Beschluss: beschlossen

Der Dienstleister der Stadt Annweiler am Trifels möchte für Arbeiten an einem Samstag 30% und an einem Sonn-oder Feiertag 100% Zuschlag zu den Gebühren für den Grabaushub erheben.

 

In beiliegendem Entwurf der Änderung der Friedhofsgebührensatzung wurden diese Zuschläge neu mitaufgenommen. Weiterhin werden die Stundensätze für sonstige Leistungen mitaufgenommen.

 


Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme die der Originalniederschrift beiliegenden Änderungen der Friedhofsgebührensatzung.