Sitzung: 26.05.2021 Ortsgemeinderat
Vorlage: 09/087/VIII/105/2021
Die
Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat am 11.12.2019 die
Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans
Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und Plankapitel 1.5
„Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen. In der Sitzung vom 09.12.2020 wurde die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage beschlossen.
Die 1.
Änderung des Einheitlichen Regionalplans (ERP) bezieht sich auf das gesamte
Verbandsgebiet und beinhaltet die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen
Siedlungsstruktur für die Funktionen Wohnen und Gewerbe. Die im Rahmen des
Gesamtkonzepts vorgesehenen Änderungen betreffen sowohl Plansätze als auch
Raumnutzungskarte des gültigen ERP.
Im Zuge der
Regionalplanänderung werden die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5
„Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
aktualisiert. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP
bezogen auf Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächennutzungen geändert. Zum
einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende
regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine
notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich
anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen
werden zusätzliche gebietsscharfe Vorranggebietsausweisungen gewerblicher
Nutzungen im Plan dargestellt.
(Quelle:
Homepage Metropolregion Rhein-Neckar)
Der
vollständige Offenlage-Entwurf ist in der Zeit vom 20.04.2021 – 15.06.2021 im
Internet unter https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/Regionalplanaenderung einsehbar.
Rinnthal hat nach
den aktuellen Wohnbauflächenberechnungen einen Bedarf an Wohnbauflächen in den
nächsten 15 Jahren von 0,5 ha.
Dem stehen aktuell Wohnbauflächenpotentiale (Außenbereichpotentiale) von rd. 1,0 ha gegenüber. Aus diesem Grunde sieht der Entwurf des ERP keine neuen Ausweisungen von Wohnbaufläche
Der Rat nimmt die Ausführungen ohne weitere Stellungnahme einstimmig zur Kenntnis.