Da das Gehäuse des Rasenmähers gebrochen ist, wurde ein Angebot für eine Neuanschaffung der Marke STIHL i. H. v. 818,20 € inkl. MwSt. eingeholt. Da die Anschaffung die Wertgrenze des § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung übersteigt, ist hierfür ein Beschluss durch den Gemeinderat notwendig. 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig einen neuen Rasenmäher der Marke STIHL i. H. v. 818,20 inkl. MwSt. zu beschaffen.