Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über den Wasserschaden im Toilettenbereich und der Notwendigkeit der Sanierung. Allem Anschein nach ist nicht nur die Wasserleitung zwischen der Damen- und Herrentoilette betroffen, sondern durch stetigen Wasseraustritt über einen längeren Zeitraum auch der Fußboden mit Fliesenbelag und Estrich. Der Schaden sei bereits der Versicherung gemeldet worden, die grundsätzlich die Schadensregulierung signalisiert habe. Zuvor müsse der Schaden jedoch von einem Gutachter besichtigt und bewertet werden.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob im Toilettenbereich auch gleich die Wände saniert werden sollen.

 

Da der Gutachter noch nicht vor Ort war wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt, ebenso die Beschlussfassung, ob mit der Regulierung des Wasserschadens und der damit verbundenen Sanierung der Fußböden auch gleich die Wände saniert werden sollten.