Beschluss: Kenntnis genommen

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat am 11.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und Plankapitel 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen. In der Sitzung vom 09.12.2020 wurde die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage beschlossen.

Die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans (ERP) bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet und beinhaltet die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen Siedlungsstruktur für die Funktionen Wohnen und Gewerbe. Die im Rahmen des Gesamtkonzepts vorgesehenen Änderungen betreffen sowohl Plansätze als auch Raumnutzungskarte des gültigen ERP.

Im Zuge der Regionalplanänderung werden die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aktualisiert. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP bezogen auf Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächennutzungen geändert. Zum einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen werden zusätzliche gebietsscharfe Vorranggebietsausweisungen gewerblicher Nutzungen im Plan dargestellt. 

(Quelle: Homepage Metropolregion Rhein-Neckar) 

Der vollständige Offenlage-Entwurf ist in der Zeit vom 20.04.2021 – 15.06.2021 im Internet unter https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/Regionalplanaenderung   einsehbar.

 

Alle Gemeinden, bis auf die Stadt Annweiler am Tr. und die Ortsgemeinde Albersweiler, haben in dem Entwurf der Fortschreibung des Plankapitel 1.4 die Funktionszuweisung „Eigenentwicklung Wohnen“. D. h. bei der Berechnung des kommunalen Wohnbauflächenbedarfs wird ein Zuwachsfaktor von 0,8 Prozent der vorhandenen Wohneinheiten zu Grunde gelegt.

 

Annweiler am Tr. (Kernstadt) hat die Funktionszuweisung „Siedlungsbereich Wohnen“. Hier gilt ein Zuwachsfaktor von 2,8 %.

 

Albersweiler hat die Funktionszuweisung „Eigenentwicklung Wohnen mit Zusatzbedarf“.  Hier wird von einem Zuwachsfaktor von 1,8 % ausgegangen.

 

Des Weiteren werden bei den Kommunen im ländlichen Raum im Planungsraum Rheinpfalz von einer Siedlungsdichte von 20 Wohneinheiten je ha ausgegangen.

 

Die Planungsgemeinschaft Westpfalz geht u.a. bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs von einer Siedlungsdichte von 15 Wohneinheiten je ha aus, was zu einer größeren Flächenausweisung führt.

 

Für die angeführten Zahlenschlüssel zur Neuberechnung des Wohnbauflächenbedarfs gibt es keine Begründung. Insoweit ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage diese neue Wohnbauflächenbedarfsermittlung zustande gekommen ist.

 

Auf Grund des sehr großen räumlichen Geltungsbereichs des Einheitlichen Regionalplanes kann uns, in unserer sehr ländlich geprägten Region, nicht der gleiche „Siedlungsdichteschlüssel“ angerechnet werden, wie in dem sehr verdichteten Raumes der Rhein-Neckar-Schiene.

 

Des Weiteren fordern wir, die regionalen Grünzüge und Grünzäsuren, welche unsere Ortschaften direkt umgrenzen, analog den Regionalplänen der Planungsgemeinschaften Westpfalz und Rheinhessen-Nahe, bei der bestehenden Bebauung zurückzunehmen.

 

Die Ortsgemeinden beraten zurzeit über künftige Flächenausweisungen in dem Entwurf des ERP.

Die dortigen Entscheidungen sollen in die Stellungnahme der Verbandsgemeinde einfließen.

Hans-Peter Spies erläuterte den Bedarf der Anpassung. Er informierte den Ausschuss über die bevorstehende Änderung des Baugesetzbuches, das dann eine Möglichkeit der vereinfachten Arrondierung der Bebauung an der Grenze zum Außenbereich möglich sei. Gerade diese Möglichkeit werde jedoch im Einheitlichen Regionalplan von den derzeitigen Grünzügen und Grünzäsuren erschwert.

Der Vorsitzende zeigte die abweichenden Strukturen in anderen Gemeindegebieten der Südpfalz und der Gemeinde Hauenstein auf. Er erläuterte die abweichenden Voraussetzungen zu den Gemeinden der VG Annweiler Der Vorsitzende gab einen Überblick über die ausgewiesenen Flächen und stellte die Interessen der Ortsgemeinden der VG Annweiler am Trifels dar, soweit deren Stellungnahmen schon vorliegen. Er bat um Wortmeldungen zu den geforderten Stellungnahmen.

Der Vorsitzende bestätigte auf Rückfrage, dass die Stellungnahmen der Ortsgemeinden zum Entwurf der o.g. Planfortschreibung an die Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar unverändert weitergegeben werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung werde eine eigene Stellungnahme beifügen.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationen zur Stellungnahme anlässlich der Offenlage des Entwurfs zum Einheitlichen Regionalplan, Kapitel Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen, zur Kenntnis.