Sitzung: 27.10.2021 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister Munz informierte ausführlich über das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 29.07.2021:
Frau Metz von der Kommunalaufsicht beim
Landkreis Südlich Weinstraße hat am 29. Juli 2021 Ortsbürgermeister Munz
angeschrieben und ihn aufgefordert, den Inhalt des Schreibens dem
Ortsgemeinderat zur Kenntnis zu geben.
Laut Frau Metz hätten einzelne Punkte der
nichtöffentlichen Sitzungen vom 24. März und 21.April 2021 öffentlich behandelt
werden müssen. Deshalb sind die dort gefassten Beschlüsse unwirksam.
Im Einzelnen hat Frau Metz folgende
Tagesordnungspunkte beanstandet:
- Beauftragung eines Architekten für die
KiTa-Erweiterung
Bei diesem Tagesordnungspunkt fand keine
Beratung und Beschlussfassung statt, da bis dahin überhaupt kein Architekt
gefunden werden konnte. Daher gab es auch keine Beratung und keine
Beschlussfassung. Herr Munz gab bekannt, das der nicht gefasste Beschluss
unwirksam ist.
- Bauaufsichtliche Maßnahmen der
Kreisverwaltung im Außenbereich und die Stellungnahme des Ortsgemeinderates
hierzu. Auch hier ist Frau Metz der Ansicht, dass dies öffentlich zu behandeln
wäre. Frau Metz schreibt, dass die Informationen dermaßen anonymisiert werden
könnten, dass die Behandlung auch im öffentlichen Teil durchführbar wäre.
- Frau Metz fordert laut Ortsbürgermeister
Munz auch, dass die Information, das der Kauf eines Anhängers für den
Gemeindetraktor im Wert von rund 1.000 € und die bei der Kreisverwaltung
eingegangenen, anonymen Anzeigen der Interessengemeinschaft Ohlsbach gegen
„Schwarzbauten“, öffentlich bekannt zu machen seien.
- Ebenfalls ist laut Ihrer Ansicht eine
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts
bezüglich der Berichterstattung in der Rheinpfalz öffentlich zu behandeln.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird in dem
Schreiben aufgefordert, den Ortsbürgermeister bei der Aufstellung der
Tagesordnung entsprechend zu beraten.
Genau dies ist laut Ortsbürgermeister Munz vor
der betreffenden Sitzung, wie bei allen Sitzungen, erfolgt und die Verwaltung
würde ihm auch heute noch die gleiche Einordnung empfehlen.
Auch
das Verwaltungsgericht in Neustadt hatte dies, anders als Frau Metz von der
Kommunalaufsicht, bewertet und einen diesbezüglichen Antrag der Wählergruppe
Klos abgelehnt. Die Kosten musste die Wählergruppe Klos tragen.
Ortsbürgermeister Munz schlägt dem
Ortsgemeinderat daher vor, Widerspruch einzulegen und diesbezüglich über die
Verbandsgemeindeverwaltung Rechtsanwalt Roth (Kommunalrecht) zu beauftragen.
Im Rahmen der Transparenz informierte Jürgen
Munz auch die Öffentlichkeit, dass die Vertretung durch einen Anwalt gegen
Entscheidungen der Kommunalaufsicht beim Landkreis SÜW schon öfter notwendig
war.
Als Beispiel nannte der Ortsbürgermeister
folgernden Fall:
Herr Munz hatte seinen Mitbewerber um das Amt
des Ortsbürgermeisters, Herrn Harald Lenz, in einer öffentlichen Sitzung des
Ortsgemeinderates als Mitbewohner von Frau Baumgarten-Figer bezeichnet. Herr
Lenz sah damit eine Ehrverletzung und hat sich an die Kommunalaufsicht gewandt.
Innerhalb 8 Tagen („so schnell wie sonst bei keinem anderen Fall“ – Zitat
Jürgen Munz -) hat mich die Kommunalaufsicht aufgefordert dies in einer
öffentlichen Ratssitzung richtig zu stellen.
Eingaben bei der ADD und auch beim Landrat
führten nicht dazu, dass diese Aufforderung zurückgenommen wurde. So kam es zu
einer Verhandlung beim Verwaltungsgericht.
Das Gericht stellte laut Aussagen des
Ortsbürgermeisters fest, dass es dem Bescheid der Kommunalaufsicht an der
erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es wurde auch festgestellt, dass
die Anordnung gegen das Verbot der Einmischungsaufsicht verstößt und vorrangig
subjektive Rechte einer Privatperson wahrgenommen werden. Das Ganze habe den
Steuerzahler rund 5.000 € gekostet.
Die Kommunalaufsicht habe dann laut Jürgen
Munz z.B. bei der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 der schuldenfreien
Ortsgemeinde untersagt, die für Büroeinrichtung vorgesehenen 2.000 € zu
verwenden. Obwohl die Verwaltung die Anschaffung im Rahmen der digitalisierten
Rechnungsprüfung eines separaten Laptops gefordert hat, um einen sicheren
Zugangs zum Verwaltungsnetzwerk zu gewährleisten. Jürgen Munz betonte, dass
dies bis zu diesem Zeitpunkt alles über seinen privaten Rechner laufen musste.
Zudem habe die Kommunalaufsicht auch keine
Einwände gehabt, dass das bisherige elektronische Inventar der Ortsgemeinde von
seinem Vorgänger zum Gebrauchtpreis erworben wurde, führte Ortsbürgermeister
Munz aus.
Viele
weitere Beispiele könne er nennen, so Jürgen Munz.
Auf Nachfrage wollte kein Ratsmitglied zu den Ausführungen des Ortsbürgermeisters etwas bemerken.