Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beim Waldbegang am 25.06. wurden die Gemeinderatsmitglieder und die Mitglieder des Landwirtschafts-, Forst- und Umweltausschusses durch die Revierleitung (Herrn Bosch und Herrn Faust) und dem Leiter des Forstamtes Annweiler Herrn Seitz über verschiedene Kalamitäten informiert. Eichen und Buchen beginnen mit der Reduktion des Kronenvolumens und dem Abwerfen der Blätter. Auf die Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates wird hingewiesen. Der Gemeinderat sollte folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Zusätzlich zu den bereits bisher erfassten Schälschäden durch Wild und Hagel, werden künftig auch Klimaschäden erfasst.
  2. Insbesondere soll bei den Buchen der Hiebsatz bezüglich den Kalamitäten (Absterben der Kronen) angepasst werden.
  3. Bei der Eiche soll durch verstärkte Kontrollen bei der Nutzung sehr zurückhaltend eingegriffen werden. In der Regel soll mit der Nutzung abgewartet werden.
  4. Auf den Kalamitätsflächen ist zu prüfen, ob und wie weit mit angepasster Naturverjüngung gearbeitet werden kann.
  5. Ein Nachweis über einen durch Kalamitäten erhöhten Hiebsatz ist zu erstellen. Dieser ist gegenüber der unteren Forstbehörde sowie der Gemeinde Albersweiler zu dokumentieren.
  6. Abgestorbene Bäume und damit verbunden neue Biotopstrukturen sollen als Ausgleichsmaßnahmen dokumentiert werden.
  7. Es ist eine Kosten - Nutzen Rechnung im Hinblick auf die Investitionen der Rinnthaler Wald GmbH- im Zusammenhang mit den Kalamitäten – gemäß des Pachtvertrages zwischen der Rinnthaler Wald GmbH und Gemeinde Albersweiler zu erstellen. Zu berücksichtige sind u.a. Hiebsatzrückgang, Zuwachsrückgang, geringere Einnahmen, höhere Investitionsausgaben u.v.m. Der Zeitraum für die Kosten - Nutzen Rechnung soll sich längstens auf die laufende Forsteinrichtung erstrecken.

 

 


Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig die v.g. Punkte 1 bis 7. Des Weiteren ist, bei der Waldbewirtschaftung, nach wie vor die forstliche Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und auf eine klimaangepasste Verjüngung des Baumbestandes zu achten.