Alle drei bis fünf Jahre müssen alle Brücken mit einer Lichtweite von zwei Metern und alle Stützmauern geprüft werden. Dies trifft auf drei Brücken der Gemeinde zu. Bei der Stützmauer muss zunächst geprüft werden, ob diese der Gemeinde oder dem Land gehört.

Die Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung brachte ein Angebot von 3.570,00 € inkl. Stützmauer. Ohne Stützmauer liegt das Angebot bei rund 3.000,00 €. 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bauwerksprüfungen in der Ortsgemeinde durchzuführen.