Beschluss: beschlossen

Für den Umbau der Markwardanlage und die Gestaltung eines barrierefreien Rundwegs werden im Zuge der Umsetzung Garten- und Landschaftsbauarbeiten erforderlich.

 

Die Planungen vom Büro Stadt + Natur sind soweit abgeschlossen und die Ausschreibung wurde vorbereitet.

 

Die auszuführenden Arbeiten sollen direkt nach der erfolgten Ausschreibung beauftragt werden, um evtl. noch im Herbst mit ersten Vorarbeiten beginnen zu können. Auch die derzeit gegebenen Lieferbedingungen spielen eine große Rolle, Material muss bestellt werden damit es im Frühjahr möglichst zu keinen Verzögerungen bei der Ausführung kommt.

 

Der Umbau und die Gestaltung eines barrierefreien Rundwegs in der Markwardanlage ist in der Haushaltsplanung enthalten (Haushaltsansatz 2021: 200.000 €, Finanzplanung 2022: 192.200 €, insgesamt: 392.200 €). Für die Maßnahme wurde eine Zuwendung in Höhe von 339.398,71 € bewilligt. Die Finanzierung des verbleibenden städtischen Anteils erfolgt über neue Investitionsdarlehen. Die Kommunalaufsicht hat im aktuellen Haushaltsgenehmigungsverfahren zum Haushalt 2021 zwar Rechtsbedenken gegen das Gesamthaushaltswerk erhoben, die veranschlagten Investitionskredite jedoch mit der Maßgabe, dass diese nur für Maßnahmen gem. VV 4.1.3 zu § 103 GemO verwendet werden dürfen, genehmigt. In der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme zum Förderantrag Markwardanlage hat die Kommunalaufsicht das Vorliegen der Ausnahmetatbestände gem. VV 4.1.3 zu § 103 GemO bestätigt. Es ist darauf zu achten, dass die veranschlagten Gesamtkosten nicht überschritten werden.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, den o.g. Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.