Sitzung: 27.10.2021 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister Munz führte aus, dass - wie im Laufe der Sitzung schon bekannt gegeben wurde, die
Kommunalaufsicht die Einteilung einiger Tagesordnungspunkte für den
nichtöffentlichen Sitzungsteil beanstandet hat.
Bezüglich der Weitergabe von nichtöffentlichen Sitzungseinladungen mit den damit verbundenen Informationen, wurde laut Herrn Munz bereits in der Sitzung am 24.März dieses Jahres ein entsprechendes tätig werden gefordert.
In der Sitzung am 7. Juli dieses Jahres habe laut Ortsbürgermeister
Jürgen Munz der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Ortsgemeinderat beanstandet, dass die zuständigen Behörden, trotz Kenntnis
vielfacher Verstöße gegen die Paragraphen 20 und 21 der Gemeindeordnung von
einzelnen Ratsmitgliedern, nicht tätig wurde. Die Nichtöffentlichkeit der
nichtöffentlichen Sitzungsteile des Ortsgemeinderates ist schon länger nicht
mehr gewährleistet. Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder werden durch
Informationen an die Presse verunglimpft. Anonyme Schreiben mit Unterstellungen
und Verleumdungen an Arbeitgeber von Ratsmitgliedern und anonyme Anzeigen gegen
den Ortsbürgermeister sind an der Tagesordnung. Die Ausübung des Ehrenamts nach
§30 GemO ist unter diesen Umständen den Organen der Ortsgemeinde nahezu nicht
mehr möglich.
„Stark im Amt“ so
heißt eine Internetseite des Bundespräsidenten, bei der es darum geht,
Kommunalpolitiker zu schützen. Die Organe der Ortsgemeinde Ramberg sehen sich
nicht geschützt, sehen Demokratie und Ehrenamt in unserer Gemeinde in Gefahr.
Die zuständigen
Verwaltungen und Behörden werden aufgefordert hier endlich tätig zu werden.“
(Zitatende)
Bis zum heutigen Tag ist die zuständige
Kommunalaufsicht, nach Wissen des Ortsbürgermeisters, hier nicht tätig
geworden.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema gab es keine.
Ortsbürgermeister stellte folgenden
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Beschluss vom 7. Juli, indem der Ortsgemeinderat beanstandete, dass die zuständigen Behörden, in dem Fall die Kommunalaufsicht, nicht tätig wurde, soll als Beschwerde und zur Information an den Landrat des Landkreises SÜW, an den Präsidenten der ADD, an den Innenminister und die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme, den Beschlussvorschlag des Ortsbürgermeisters umzusetzen.