Ortsbürgermeister Munz informierte ausführlich über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 29.07.2021:

 

Frau Metz von der Kommunalaufsicht beim Landkreis Südlich Weinstraße hat am 29. Juli 2021 Ortsbürgermeister Munz angeschrieben und ihn aufgefordert, den Inhalt des Schreibens dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis zu geben.

Laut Frau Metz hätten einzelne Punkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 24. März und 21.April 2021 öffentlich behandelt werden müssen. Deshalb sind die dort gefassten Beschlüsse unwirksam.

 

Im Einzelnen hat Frau Metz folgende Tagesordnungspunkte beanstandet:

 

- Beauftragung eines Architekten für die KiTa-Erweiterung

Bei diesem Tagesordnungspunkt fand keine Beratung und Beschlussfassung statt, da bis dahin überhaupt kein Architekt gefunden werden konnte. Daher gab es auch keine Beratung und keine Beschlussfassung. Herr Munz gab bekannt, das der nicht gefasste Beschluss unwirksam ist.

 

- Bauaufsichtliche Maßnahmen der Kreisverwaltung im Außenbereich und die Stellungnahme des Ortsgemeinderates hierzu. Auch hier ist Frau Metz der Ansicht, dass dies öffentlich zu behandeln wäre. Frau Metz schreibt, dass die Informationen dermaßen anonymisiert werden könnten, dass die Behandlung auch im öffentlichen Teil durchführbar wäre.

 

- Frau Metz fordert laut Ortsbürgermeister Munz auch, dass die Information, das der Kauf eines Anhängers für den Gemeindetraktor im Wert von rund 1.000 € und die bei der Kreisverwaltung eingegangenen, anonymen Anzeigen der Interessengemeinschaft Ohlsbach gegen „Schwarzbauten“, öffentlich bekannt zu machen seien.

 

- Ebenfalls ist laut Ihrer Ansicht eine Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts bezüglich der Berichterstattung in der Rheinpfalz öffentlich zu behandeln.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird in dem Schreiben aufgefordert, den Ortsbürgermeister bei der Aufstellung der Tagesordnung entsprechend zu beraten.

Genau dies ist laut Ortsbürgermeister Munz vor der betreffenden Sitzung, wie bei allen Sitzungen, erfolgt und die Verwaltung würde ihm auch heute noch die gleiche Einordnung empfehlen.

 Auch das Verwaltungsgericht in Neustadt hatte dies, anders als Frau Metz von der Kommunalaufsicht, bewertet und einen diesbezüglichen Antrag der Wählergruppe Klos abgelehnt. Die Kosten musste die Wählergruppe Klos tragen.

 

Ortsbürgermeister Munz schlägt dem Ortsgemeinderat daher vor, Widerspruch einzulegen und diesbezüglich über die Verbandsgemeindeverwaltung Rechtsanwalt Roth (Kommunalrecht) zu beauftragen.

 

Im Rahmen der Transparenz informierte Jürgen Munz auch die Öffentlichkeit, dass die Vertretung durch einen Anwalt gegen Entscheidungen der Kommunalaufsicht beim Landkreis SÜW schon öfter notwendig war.

Als Beispiel nannte der Ortsbürgermeister folgernden Fall:

Herr Munz hatte seinen Mitbewerber um das Amt des Ortsbürgermeisters, Herrn Harald Lenz, in einer öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates als Mitbewohner von Frau Baumgarten-Figer bezeichnet. Herr Lenz sah damit eine Ehrverletzung und hat sich an die Kommunalaufsicht gewandt. Innerhalb 8 Tagen („so schnell wie sonst bei keinem anderen Fall“ – Zitat Jürgen Munz -) hat mich die Kommunalaufsicht aufgefordert dies in einer öffentlichen Ratssitzung richtig zu stellen.

Eingaben bei der ADD und auch beim Landrat führten nicht dazu, dass diese Aufforderung zurückgenommen wurde. So kam es zu einer Verhandlung beim Verwaltungsgericht.

 

Das Gericht stellte laut Aussagen des Ortsbürgermeisters fest, dass es dem Bescheid der Kommunalaufsicht an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es wurde auch festgestellt, dass die Anordnung gegen das Verbot der Einmischungsaufsicht verstößt und vorrangig subjektive Rechte einer Privatperson wahrgenommen werden. Das Ganze habe den Steuerzahler rund 5.000 € gekostet.

 

Die Kommunalaufsicht habe dann laut Jürgen Munz z.B. bei der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 der schuldenfreien Ortsgemeinde untersagt, die für Büroeinrichtung vorgesehenen 2.000 € zu verwenden. Obwohl die Verwaltung die Anschaffung im Rahmen der digitalisierten Rechnungsprüfung eines separaten Laptops gefordert hat, um einen sicheren Zugangs zum Verwaltungsnetzwerk zu gewährleisten. Jürgen Munz betonte, dass dies bis zu diesem Zeitpunkt alles über seinen privaten Rechner laufen musste.

Zudem habe die Kommunalaufsicht auch keine Einwände gehabt, dass das bisherige elektronische Inventar der Ortsgemeinde von seinem Vorgänger zum Gebrauchtpreis erworben wurde, führte Ortsbürgermeister Munz aus.

 

Viele weitere Beispiele könne er nennen, so Jürgen Munz.

 

Auf Nachfrage wollte kein Ratsmitglied zu den Ausführungen des Ortsbürgermeisters etwas bemerken.