Sitzung: 06.07.2021 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie für Forstangelegenheiten, Bauhof und öffentliches Grün
Vorlage: 02/724/VI/305/2021
Der
Bauhof hat ein Goupil G4 Elektrofahrzeug, Baujahr 2016, im Einsatz. Das
Fahrzeug wird aufgrund seiner Wendigkeit vorrangig an Friedhöfen eingesetzt.
Bei dem 2016 erworbenen Fahrzeug waren bauartbedingt sehr wartungsintensive
Batterien mit einem relativ kurzen Lebenszyklus verbaut. Die Batterien sind
mittlerweile verschlissen und lassen sich nicht mehr aufladen. Das Fahrzeug
kann derzeit nicht genutzt werden. Das Fahrzeug wird dringend gebraucht. Es
bestehen nunmehr zwei Möglichkeiten das o. a. Problem zu lösen:
a)
Kauf und
Einbau neuer Batterien
Nachteile: Mit 8.000 € (netto) teuer; nach 4
Jahren wieder das gleiche Problem, da die Batterien der Belastung im Bauhof
nicht standhalten und zudem auch keine kurze Ladezyklen, die im Bauhof
erforderlich sind, vertragen.
b)
Rückgabe
des Fahrzeugs und Kauf eines neuen Goupil mit neuen wartungsarmen
Lithiumbatterien
Bei den neuen Fahrzeugen wurde der o. a.
bauartbedingte Fehler beseitigt; es kommen dort Lithium-Batterien zum Einsatz,
die auch kurze Ladezyklen überstehen und deutlich wartungsärmer sind. Die
Batterien wurden bereits in Langzeitversuchen getestet und speziell für den
Einsatz bei kommunalen Bauhöfen freigegeben.
Der Nachteil ist natürlich der höhere Preis.
Das Neufahrzeug ist mit 35.000 € taxiert; für das Altfahrzeug würden 13.000 €
gutgeschrieben, was somit einen Nettoaufwand von 22.000 € bedeuten würde.
Des
Weiteren wurde ein Mietkaufangebot über 562,17 € sowie einer Mietvorauszahlung
von 5.120 und einer Schlussrate von 3.502,00 € unterbreitet. Der Gesamtaufwand
bei einem Mietkauf würde sich auf 42.342
€ belaufen, was im Verhältnis zum Kauf des Fahrzeugs deutlich
unwirtschaftlicher wäre.
Die
Bauhofleitung schlägt vor:
1) Ein
Neufahrzeug zu beschaffen und das Altfahrzeug in Zahlung zu geben.
2) Nach
Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht ein o. g. Fahrzeug
öffentlich auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben.
3) Im
Leistungsverzeichnis wird den Bietern die Möglichkeit gegeben als Nebenangebot
ein Vorführfahrzeug anzubieten.
Für die Beschaffung eines neuen E-Fahrzeuges sind 30.000 € im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt. Einnahmen aus der Veräußerung des Altfahrzeuges sind nicht veranschlagt. Die Beschaffung könnte nach positiver Haushaltsgenehmigung erfolgen.
Der Ausschuss empfiehlt – nach Genehmigung des Haushaltsplanes – ein Neufahrzeug öffentlich auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter unter Berücksichtigung etwaiger Vorführfahrzeuge zu vergeben.