Die Ortsgemeinde Eußerthal erhebt in ihrem Gemeindegebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge auf der Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 16. Oktober 2009.

 

Von Seiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde ein Satzungsmuster zum Kommunalabgabengesetz (KAG) „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanalgen“ mit Stand 01. Juli 2020 erlassen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird von Seiten der Fachabteilung empfohlen, die Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge entsprechend der Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anzupassen. Hierzu gab Frau Jost einen groben Überblick der Änderungen.  


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die Ortsgemeinde Eußerthal.