Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Ortsbürgermeisterin übernimmt ab diesem TOP wieder den Vorsitz.

 

Aus dem Haushaltsvollzug der Jahre 2019 und 2020 resultiert ein Bedarf an neuen Investitionsdarlehen in Höhe von 30.800 €. Der Betrag wird derzeit noch über den Kassenbestand (Kassenkredite) vorfinanziert und ist nunmehr in ein langfristiges Investitionsdarlehen zu überführen.

Zurückzuführen ist der Kreditbedarf auf die Maßnahme „Sanierung Bürgerhaus“.

 

Grundlage für die Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung im Haushalt 2020, die noch bis zum Ende des Jahres gilt. Es wird deshalb vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Investitionsdarlehen in Höhe von 30.800 € aufzunehmen und für dieses aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus eine langfristige Zinsfestschreibung zu vereinbaren. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Ortsbürgermeisterin.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme eines verzinslichen Neudarlehens in Höhe von 30.800 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei den Darlehensanbietern Angebote einzuholen und dem günstigsten Anbieter in Absprache mit der Ortsbürgermeisterin den Zuschlag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist nach erfolgter Kreditaufnahme über die vereinbarten Kreditkonditionen zu informieren.