Die Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein erhebt in ihrem Gemeindegebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge auf der Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Gestalt der Änderungssatzung vom 04.12.2017 nach dem sog. B-Modell.

Von Seiten des Gemeinde- und Städtebundes wird die Anwendung des A-Modelles befürwortet und empfohlen.

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 entsprechend der Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebundes abzuändern.                                 


Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein.