Sitzung: 15.09.2021 Ortsgemeinderat
Vorlage: 05/177/IV/476/2021
Die Ortsgemeinde
Eußerthal erhebt in ihrem Gemeindegebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge auf der
Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von
Verkehrsanlagen vom 16. Oktober 2009.
Von Seiten des
Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde ein Satzungsmuster zum
Kommunalabgabengesetz (KAG) „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanalgen“ mit Stand 01. Juli 2020 erlassen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird von Seiten der Fachabteilung empfohlen, die Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge entsprechend der Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anzupassen. Hierzu gab Frau Jost einen groben Überblick der Änderungen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die Ortsgemeinde Eußerthal.