Sitzung: 11.05.2021 Ortsgemeinderat
Vorlage: 06/162/IV/450/2021
Die Ortsgemeinde
Gossersweiler-Stein erhebt in ihrem Gemeindegebiet wiederkehrende
Ausbaubeiträge auf der Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Gestalt der Änderungssatzung vom
04.12.2017 nach dem sog. B-Modell.
Von Seiten des
Gemeinde- und Städtebundes wird die Anwendung des A-Modelles befürwortet und
empfohlen.
Aus diesem Grund wird empfohlen, die Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 entsprechend der Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebundes abzuändern.
Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein.