Ortsbürgermeister Munz führte aus, dass - wie im Laufe der Sitzung schon bekannt gegeben wurde, die Kommunalaufsicht die Einteilung einiger Tagesordnungspunkte für den nichtöffentlichen Sitzungsteil beanstandet hat.

Bezüglich der Weitergabe von nichtöffentlichen Sitzungseinladungen mit den damit verbundenen Informationen, wurde laut Herrn Munz bereits in der Sitzung am 24.März dieses Jahres ein entsprechendes tätig werden gefordert.

 

In der Sitzung am 7. Juli dieses Jahres habe laut Ortsbürgermeister Jürgen Munz der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat beanstandet, dass die zuständigen Behörden, trotz Kenntnis vielfacher Verstöße gegen die Paragraphen 20 und 21 der Gemeindeordnung von einzelnen Ratsmitgliedern, nicht tätig wurde. Die Nichtöffentlichkeit der nichtöffentlichen Sitzungsteile des Ortsgemeinderates ist schon länger nicht mehr gewährleistet. Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder werden durch Informationen an die Presse verunglimpft. Anonyme Schreiben mit Unterstellungen und Verleumdungen an Arbeitgeber von Ratsmitgliedern und anonyme Anzeigen gegen den Ortsbürgermeister sind an der Tagesordnung. Die Ausübung des Ehrenamts nach §30 GemO ist unter diesen Umständen den Organen der Ortsgemeinde nahezu nicht mehr möglich.

„Stark im Amt“ so heißt eine Internetseite des Bundespräsidenten, bei der es darum geht, Kommunalpolitiker zu schützen. Die Organe der Ortsgemeinde Ramberg sehen sich nicht geschützt, sehen Demokratie und Ehrenamt in unserer Gemeinde in Gefahr.

Die zuständigen Verwaltungen und Behörden werden aufgefordert hier endlich tätig zu werden.“ (Zitatende)

 

Bis zum heutigen Tag ist die zuständige Kommunalaufsicht, nach Wissen des Ortsbürgermeisters, hier nicht tätig geworden.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema gab es keine.

 

Ortsbürgermeister stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Der Beschluss vom 7. Juli, indem der Ortsgemeinderat beanstandete, dass die zuständigen Behörden, in dem Fall die Kommunalaufsicht, nicht tätig wurde, soll als Beschwerde und zur Information an den Landrat des Landkreises SÜW, an den Präsidenten der ADD, an den Innenminister und die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.          


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme, den Beschlussvorschlag des Ortsbürgermeisters umzusetzen.