Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Der Dienstleister der Stadt Annweiler am Trifels möchte für Arbeiten an einem Samstag 30% und an einem Sonn-oder Feiertag 100% Zuschlag zu den Gebühren für den Grabaushub erheben.

 

In beiliegendem Entwurf der Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurden diese Zuschläge neu mitaufgenommen. Weiterhin werden die Stundensätze für sonstige Leistungen mitaufgenommen.

 


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegende Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.