzung des dortigen
Bachs, und vielem mehr. Das war der erste Bericht der RHEINPFALZ zu diesem
Thema. Darin schreibt die Rheinpfalz ja auch von den Schreiben an die
Kreisverwaltung, Ordnungsamt usw. In Ihrem ersten Bericht zu den
Abrissverfügungen der Kreisverwaltung unterstellt die RHEINPFALZ dem
Ortsbürgermeister, dass er der Familie alles in die Schuhe schieben würde.
Dabei hat der Ortsbürgermeister immer wieder betont, dass es zahlreiche
Beschwerden und Vorfälle gab.
- 16. April 2019:
Es gab Beschwerden, weil
ständig SUV und Fahrzeuge im Wald oberhalb des Ohlsbachtals fahren und parken.
Eine Beschwerdeführerin hat sich an die Naturschutzbehörde gewandt. Über die
Verbandsgemeindeverwaltung hat dann die Ortsgemeinde wegen des dortigen
dauerhaften Wohnens (nicht wegen eines Abriss!) bei der Kreisverwaltung
nachfragen lassen. Getan hat sich nichts.
- Im April 2019:
Der Ortsbürgermeister hat
von einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfahren, dass es für ein Gebäude im
Ohlsbachtal schon eine Abrissverfügung gegeben habe. Hochrangige Politiker,
(bis nach Mainz) hätten dafür gesorgt, dass diese Verfügung in der Schublade
liegen blieb
13.
Eine Eigentümerin aus dem
Wochenendgebiet hat sich gemeldet, dass
die von ihr benutzte Quelle nahezu versiegt ist, seit der Hang oberhalb
ihres Grundstücks umgegraben wurde. Die Frau wurde an die Kreisverwaltung
verwiesen, was diese auch getan hat. Die Kreisverwaltung war vor Ort. Was die
Kreisverwaltung wegen des Umgrabens des Hangs, Anlegen eines Weinbergs usw.
unternommen hat wissen wir nicht.
14.
In den letzten Jahren kam
es auch mehrfach zu Beschwerden, bzw. Meldungen über Gülle im Bach.
Diesbezüglich wurde die Verbandsgemeindeverwaltung informiert (Zuständigkeit
Gewässer 3. Ordnung und Abwasser) Was unternommen wurde wissen wir nicht, auch
nicht mit welchem Ergebnis.
15.
Beschwerden von Bewohnern
des Wochenendgebiets wegen wilden campieren auf Wiesengrundstücken.
16. 22.12.2019:
Der Eigentümer einer Hütte mitten im Wald
fordert die Ortsgemeinde auf einen alten, nicht mehr verwendeten, Weg wieder so
herzurichten, dass er zu seiner Hütte mit dem PKW fahren kann. Um die
Ortsgemeinde auch hier vor Ansprüchen zu schützen wurde bei der Kreisverwaltung
nachgefragt, ob diese Hütte genehmigt ist. Die Antwort war, dass ihr (der
Kreisverwaltung) keine Genehmigung vorliegt. Obwohl sie nun von dieser Hütte
wusste hat die Kreisverwaltung auch hier nichts unternommen.
17.
Im Rahmen des Breitbandausbaus kam vom Kreis
die Anregung, dass nur zum dauerhaften Wohnen genehmigte Gebäude mit Glasfaser
erschlossen werden sollten. Die anderen Grundstücke im Außenbereich
(Schwarzbauten, ungenehmigtes Dauerwohnen usw.) sollten ja nicht noch
aufgewertet werden. Der Ortsgemeinderat hat dem zugestimmt.
In diesem Zusammenhang erfuhr die aktuelle
Gemeindeführung erstmals, dass laut Kreisverwaltung nur 2 Gebäude zum
dauerhaften Wohnen genehmigt wären. Wobei die Ortsgemeinde von anderen
Bewohnern im Außenbereich Dokumente vorgelegt bekam, bei denen sie vom
damaligen Bürgermeister von Ramberg (als es noch keine Verbandsgemeinde gab)
zum Beispiel bestätigt bekamen, dass ihr Haus nun ein Zweifamilienhaus wäre.
Bilder dieser Dokumente wurden von der Ortsgemeinde zur Kreisverwaltung
gesendet. Eine Antwort bzw. Bewertung hat die Ortsgemeinde von der
Kreisverwaltung nie erhalten.
18. März 2020:
Bauschutt-Ablagerungen, Gerüstteile, meterhohe Netze auf Grundstück im
Außenbereich. Ortsgemeinde wurde von mehreren Personen informiert unter anderem
vom Jagpächter. Dazu wurde dann die Kreisverwaltung informiert. Bis zum
heutigen Tag ist noch nicht alles entfernt.
19. Mai 2020:
Erdauffüllungen
im Außenbereich. Mehrere LKW Ladungen. Ortsbürgermeister erhält E-Mail mit
Bildern und leitet dies an die Naturschutzbehörde weiter. Antwort: Die
Geländeauffüllung hält sich im Rahmen.
20. Juli 2020:
Schriftverkehr mit Herr Mäckel wg. Müllentsorgung. Defekte
Großraumbehälter, ständiges Lagern von Papiermüll und gelben Säcken (schon Tage
und Wochen vor der Abholung) an den 4 Abholstellen des Landkreises an den
Wegeeingängen. Bei starkem Wind fliegt alles in der Gegend rum. Beschwerden von
Anwohnern im Holpertal, dass eine Bewohnerin aus dem Ohlsbachtal ihren Müll zur
Sammelstelle im Holpertal bringt und bedingt durch ihre große Menge (alle
Müllgefäße gleich vollmacht.
Die Ortsgemeinde hat sogar eine Fläche der Ortsgemeinde angeboten, bei
der der Müll sichtgeschützt gelagert werden kann. Antwort Kreisverwaltung. Dazu
wären ein Bauantrag und eine Genehmigung der Naturschutzbehörde notwendig.
21.
Die
Ortsgemeinde erhielt eine Kopie eine E-Mails an die untere Naturschutzbehörde.
Ich hatte Sie vor längerer Zeit wegen einer
ungenehmigten Einzäunung im Ramberger, Wochenendgebiet, mit Baustahlmatten,
kontaktiert. Seitdem hat sich dort nichts verändert, der Eigentümer hat jetzt
noch eine weitere Wiese in gleicher Weise eingezäunt. Sollte sich dort ein Reh
an den hochstehenden Eisen verletzen, erstatte ich Strafanzeige und werde die
RHEINPFALZ informieren.
Ortsbürgermeister
versucht den Wochenendhausbewohner zu überzeugen den Zaun aus Baustahlmatten zu
entfernen. Antwort: Wenn ich den Zaun entfernen muss, werde ich andere Dinge
aus dem Außenbereich auch melden.
Der
Schreiber des E-Mails hat bis heute keine Antwort auf sein E-Mail erhalten (Der
Ortsbürgermeister hat ihn vor ein paar Wochen danach gefragt)
22. 2020:
Im
Ohlsbachtal wird wohl in einem weiteren Gebäude dauerhaft gewohnt. Das wurde
von mehreren Mitbürgern beobachtet und der Ortsgemeinde mitgeteilt. Der
Bewohner ist aber nicht hier gemeldet.
23. 2020:
Auch im
„Harzofen“ wird nun ein Haus neu dauerhaft bewohnt (Die Bewohner sind ebenfalls
nicht gemeldet) auch dies wurde der Ortsgemeinde mitgeteilt.
24. 2020:
Förster
wird von Eigentümerin im Ohlsbachtal aufgefordert die Bäume zurückzuschneiden,
da diese in die Telefonleitung reinwachsen.
25. 5. August 2020:
Besuch von einem Wochenendhauseigentümer in der Sprechstunde. Dabei ging
es darum, dass die Quelle, welche einige Eigentümer nutzen, von diesen saniert
werden soll. Dabei hat die aktuelle Ortsgemeindeführung erstmals erfahren, dass
die Quelle auf dem Gelände der Ortsgemeinde liegt. Wie das dieses Mal geregelt
wurde, weiß die aktuelle Gemeindeführung nicht.
26. Juli 2020:
Ein Wochenendhauseigentümer beschwert sich, dass das Haus gegenüber als
Ferienwohnung vermietet wird
27. 5. August 2020:
Besuch von einer anderen Wochenendhausbewohnerin in der Sprechstunde
ebenfalls wg. Vermietung eines Wochenendhauses als Ferienwohnung
28. 13. August
2020:
Aufforderung eines Wochenendhausbesitzers an die Ortsgemeinde, dass die
Ortsgemeinde die Bäume oberhalb seines Hauses fällen lassen soll. Die dort
stehenden hohen Bäume machen ihm Sorgen.
Stellungnahme Förster: Die, in unmittelbarer Nähe oberhalb des u.g.
Anwesens, im Gemeindewald Abt. V2 b Waltersbach stehenden Bäume (3 Buchen und
eine Kiefer) im Alter von ca. 160 Jahren, sind gesund und ohne jegliche
Krankheitserscheinungen und nach meiner Einschätzung, auch stabil. (Visuelle
Kontrolle heute, am 13.8.2020)
Der Gemeinderat lehnt das Fällen der Bäume ab.
29. Oktober 2020:
Anfrage per E-Mail an Verwaltung wie dies
(Vermietung eines Wochenendhauses als Ferienhaus) rechtlich ist.
Antwort Tim Seibel (Kreisverwaltung): Des
Weiteren können wir ihnen mitteilen, dass die Vermietung eines genehmigten
Wochenendhauses als Ferienwohnung eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung
darstellt. Die Zulässigkeit im Außenbereich müsste ggfls. im Zuge eines
Bauantragsverfahrens im Einzelfall geprüft werden.
Obwohl das Bauamt davon Kenntnis hatte wurde
wohl nichts unternommen.
30
Mehrere Anrufe beim Ortbürgermeister: Weg im
Außenbereich sei abgesperrt weil dort Betonlaster unterwegs sind. Der
Ortsbürgermeister hat dem Anrufer empfohlen sich selber an die Kreisverwaltung
zu wenden.
31. Januar/Februar 2021:
Anruf wg. Baggerarbeiten (Angst, dass Ihre
Quelle für Ihre Teiche abgegraben wird). Auch hier wurde der Anruferin
empfohlen sich selber an die Kreisverwaltung zu wenden.
32. März 2021:
Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass Sie
bei ihrem Spaziergang im Ohlsbachtal feststellen musste das dort schon Salz auf
den Waldwegen gestreut wurde.
33. 31. März 2021:
Im Ohlsbachtal wurde festgestellt, dass
Wasserquellen umgeleitet wurden und Schläuche im Waldweg verlegt wurden. Die
Schläuche wurden zu einem Grundstück verlegt, wo in den letzten Jahren
ebenfalls „angebaut“ wurde.
34.
Wurfzettel in Ramberger Haushalte:
Traum vom Eigenheim im Pfälzer Wald. Auch beim
Ortsbürgermeister wurde immer mal wieder angefragt. Alle wurden von ihm zwecks Nachfrage
ob und für was genehmigt an die Kreisverwaltung verwiesen. Es kamen auch hierzu
extra Leute in die Sprechstunde.
35. 10. April 21:
Information per E-Mail, dass am Bach gebaggert
wird. Dies wurde vom Ortsbürgermeister ohne weiteren Kommentar über die
Verwaltung zum Kreis weitergeleitet.
Angeblich wurde nur das Ufer gerichtet, weil
ein Baum umgefallen war.
36. April 21:
Brunnenbohrung, Errichtung von Betonmauern am
Eingang des Holpertals. Ortsbürgermeister informiert Verbandsgemeindeverwaltung.
2020:
Auch der Gerichtsvollzieher hat beim
Ortsbürgermeister nachgefragt. Es werden Personen gesucht, welche im Ramberger
Wochenendgebiet gemeldet sind, aber nicht auffindbar sind.
Diese 36, beispielhaft aufgezählten Ereignisse
haben sich in den letzten 6 Jahren zugetragen und die Aufzählung hat nicht mal
den Anspruch auf Vollständigkeit.
Dies waren die Gründe der Ortsgemeinde zu
sagen, dass es so nicht weitergehen kann und ein Konzept zur Legalisierung
notwendig ist um die Lage zu ordnen. Die Gemeinde wollte keinen Abriss.
Es kam dann zu einem Gespräch beim Landkreis,
nicht beim Landrat, bei dem neben dem Ortsbürgermeister auch der Erste
Beigeordnete Norbert Claßen anwesend war. Die Ortsgemeinde war der Ansicht,
dass es so nicht weitergehen kann und wünschte ein Konzept. Es wurden nie
Abrisse verlangt.
Die Behauptung des Landrates in der Rheinpfalz
„Munz habe die Bauten im Ohlsbachtal angezeigt und den Kreis regelrecht zu den
Abrissen getrieben“ ist falsch. Der Landrat war bei dem Gespräch nicht
anwesend.
Von der Ortsgemeinde wurde bei dem Gespräch
gefragt, ob nicht eine Regelung durch einen Bebauungsplan möglich wäre. Herr
Jung von der Kreisverwaltung hat hier dringend abgeraten.
Die aktuelle Ortsgemeindeführung weiß ja nicht
mal was genehmigt ist und was nicht. Es wurde dann vereinbart, dass mal alles
aufgenommen wird und dann darüber gesprochen wird. Dies kann Herr Claßen
bezeugen, der sich wie bei allen Gesprächen Notizen gemacht hat.
Warum zuerst das Ohlsbachtal?
Während es für große Bereiche eine
Polizeiverordnung gab, nachdem Wochenendhäuser gebaut werden durften, gab es
diese für das Ohlsbachtal nie. Es ist daher eben grundsätzlich davon
auszugehen, dass im Ohlsbachtal überwiegend schwarz gebaut wurde, während es in
anderen Bereichen wohl überwiegend um falsche Nutzung geht. Mittlerweile wisse man, dass es im
Ohlsbachtal teilweise auch Genehmigungen für Tierställe gab. Warum dies einmal
möglich ist und ein anderes Mal nicht, muss die Genehmigungsbehörde
(Kreisverwaltung) erklären.
Nur die Ortsgemeinde hat sich bisher wegen
eines Konzepts bemüht und der Ortsgemeinderat hat eine Stellungnahme
beschlossen.
Bis zum heutigen Tag keinerlei Antwort hierzu
vom Kreis. Ist dies die Absprache mit der Ortsgemeinde?
Ist es gerecht, wenn eine Frau im Ortsbereich
von der Bauaufsicht der Bau eingestellt wird, weil sie aus einem großen Fenster
2 kleine Fenster gemacht hat?
Und im Gegenzug komplett ohne Genehmigung
gebaute Häuser im Wald geduldet werden?
Hätte die Kreisverwaltung wenigstens den Wunsch
der Ortsgemeinde aus 1985 befolgt, dass nichts mehr hinzukommt, wäre es soweit
nicht gekommen. Wer ist also schuld? Wo waren hier die Aufsichtsbehörden?
Dass es so weit gekommen ist liegt beim Kreis,
der jahrzehntelang seine Aufgaben nicht erfüllt hat. Muss er handeln, weil es
der Ortsbürgermeister will oder weil es seine Aufgabe ist, dass Gesetze
eingehalten werden? Viele Fälle sind dem
Kreis schon jahrzehntelang bekannt.
Schon 1996 hat der damalige Ortsbürgermeister
Dieter Schwarzmann in einem Bürgerbrief geschrieben:
Schwarzbauten:
Ein besonderes Sorgenkind sind unsere
Schwarzbauer im Wochenendgebiet! Dort macht sich eine Klientel breit, welche
sich auf der Plannummer einer Wiese ordnungsamtlich anmeldet um dann in
Bretterbuden Modell Rio-Vorstadt zu wohnen. Hier ist die Gemeinde zurzeit aktiv
und wir hoffen, dass auch bald andere Behörden „zuständigkeitshalber“ etwas
unternehmen.
(Ende der Ausführungen des Ortsbürgermeisters)
Der Ortsgemeinderat hatte keinen Beschluss zu fassen.