Der Dienstleister
der Stadt Annweiler am Trifels möchte für Arbeiten an einem Samstag 30% und an
einem Sonn-oder Feiertag 100% Zuschlag zu den Gebühren für den Grabaushub
erheben.
In beiliegendem
Entwurf der Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurden diese Zuschläge neu
mitaufgenommen. Weiterhin werden die Stundensätze für sonstige Leistungen
mitaufgenommen.
Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme die der Originalniederschrift beiliegenden Änderungen der Friedhofsgebührensatzung.